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Wehrheim: Rodheimer Straße (Weg zum Schwimmbad)
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Wehrheim > Rodheimer Strasse (Weg zum Schwimmbad)
Rodheimer Straße (Weg zum Schwimmbad)
An dieser Stelle bündeln wir Fahrradthemen
- soweit sie dem ADFC bekannt werden - zur Rodheimer Straße in Wehrheim bzw. zum außerhalb liegenden Schwimmbad.
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Verweise:
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-04-07
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Letzte Nachricht |
Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen
und Verkehrsregelung
ADFC regt kostenlose mobile Zählstelle an
Die
Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) bietet ihren
Mitgliederkommunen kostenlose Fahrradzählstellen an. Solche
Fahrradzählstellen sind bereits als feste Zählstellen installiert
(siehe ADFC-Nachricht Fahrradzählstellen Hessen: Auch im Usinger Land vom 20. Mai 2022).
Der ADFC Usinger Land hat bei der Gemeinde Wehrheim in einer offenen
Mail angeregt, sich für eine solche Zählstelle für die Rodheimer Straße
zu bewerben. Zwar ist die Gemeinde nicht AGNH-Mitglied, wenn man
nachfragt, wird aber darauf verwiesen, dass der Hochtaunuskreis das
schon sei. Da die Rodheimer Straße Teil des Radverkehrsnetzes
Hochtaunus ist, sollte das machbar sein. Die Zählstelle kann wertvolle
Zahlen liefern, die die Bedeutung des Radverkehrs an dieser Stelle
belegen könnten. Gerade im Sommer ist hier der Radverkehr ein
bedeutender Teil des Verkehrsgeschehens mit einer besonders
schützenswerten Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, häufig als
selbständige Verkehrsteilnehmende. Auch außerhalb der Saison wird diese
Strecke intensiv von Radfahrenden genutzt.
Besonders vor dem Hintergrund, dass die bestehende Lenkung des
Radverkehrs, die teilweise auf den schmalen Seitenweg führt, und der
bestehenden Verkehrsregelung auf der Fahrbahn (Tempo 50), eher
zweifelhaft ist (wie dieser Vorgang nachvollziehbar darstellt), können Zahlen einen wertvollen Beitrag zur Diskussion darum beitragen.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-03-14
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Zusammenstellung
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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen
und Verkehrsregelung
Neue Fahrbahnmarkierung auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad,
hier: Ortsausgang und Einmündung Kleingärten
Wehrheim
schürt auf dem Weg zum Schwimmbad (Rodheimer Straße außerorts) trotz
neuer Fahrrad-Symbole auf der Fahrbahn weiterhin Konflikte zwischen dem
Fuß- und Radverkehr.
Rodheimer Straße (Weg zum Schwimmbad, Ortsausgang Wehrheim)
Bild 1: Wehrheim-Schwimmbad, Wegbeginn am Ortsausgang;
Verortung in Open Streept Map
Inzwischen
überkamen der Gemeinde offensichtlich Zweifel an der
Verkehrslenkungsmaßnahme: Es wurden jetzt auch Fahrradsymbole auf der
Fahrbahn aufgebracht. Am Ortsdausgang, wo man sich entscheidet, auf der
Fahrbahn (mit den Autos) oder dem schmalen Asphaltband (mit den
Fußgängern im Zweirichtungsverkehr) zu fahren, sind NACH der
Entscheidungsstelle auch Fahrrad-Symbole auf der Fahrbahn zu finden (roter Pfeil im Bild 1).
Das ist zu spät, das Symbol gehört unmittelbar hinter die gepflasterte
Stelle. Damit bleibt es dabei: Es ist eine Lenkungsmaßnahme, die (jetzt
"nur" noch primär) darauf abzielt, den Radverkehr auf das schmale und
nach wie vor völlig ungeeignete Asphaltband zu lenken. Konsquent wäre
es, das Fahrrad-Symbol rechts (Bild 1, gelber Pfeil) zu entfernen.
Selbst wenn dann das Fußgänger-Symbol verbleibt, wäre das Befahren per
Rad für Kinder unter 8 (bzw. 10) Jahre sowie einem begleitenden
Erwachsenen erlaubt. So ist es allen Radfahrenden ausdrücklich erlaubt,
obwohl der Weg aufgrund seiner Breite völlig ungeeignet ist. Wehrheim
schürt damit weiter völlig unnötig Konflikte zwischen Radfahrenden und
zu-Fuß-Gehenden.
Das zeigt sich auch an
der Einmündung
zu den Kleingärten (roter Pfeil im Bild 2: neues Fahrrad-Symbol), wo
nach wie vor nur Radfahrer, aber keine Fußgänger auf dem schmalen
Asphaltband vorgesehen sind (gelber Pfeil im Bild 2) und das
Achtung-Radfahrer-Schild auch wie vor wegen fehlenden Abbiegepfeil
unter dem Schild fehlerhaft ist (grüner Pfeil im Bild 2).
Rodheimer Straße (Weg zum Schwimmbad, Einmündung Kleingärten)
Bild 2: Zufahrt Kleingärten;
Verortung in Open Streept Map
Darauf hat der ADFC schon länger hingewiesen (siehe Nachricht Neue Fahrbahnmarkierung auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad, hier: Einmündung Kleingärten vom 7.7.22). Man kann es nur wiederholen:
Unklar ist die Bedeutung des Schilds "Achtung Radfahrer". Aufgrund der
Ausrichtung kann es nicht für den von den Kleingärten auf die Rodheimer
Straße auffahrenden Kfz-Verkehr
gedacht sein, für den Längsverkehr auch nicht (dann stände es vorher
auch schon). Vermutlich ist der aus Wehrheim kommende sehr geringe
Abbiegeverkehr in die Kleingärten gemeint - dann fehlt unter dem Schild
allerdings ein weißes Zusatzschild, dass dieses Schild für das Abbiegen
gilt.
An dem im Bild 2 quer gestellten Rad kann man gut die vorhandene
Wegbreite erkennen. Das reicht noch nicht einmal für den Fußverkehr
(übrigens in beide Richtungen), geschweige denn für zusätzlichen
Radverkehr.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-12-17
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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen
und Verkehrsregelung
Offener Brief des ADFC an Gemeindegremien
Der ADFC Usinger Land hat sich zur anstehenden Sitzungsperiode an
den Ortsbeirat Wehrheim sowie den Bau- und Verkehrsausschuss in
Wehrheim mit einem Offenen Brief zur Rodheimer Straße gewandt. Darin
werden die realisierten Maßnahmen im Abschnitt von der Ortsgrenze bis
zum Abzweig Bizzenbach als nicht regelkonform entlarvt, dies genau
begründet und schnelle Beseitigungsmöglichkeiten mit konkreten
Vorschlägen dargestellt. Als Fernziel schlägt der ADFC die Umwandlung
in eine Fahrradstraße vor.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-09-20
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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen
und Verkehrsregelung
Kreistagsbeschluss wird als Begründung vorgeschoben - zu peinlich?
In einem weiteren Zeitungsartikel der Taunus Zeitung vom 18. August 2022 unter dem Titel WEHRHEIM - Apfeldorf setzt Kreistagsvorgabe um - Rücksichtnahme ist dennoch notwendig
(nicht online öffentlich aufrufbar) werden die Markierungen in der
Rodheimer Straße (Weg zum Schwimmbad) als Umsetzung eines
Kreistagsbeschlusses - welcher, wird nicht gesagt. Demnach sei "der
Radverkehr in den allgemeinen Verkehr zu integieren". Tatsächlich wird
im ersten Abschnitt aber der Radverkehr separiert und auf einen viel zu
schmalen Seitenweg geleitet, der noch nicht einmal die gesetzlichen
Mindestvoraussetzungen erfüllt. Dem Artikel nach heißen das der
Regionale Verkehrsdienst (genannt: die Verkehrspolizei des Kreises)
sowie das Wehrheimer Ordnungsamt die Maßnahme gut. Es sei eine
Entscheidung der Behördenvertreter gewesen, der Radverkehrsbeauftragte
könne dazu nicht allzu viel sagen.
Auf dem fraglichen
Abschnitt - es geht um das erste Stück vom Wehrheimer Ortsrand bis zum
ersten Feldwegabzweig - gibt es seitlich ein etwa 1,6 Meter breites
Asphaltband. Die Breite erfüllt nicht die gesetztlichen
Mindestanforderungen für die Zulassung des Radverkehrs. Radverkehr darf
dort nur dann zugelassen werden, wenn etwa der Bereich ein
Unfallschwerpunkt ist. Das ist aber nicht der Fall. Ansonsten sollen
solche Wege dem Fußverkehr vorbehalten bleiben. Umgesetzt wurden
Markierungen, die ausschließlich auf das seitliche Asphaltband
verweisen. Sie stellen eine Form der Radverkehrsführung dar, wie sie
sonst auch in Wehrheim verwendet werden. Auf der Fahrbahn befinden sich
hingegen keine Markierungen. Rein formal darf man wahrscheinlich auf
der Fahrbahn fahren, ganz sicher ist das aber nicht. Suggeriert wird
jedenfalls ausschließlich, dass man auf dem seitlichen Asphaltband
fahren soll. Und: Für die Gegenrichtung ist das Fahren auf der Fahrbahn
kein Problem!
Radfahrer:innen sollen hier nur rechts auf dem schmalen Asphaltband fahren
Bild 1: Symbole,
aber keine Verkehrsschilder; Verortung in Open Streept Map
siehe auch: Neue Fahrbahnmarkierung auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad, hier: Beginn an der Ortsgrenze
In jeden Fall hat das nichts mit einem Kreistagsbeschluss zu tun. Das
Radverkehrskonzept sieht hier sogar gar keine Maßnahmen vor - alles,
was die Gemeinde hier umgesetzt hat, kann damit nicht begründet werden.
Radverkehrskonzept Hochtaunus: Ausschnitt Wehrheim - Schwimmbad
Im Radverkehrskonzept ist hier überhaupt keine Maßnahme vorgesehen!
Quelle Planungsbüro rv-k: Radverkehrskonzept-Hochtaunus (Web-GIS)
Ein (nicht näher benannter) Kreisstagsbeschluss, der die Integration in
den allgemeinen Verkehr vorsieht, bedeutet genau das Gegenteil: Die
Benutzung der Fahrbahn, nicht eines seitlichen, viel zu schmalen
Asphaltbandes. Die Begründung ist schlicht vorgeschoben. Traut man sich
nicht, hier zu der eigenen Entscheidung zu stehen? Sind die Maßnahmen
zu peinlich für Polizei, Ordnungsamt und die Gemeinde insgesamt?
Der ADFC bleibt jedenfalls dabei: So schürt man unnötig Konflikte
zwischen Fußgängern und Radfahrern, noch dazu auf sehr zweifelhafter
rechtlicher Basis. Der seitliche Asphaltweg in dieser Form soll
ausschließlich Fußgängern vorbehalten bleiben. Für eine eventuell als
notwendig erachteten höheren Schutz von Radfahrern sollen andere
Maßnahmen ergriffen werden: Tempo 30 oder eine Fahrradstraße kommen
sicherlich in Betracht. Als kostengünstige Sofortmaßnahme kann das
Fahrrad-Symbol auf dem seitlichen Asphaltweg entfernt und stattdessen
eines auf der allgemeinen Fahrbahn aufgebracht werden. Dann wäre man
zumindest hinsichtlich der Lenkungswirkung rechtlich auf der sicheren
Seite.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-23
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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen
und Verkehrsregelung
Erheiterung, Kopfschütteln, "unsäglich", "unlogisch", "schleierhaft"
Ein erster Nachklapp gefällig? Die Tagespresse berichtet, datiert auf
den 6. Juli 2022 in einem Zeitungsartikel, aus der Sitzung des
Ortsbeirats Wehrheim. Zu dem Thema heisst es, dass die Markierungen für
Erheiterung und Kopfschütteln sorgten, es fielen auch die Worte
"unsäglich" und "unlogisch" und eine Äußerung des Ortsvorstehers
zitieren wir aus dem Zeitungsartikel: "Was der Fahrradbeauftragte der
Gemeinde damit überhaupt beabsichtigt hat bleibt mir schleierhaft.".
Quelle: Taunus Zeitung, Artikel "Weg mit den hässlichen Betonkübeln" vom 6. Juli 2022:
https://www.fnp.de/lokales/hochtaunus/weg-mit-den-haesslichen-betonkuebeln-91652430.html
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-07
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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen
und Verkehrsregelung
Neue Fahrbahnmarkierungen auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad
Auf dem Abschnitt zum Freibad Wehrheim wurden Anfang Juli 2022 auf der
Rodheimer Straße
im Rahmen umfangreicherer Markierungsarbeiten an anderer Stelle
ebenfalls Markierungen auf Verkehrsflächen aufgebracht. Durch die
Markierungen wird eine
bestimmte, rechtlich zumindest zweifelhafte, wenn nicht sogar
unzulässige Führung des Radverkehrs
suggeriert. Deshalb gehen wir vorab auf die Fahrbahnmaße und die
rechtliche Situation ein. Unser Fazit vorab:
Der ADFC lehnt eine
Radverkehrsführung in dieser Art ab, die zudem erheblich zu Lasten des
hier intensiven Fußgängerverkehrs zum Schwimmbad geht.
Präferiert
werden vom ADFC andere Lösungen, an erster Stelle steht die Umwandlung
in eine Fahrradstraße mit freigegebenen Anliegerverkehr und als
Sofortlösung die Anordnung von Tempo 30. In
Norddeutschland sieht man solche Lösungen sehr häufig - auch außerorts.
Das muss hier auch möglich sein.
Grundsätzlich gilt: Geringer
Kfz- und intensiver Radverkehr sind hier prinzipiell auf der Fahrbahn
verträglich - im Gegensatz zu jeweils intensivem Rad- und Fußverkehr
auf dem schmalen Asphaltband.
Nach geltender Rechtslage MÜSSEN außerörtliche Radwege eine Mindestbreite von 2,0 Metern haben.
Das für eine normale Verkehrsbelastung mit Fußgängern und
Radfahrern. Hier liegt jedoch eine hohe Belastung mit Fußgängerverkehr
in beiden Richtungen, primär mit dem Ziel Schwimmbad, und auch eine
intensive Nutzung durch den Radverkehr (überwiegend Durchgangsverkehr)
vor. Dieser Seitenweg ist mit 1,6 Metern Breite (effektiv am Rand zugewachsen und
vielleicht 1,4 Meter breit) für Rad- und Fußverkehr - auch wenn
Radverkehr nur in einer Richtung erfolgt - deutlich zu schmal und bei
dieser Verkehrsbelastung nicht für Fuß- und Radverkehr geeignet. Im
Bestand gibt es zwar mitunter Wege entlang von Straßen, die ebenfalls
zu schmal sind. Hier handelt es sich aber um eine Neuregelung, damit
sind - abgesehen von der Sinnhaftigkeit der Regelung - auch formal die
aktuellen Regelwerke anzusetzen. Zudem muss das Radfahren auf
der Fahrbahn gefährlich sein, um einen schmaleren Radweg zu
rechtfertigen - wobei der Grundsatz gilt, dass der Radverkehr auf der
allgemeinen Fahrbahn geführt werden soll. Die Gefahr wird aber im
Regelfall - wenn es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt -
verneint. Dies gilt hier besonders, da ohnehin Tempo 50 angeordnet ist.
Gesetztlich ist damit der Regelfall anzuwenden: Die Führung auf der
Fahrbahn. Der ADFC Usinger Land plädiert daher für einen erhöhten
Schutz des Radverkehrs auf der Fahrbahn, als Sofortmaßnahme mit Tempo
30, als Ziel etwa durch Umwandlung in eine Fahrradstraße.
Nur
als ergänzender Hinweis: Kinder bis 8 Jahren MÜSSEN ohnehin auf dem
Fußweg (gilt auch für Bürgersteige innerorts!) Rad fahren, sie gelten
verkehrsrechtlich als Fußgänger. Ein Erwachsener darf ein Kind dabei
als
Aufsichtsperson mit dem Rad auf dem Fußweg begleiten. In diesem Fall
DARF bzw. MUSS der Seitenweg
mit dem Rad befahren werden. Das gälte auch, wenn der Seitenweg als
reiner Fußweg beschildert wäre.
Zusammengefasst:
Die Fahrbahn ist breit genug für eine gemeinsame Führung von Kfz- und
Radverkehr auf der Fahrbahn, der Seitenweg ist erheblich zu schmal für
den intensiven Fußgängerverkehr in Zwei Richtungen und
Einrichtungradverkehr Richtung Schwimmbad.
Die neuen Maßnahmen und die Wirkung auf die
Verkehrsführung
Auf der Fahrbahn selbst ist in Richtung Schwimmbad ab dem Ortsende
kein Fahrradsymbol aufgebracht, in Gegenrichtung schon, ab der Mitte
der Gesamtstrecke sind beidseitig Fahrrad-Symbole auf der Fahrbahn
vorhanden. Im weiteren
Verlauf ab dem Ortsrand ist die Einfahrt zur Kleingartenanlage rot
markiert und mit
gegensätzlichen Fahrrad-Symbolen versehen. Fußgängersymbole sind nicht
vorhanden. Ebenso ist der Abzweig zum Bizzenbach so gestaltet, dass nur
Radverkehr von dem schmalen Fußweg aus berücksichtigt ist - dort wird
bei der Flächenmarkierung mit roter und blauer Farbe sogar zwischen
Fuß- und Radverkehr unterschieden. Im
Folgeabschnitt bis zum Schwimmbad sind auf beiden Seiten der Fahrbahn
Fahrrad-Symbole aufgebracht, nicht jedoch auf dem Seitenweg.
Ab dem
Ortsrand wird in Richtung Schwimmbad ausschließlich der
Weg auf dem - zu schmalen - Seitenweg aufgezeigt, nicht jedoch das
Fahren auf der Fahrbahn. Da in Gegenrichtung Fahrrad-Symbole
aufgebracht sind, ist das Weglassen eine bewußte Lenkung ausschließlich
hin auf den zu schmalen Seitenweg zu Lasten der Fußgänger. Die Absicht
wird durch die
Gestaltung der nächsten Einfahrt und des Abzweigs zum Bizzenbach
unterstützt. Nach dem Abzweig zum Bizzenbach finden sich nur Fahrrad-Symbole auf der Fahrbahn, es soll
also nicht auf dem Seitenweg Rad gefahren werden.
Mit dieser Variante werden leicht vermeidbare Konflikte zwischen
Fußgängern und Radfahrern auf dem ohnehin schmalen Seitenweg geschürt.
Man kann gleichzeitig nicht vernünftig zu Fuß gehen und Radfahren. Zu
befürchten ist auch, dass die weiterhin legale Nutzung der Fahrbahn
durch den Radverkehr von Autofahrern wegen fehlender Markierungen auf
der Fahrbahn missverstanden wird und dies ebenfalls zu Konflikten führt.
Zusammengefasst:
Die Maßnahmen sind uneinheitlich umgesetzt und tragen nicht zur
Klarheit bei, wer wo unterwegs oder nicht unterwegs sein darf, soll
oder muss. Es ist zu erwarten, dass Konfilkte zwischen Radfahrern und
Fußgängern sowie zwischen Radfahrern und Autofahren - je nach
Teilabschnitt - mit diesen Maßnahmen verstärkt werden.
Der
ADFC Usinger Land lehnt eine derartige suggestive Verkehrslenkung
rundweg ab.
Wie man es hätte machen
sollen...
Ideal wäre eine Fahrradstraße, auf der Anlieger zugelassen sind. Damit
gilt Tempo 30, Radfahrer dürfen permanent nebeneinander fahren und nur
von Kfz
überholt werden, wenn die Mindestüberholabstände eingehalten werden.
Fußgänger hätten den Seitenweg für sich. Fahrradfahrer wie Fußgänger
wären rechtlich
maximal geschützt. Weder Kraftfahrzeugverkehr zur Gaststätte, zum
(Wander-)Parkplatz, zum Zuchtverein noch zum Munitionslager oder zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen wäre
unzumutbar eingeschränkt.
Weniger gut, aber durchaus akzeptabel wäre die Anordnung von Tempo 30
auf der Rodheimer Straße bis zum Schwimmbad. Als Sofortmaßnahme wäre
das besonders gut geeignet. Auch dann könnte relativ
problemlos auf der Fahrbahn Rad gefahren werden, Fußgänger könnte der
Seitenweg zur alleinigen Nutzung überlassen werden.
So sieht die Flächenmarkierung einer Fahrradstraße zu Beginn/Ende in Bad Homburg aus:
Bild 1: Flächenmarkierung einer Fahrradstraße in Bad Homburg; Verortung (ungenau) in Open Streept Map
Quelle: ADFC Bad Homburg/Friedrichsdorf, www.adfc-bad-homburg.de/20190822_fahrradstrasse_hg
Der
ADFC Usinger Land plädiert für eine umfassende Korrektur im Bereich der
Rodheimer Straße - auch wenn das bedeutet, dass neu aufgebrachte
Flächenmarkierungen wieder entfernt werden müssen.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-07
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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen
und Verkehrsregelung
Neue Fahrbahnmarkierung auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad,
hier: Abzweig zum Bizzenbach
An dem Abzweig
zum Bizzenbach
wird es richtig bunt: Fußgänger sind erst ab der Straßenmitte und in
blauer Flächenmarkierung vorgesehen, ansonsten suggeriert die
Markierung, dass der Seitenweg ausschließlich für den Radverkehr da
ist:
Bild 1:
Einmündung im Überblick; Verortung in Open Streept Map
Die Markierung mit weißen
Linien ist
hier sogar sehr sinnvoll, die Roteinfärbung und die Fahrrad-Symbole
entlang des Seitenwegs nicht, das Fahrrad-Symbol im Vordergrund sollte
überall so auf der Fahrbahn aufgebracht werden. Die markierte Fläche
sollte komplett neu gestaltet werden,
gestrichelte weiße Linien, maximal eine Blau-Einfärbung für Fußgänger
ist sinnvoll, ansonsten gehören Fahrrad-Symbole auf die Fahrbahn.
Das Ende der
Radverkehrsführung auf dem Seitenweg: Totaler Murks!
Bild 2:
Überführung auf die Fahrbahn: Ab hier doch auf der Straße fahren...
Sehr komisch: Fußgängerverkehr ist gemäß der Markierungen erst
ab der Mitte des Abzweigs vorgesehen.
Im Detail zeigt sich:
Radfahrer haben halb Asphalt, halb Schotter und eine mittige Längskante
zu befahren. Das birgt erhöhte Sturzgefahr, die durch die Markierungen
gefördert wird!
Bild 3: Überführung im
Detail: So nicht! Hier werden Gefahren neu geschaffen, nicht mehr
Sicherheit geboten!
Die Art der Überführung
ist völlig unnötig und soll wieder entfernt werden. Radfahrer sollen
grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren, als Sofortmaßnahme soll die
Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt werden und als Endziel
die Einrichtung einer Fahrradstraße stehen.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-07
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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen
und Verkehrsregelung
Neue Fahrbahnmarkierung auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad,
hier: Einmündung Kleingärten
An der Einmündung
zu den Kleingärten sind nur Radfahrer, aber keine Fußgänger vorgesehen:
Bild 1: Zufahrt Kleingärten;
Verortung in Open Streept Map
Die
Markierung mit weißen Linien ist sinnvoll, die Roteinfärbung und
die Fahrrad-Symbole nicht. Die Roteinfärbung gehört entfernt, eventuell
kann sie in Blau ausgeführt werden. Notwendig wäre das an dieser Stelle
nicht. Es ist dem ADFC nicht bekannt, dass sich Kleingärtnennutzer
rücksichtslos benehmen, so dass hier eine Einfärbung erforderlich ist.
Außerdem gehören auch hier Fahrrad-Symbole auf der Fahrbahn
aufgebracht. Unklar ist die Bedeutung des Schilds "Achtung Radfahrer".
Aufgrund der Ausrichtung kann es nicht für ausfahrenden Kfz-Verkehr
gedacht sein. vermutlich ist der aus Wehrheim kommende sehr geringe
Abbiegeverkehr in die Kleingärten gemeint - dann fehlt unter dem Schild
allerdings ein weißes Zusatzschild, dass dieses Schild für das Abbiegen
gilt.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-07
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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen
und Verkehrsregelung
Neue Fahrbahnmarkierung auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad,
hier: Beginn an der Ortsgrenze
Neue
Fahrrad-Symbole sind
Richtung Wehrheim (auf der fahrbahn) und Richtung Schwimmbad (nur auf
dem schmalen Asphaltweg) aufgebracht:
Bild 1: Symbole,
aber keine Verkehrsschilder; Verortung in Open Streept Map
Der ADFC Usinger Land lehnt eine derartige suggestive Verkehrsführung
zu Lasten des Fußgängerverkehrs rundweg ab. Das Fahrrad-Symbol rechts
im Bild gehört entfernt, stattdessen soll es auf der Straße aufgebracht
werden.
Der ADFC favorisiert ab
dieser Stelle eine Fahrradstraße bis zum Schwimmbad!
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-07
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Wehrheim > Rodheimer Strasse (Weg zum Schwimmbad)
Themeneinführung
Auf dem Abschnitt zum Freibad Wehrheim wurden Anfang Juli 2022 auf der
Rodheimer Straße
im Rahmen umfangreicherer Markierungsarbeiten an anderer Stelle
ebenfalls Markierungen auf Verkehrsflächen aufgebracht. Durch die
Markierungen wird eine
bestimmte, rechtlich zumindest zweifelhafte, wenn nicht sogar
unzulässige Führung des Radverkehrs
suggeriert. Hier eine Themeneinführung:
Bedeutung der Verbindung
Es handelt
sich um
eine außerörtliche Gemeindestraße. Für Anlieger (Schwimmbad,
Gaststätte, Kleingartenanlage, Zuchtverein) ist es eine Sackgasse, für
Anlieger zum Munitionlager eine Passage als Nebenzufahrt, für den
Radverkehr eine intensiv genutzte Strecke auch zur Durchfahrt, für
Fußgänger und Wanderer ein intensiv genutzter Weg - außerdem für Land-
und Forstwirte eine Zufahrt zu anliegenden Feldern und Waldgebieten.
Der Abschnitt ist im Radverkehrskonzept des Hochtaunuskreises ohne
konkrete Maßnahmen aufgeführt.
Zusammengefasst: Es
handelt sich für den allgemeinen Kfz-Verkehr um einen untergeordneten
Nebenstraße als Sackgasse, für die Bundeswehr als zusätzliche
Durchfahrtstraße, für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr als
Anlieger- und Durchfahrtsstraße, für den Radverkehr um eine lokal
bedeutende und kreisweit relevante Route, für Fußgänger um eine sehr
wichtige Freizeitverbindung.
Baulicher und
verkehrlicher Charakter der Verbindung
Die Fahrbahn hat eine Breite von etwa 4,7 Metern. Auf
der Südseite befindet sich ein
abgetrenntes Asphaltband ohne Randbefestigungen, das auf dem Abschnitt
zwischen Ortsgrenze und dem Abzweig zum Bizzenbach etwa 1,6m breit ist,
ab dem Abzweig zum Bizzenbach bis zum Schwimmbad ist der Weg mit etwa
1,4 Meter noch etwas schmaler. Der Weg ist nicht per StVO-Beschilderung
gekennzeichnet. Es ist Tempo 50 angeordnet. Der gesamte Abschnitt ist
dem ADFC nicht als Unfallschwerpunkt bekannt. Bei
einer Breite von 4,7 Metern ist zudem für Kraftfahrzeuge das Überholen
mit den vorgeschriebenen Abständen zum Radfahrer (außerorts 2,0 Meter)
gerade noch möglich - wenn das überholende Fahrzeug (angenommene Breite
2,1m) mit
den Reifen am äußerst linken Fahrbahnrand fährt. Kann ein Fahrzeug das
nicht, etwa weil es breiter als 2,1m ist, muss entweder zum Herstellen
des 2,0-Meter-Abstands der vorhandene Randstreifen benutzt oder auf das
Überholen
verzichtet werden. Da die Geschwindigkeit auf 50 km/h herabgesetzt ist,
dürften auch Überholabstände wie innerorts (also 1,5m) nicht zu einer
Gefährdung und damit zu einer verkehrsrechtlichen Ahndung führen,
zumindest solange deshalb kein
Unfall passiert.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-08-21
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