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Fahrradwegweisung Wehrheim
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Letzte Nachricht vom 9. August 2014:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Seit Jahren wird im Hochtaunuskreis an der Fahrradwegweisung geplant.
Im Eilverfahren wurde nach einer Abstimmung zwischen dem
Hochtaunuskreis und den Gemeinden im Usinger Land mit der Aufstellung begonnen. Der ADFC Usinger Land verfolgt die Aufstellung,
nachdem die ADFC-Mitarbeit an der Planung auf ADFC-Kreisebene im März
2012 wegen nicht feststellbarer Projektleitung beim
Hochtaunuskreis eingestellt wurde - hier für Wehrheim.
ADFC-Position: Die
Fahrradwegweisung ist für den nördlichen Taunus ein wichtiger Baustein
für die Förderung des sanften Tourismus. Der Radtourismus ist ein
Wachstumsmarkt, Radtouristen leassen überdurchschnittlich viel Geld in
den Regionen. Entsprechend muss die Qualität der Fahrradwegweisung
sein, sie ist auszulegen auf ortsunkundige Radfahrer mit dem
Schwerpunkt einer touristischen Routenführung auf dem Gesamtroutennetz,
das auch im Alltag nutzbar sein soll.
Wichtiger Hinweis: Der ADFC Hochtaunus hat seine Mitarbeit an diesem Projekt eingestellt (siehe Themenseiten zum Radroutennetz)
beim ADFC Hochtaunus). Der ADFC Usinger Land kann dies nicht auffangen,
es können an dieser Stelle nur zufällig auffallende Standorte
dargestellt werden, mit Vollständigkeit kann nicht gerechnet werden.
Eine vollumfängliche Überprüfung ist dem ADFC Usinger Land derzeit
nicht möglich. Die Verantwortung für jegliche Standortdetailplanung,
für die Bestellung und Aufstellung liegt beim Hochtaunuskreis bzw. bei
der die Aufstellung ausführenden Verwaltung, dieser Aufgabenteil wurde nicht mehr vom ADFC ausgeführt. Sachfragen richten Sie
daher bitte an den Hochtaunuskreis oder die Gemeinde Wehrheim, für Wehrheim gerne
zur Kenntnis an den ADFC Usinger Land. Hinweise auf Mängel an hier
nicht aufgeführten Standorten nimmt der ADFC Usinger Land ebenfalls gerne
und vorzugsweise per E-Mail entgegen. Es kann jedoch keine Rückmeldung bzw. Überprüfung zugesagt werden.
Der ADFC Usinger Land ist grundsätzlich an einer konstruktiven
Zusammenarbeit und Kritik interessiert. Dies bedeutet nicht, dass
Mängel, die in diesem Fall bisher häufig erheblich ausgefallen sind,
nicht genannt werden. Im Gegenteil, der ADFC Usinger Land sieht sich im
Sinnner der Nutzer, aber auch aller Steuerzahler und nicht zuletzt
aller den ADFC unterstützenden Mitglieder in der Pflicht, aktiv zu
werden, Mängel aufzuzeigen, aber auch immer konstruktive Vorschläge zur
Beseitigung beizutragen.
Besondere Hinweise:
Sammlung der Pressestimmen am Ende dieser Seite (letzter Eintrag vom 6.9.2012).
Nachrichten bisher:
Querverweise:
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Letzte
Nachricht |
9. August 2014 NA-UL0003#M18
Wehrheim: Fahrradwegweisung
ADFC-Routenanalyse Köpperner Tal - Wehrheim (Ortsmitte)
Ankündigung:
An dieser Stelle wird voraussichtlich im August die erste ADFC-Analyse
einer kompletten Route hinsichtlich der Beschilderung veröffentlicht.
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Bisherige Nachrichten |
26. Juni 2012 NA-UL0003#M17
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Bahnhofstraße x Köpperner Straße: Mängelanalyse
An
diesem Standort wurden durch Weglassen ganzer Fahrtrichtungen
Inkonsistenzen
in der Fahrradwegweisung erzeugt und durch die ungeegnete Wahl des
Schilderstandorts die Erkennbarkeit aus dem fließenden Verkehr heraus
deutlich verschlechtert. Es gibt weitere kleinere Mängel.
Festgestellte Mängel:
- Zielangaben Richtung Wehrheim-Mitte und zur Rundroute für Familien fehlen komplett
Bei
diesem Standort wurden auf die Wegweisung Richtung Wehrheim-Mitte
verzichtet. Am Bahnhof vorbeikommende Radfahrer erfahren nicht, wo es
zur Ortsmitte geht. Die Wehrheimer Mitte als Ziel mit Unterkunfts- und
Verpflegungsangebot kann nicht erkannt werden.
Die nahe, aber von der Kreuzung Bahnhofstraße x Köpperner Straße x am
Bahnhof nicht erkennbare Rundroute für Familien sowie die Info-Tafel am
Ortseingang mit allen Fahrradrouten wird nicht ausgewiesen, weil auf
vom ADFC noch vorgesehene Wegweiser Richtung Kastellstraße völlig
verzichtet wurde..
Die Fahrradwegweisung ist damit inkonsistent,
einmal aufgeführte Ziele müssen durchgeführt werden. Die Zuführung auf
touristische Routen vom Bahnhof Wehrheim wird nicht vorgenommen.
- Routenlogos (touristische Wegweisung)
Die Routenlogos der touristischen Wegweisung fehlen völlig. Betroffen:
- Rund um Wehrheim (sportliche Variante)
- Rund um Wehrheim (Familienvariante)
- Erlenbachweg
- Hessiche Apfelwein- und Obstwiesenroute (HAOR)
- Falsches Symbol beim Ziel "Schwimmbad"
Beim Ziel "Schwimmbad" wurde das falsche Symbol aufgebracht, nämlich
das Symbol für ein Hallenbad.
In der Wegweisung war vom ADFC auch das passende Symbol vorgesehen, was offensichtlich abgeändert wurde.
- Schildermontage
Die
Schilder sind in einer ungünstigen Reihenfolge (Höhe) montiert. Bei
dieser
Standortwahl wäre der Wegweiser in den Feldweg hinein an oberster
Stelle alleine anzubringen, damit dieser Wegweiser von den anderen
Wegweisern am gleichen Pfosten
nicht verdeckt werden. So ist aus dem fließenden Verkehr heraus eine
Zielrichtung nicht erkennbar, was die Aufmerksamkeit unnötig vom
Verkehrsgeschehen auf die Wegweisung konzentriert und somit eine vermeidbare zusätzliche Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer herbeiführen kann.
- Unklare Wegweisung
Vom
Bahnhof kommend ist unklar, ob in Richtung Hirtenhof auf dem Feldweg
oder in die Marienbader Straße gefahren werden soll. Hier wäre eine
Zusatzbeschilderung sinnvoll, die zeigt, dass die Fahrradwegweisung
nicht in die Marienbader Straße führt. Dies war in der Planung des ADFC vorgesehen.
- Verstoß gegen StVO
Das
Befahren des per Fahrradwegweisung ausgewiesenen Feldwegs ist nach
Straßenverkehrsordnung aufgrund der vorhandenen Beschilderung untersagt
und kann bei Befolgung der Fahrradwegweisung strafrechtliche
Konsequenzen für den Radfahrer haben.
- Falsche oder fehlende Symbole
Beim Ziel "Schwimmbad" wurde das falsche Symbol aufgebracht, nämlich
das Symbol für ein Hallenbad.
In der Wegweisung war vom ADFC auch das passende Symbol vorgesehen, was offensichtlich abgeändert wurde.
Vor der Zielangabe "Saalburgsiedlung" fehlt das Logo "Bahnhof mit überdachten
Fahrradabstellanlagen" und möglichst das Logo der
Lochmühle.
- Baulicher Mangel
Die Bordsteinkante zum
Hirtenhof ist zu hoch. Aus Richtung Saalburgsiedlung kommend muss sie
im spitzen Winkel aus dem fließenden Verkehr heraus befahren werden,
was eine erhebliche Sturzgefahr bedeutet.
Darüber hinaus sind Kanten überhaupt, erst recht in dieser Höhe, ein
ehreblicher Komfortmangel und kontraproduktiv für die Bewerbung eines
radtouristischen Wegenetzes.
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26. Juni 2012 NA-UL0003#M16
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Köpperner Straße x Feldweg zum Hirtenhof
An
diesem Standort wurden durch Weglassen ganzer Fahrtrichtungen
Inkonsistenzen
in der Fahrradwegweisung erzeugt und durch die ungeegnete Wahl der
Schildermontagehöhe die Erkennbarkeit aus dem fließenden Verkehr heraus
deutlich verschlechtert. Es gibt weitere kleinere Mängel.
Festgestellte Mängel:
- Zielangaben Richtung Wehrheim-Mitte/Bahnhof fehlen komplett
Bei
diesem Standort wurden sämtliche Wegweiser Richtung Wehrheim mit den
bisher geführten Zielen Weiltal, Usingen, Wehrheim (Bahnhof/Mitte) und
Hessenpark weggelassen. Die Fahrradwegweisung ist damit inkonsistent,
einmal aufgeführte Ziele müssen durchgeführt werden.
- Routenlogos (touristische Wegweisung)
Die Routenlogos der touristischen Wegweisung fehlen völlig. Betroffen:
- Rund um Wehrheim (sportliche Variante)
- Rund um Wehrheim (Familienvariante)
- Erlenbachweg
- Hessiche Apfelwein- und Obstwiesenroute (HAOR)
- Falsches Symbol beim Ziel "Schwimmbad"
Beim Ziel "Schwimmbad" wurde das falsche Symbol aufgebracht, nämlich
das Symbol für ein Hallenbad.
In der Wegweisung war vom ADFC auch das passende Symbol vorgesehen, was offensichtlich abgeändert wurde.
- Schildermontage
Die
Schilder sind in einer ungünstigen Reihenfolge (Höhe) montiert. Bei
dieser
Standortwahl wäre der Wegweiser in den Feldweg hinein an oberster
Stelle alleine anzubringen, damit dieser Wegweiser von den anderen
Wegweisern am gleichen Pfosten
nicht verdeckt werden. So ist aus dem fließenden Verkehr heraus eine
Zielrichtung nicht erkennbar, was die Aufmerksamkeit unnötig vom
Verkehrsgeschehen auf die Wegweisung konzentriert und somit eine vermeidbare zusätzliche Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer herbeiführen kann.
- Unklare Wegweisung
Vom
Bahnhof kommend ist unklar, ob in Richtung Hirtenhof auf dem Feldweg
oder in die Marienbader Straße gefahren werden soll. Hier wäre eine
Zusatzbeschilderung sinnvoll, die zeigt, dass die Fahrradwegweisung
nicht in die Marienbader Straße führt. Dies war in der Planung des ADFC vorgesehen.
- Verstoß gegen StVO
Das
Befahren des per Fahrradwegweisung ausgewiesenen Feldwegs ist nach
Straßenverkehrsordnung aufgrund der vorhandenen Beschilderung untersagt
und kann bei Befolgung der Fahrradwegweisung strafrechtliche
Konsequenzen für den Radfahrer haben.
- Falsche oder fehlende Symbole
Beim Ziel "Schwimmbad" wurde das falsche Symbol aufgebracht, nämlich
das Symbol für ein Hallenbad.
In der Wegweisung war vom ADFC auch das passende Symbol vorgesehen, was offensichtlich abgeändert wurde.
Vor der Zielangabe "Saalburgsiedlung" fehlt das Logo "Bahnhof mit überdachten
Fahrradabstellanlagen" und möglichst das Logo der
Lochmühle.
- Baulicher Mangel
Die Bordsteinkante zum
Hirtenhof ist zu hoch. Aus Richtung Saalburgsiedlung kommend muss sie
im spitzen Winkel aus dem fließenden Verkehr heraus befahren werden,
was eine erhebliche Sturzgefahr bedeutet.
Darüber hinaus sind Kanten überhaupt, erst recht in dieser Höhe, ein
ehreblicher Komfortmangel und kontraproduktiv für die Bewerbung eines
radtouristischen Wegenetzes.
Notwendige Maßnahmen:
- Zielangaben Richtung Wehrheim-Mitte/Bahnhof ergänzen
Die
Zielangaben Richtung Wehrheim (Mitte/Bahnhof) sind mit den
vollständigen Zielen zu ergänzen, um eine konsistente Fahrradwegweisung
herzustellen. Das Fehlen ist verwirrend und entwertet die
Fahrradwegweisung insgesamt.
- Routenlogos (touristische Wegweisung)
Die
Routenlogos der radtouristischen Wegweisung sind integraler Bestandteil
des Gesamtkonzepts und schnellstmöglich nachzurüsten. Dies ist aufgrund
des standardisierten Wegweisungssystems jederzeit und leicht möglich.
Leider entstehen dem Steuerzahler Zusatzkosten, zwar weniger durch die
sehr günstigen Logos selbst, sondern vor allem durch den
Personalaufwand, da deshalb dieser Schilderstandort erneut angefahren
werden muss. Eine vollständige Planung vor Aufstellung hätte diese
Mehrkosten für den Steuerzahler vermeiden können, sofern die
touristische Wegweisung realisiert werden soll.
- Schildermontage
Die
Schilder sind in einer geeigneten Reihenfolge so zu montieren, dass
vorrangig bei Sichtbeziehungen aus dem allgemeinen Straßenraum heraus
(also entlang der Köpperner Straße) die vollständige Sichtbarkeit
leicht gegeben ist. Zu berücksichtigen sind die zu ergänzenden
Zielangaben Richtung Wehrheim (Mitte/Bahnhof).
- Verstoß gegen StVO
Das
Befahren des Feldwegs ist durch eine geeignete StVO-Beschilderung zu
ermöglichen oder die Fahrradwegweisung so abzuändern, dass über legale
Wege gefahren wird.
- Unklare Wegweisung
Es
ist durch geeignete Maßnahmen mit den Mitteln der Fahrradwegweisung
klarzustellen, dass die Fahrradwegweisung nicht in die Marienbader
Straße führt. Dies kann zum Beispiel durch einen als Doppelpfeil
ausgeführten Zwischenwegweiser an einem geeigneten vorhandenen Pfosten
bei der Einsicht in die Marienbader Straße erreicht werden.
- Falsche oder fehlende Symbole
Die
Zielangabe "Saalburgsiedlung" wäre das Logo "Bahnhof mit überdachten
Fahrradabstellanlagen" und möglichst das Logo der
Lochmühle zu ergänzen.
Das falsche Symbol "Hallenbad" vor der Zielangabe "Schwimmbad" ist durch das Symbol für ein Freibad zu ersetzen.
- Baulicher Mangel
Die Zufahrt zum Feldweg ist über die volle Zufahrtbreite auf Null-Niveau abzusenken, um die Sturzgefahr zu beseitigen.
Bewertung:
Die Bewertung
wird nach einzelnen Gesichtspunkten differenziert
gewertet vorgenommen. Der Standort enthält schwere Mängel (StVO-Verstoß
beim Befolgen der Fahrradwegweisung, erhöhte Sturzgefahr, inkosistente
Wegweisung; zu erwartende Gefährdung durch ungeeignete Wahl der
Schildermontage), konstitutive Mängel (fehlende Radtouristische
Wegweisung) und leichte Mängel (falsche oder sinnvolle, aber fehlende Symbole vor Zielangaben).
- Verstoß gegen StVO
Die
Fahrradwegweisung - das gilt auch für auf der Wehrheimer Ortskarte
ausgewiesene Fahrradrouten - führen in Wehrheim häufiger über Wege, die
gar nicht mit dem Fahrrad befahren werden dürfen. Abgesehen von dem
rechtlichen Aspekt lautet die inhaltliche Botschaft der Gemeinde
Wehrheim an die radfahrenden Bürger, dass Schilder der StVO von
Radfahrern nicht so ernst genommen werden müssen. Diese indirekt
vermittelte Botschaft hält der ADFC für insgesamt fatal und keinen
Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Der ADFC Usinger Land hat
über mehrere Jahre hinweg auf diverse Missstände zu dieser Problematik hingewiesen,
dies bewirkt jedoch bislang kein Umdenken bei der Gemeinde Wehrheim.
- Inkonsistente Wegweisung
Die
Wegweisung ist durch Weglassen von Zielen inkonsistent und wird entwertet, Radfahrer vertrauen ihr dann nicht mehr. Dies
entwertet die gesamte Fahrradwegweisung.
- Fehlende Routenlogos (touristische Wegweisung)
Fehlende Logos für die touristischen
Routen entwerten das Gesamtkonzept und den eigentlichen Sinn der
Fahrradwegweisung zusätzlich.
- Zusätzlich zu erwartende Gefährdung
Eine
zusätzlich zu erwartende
Gefährdung nach gesetzgeberischen Vorgaben ist grundsätzlich zu
vermeiden. Sie entsteht in diesem Fall, weil vorher ausgewiesene Ziele,
ja ganze Zielrichtungen mit mehreren Zielen fehlen und eine
ausgewiesene Richtung durch andere Wegweiser so verdeckt ist, dass im
allgemeinen Straßenraum fahrende Radfahrer vermeidbar abgelenkt werden,
wenn sie versuchen, die Zielangaben herauszubekommen.
- Fehlende Symbole vor Zielangaben
Fehlende Symbole vor einigen Zielen
(Logo Hessenpark, Logo Lochmühle) sind zwar nachrangig, es ist aber
unverständlich, warum auf unterstützende und die (Wieder-)Erkennbarkeit
erhöhende Maßnahmen, die zudem keine Mehrkosten verursachen, verzichtet
wird.
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1
Bild 2
Bilderläuterungen:
- Bild 1:
Aus Richtung Saalburgsiedlung kommend ist das Schild Richtung zum
Hirtenhof nicht zu sehen, bereits ausgewiesene Ziele in der
Saalburgsiedlung fehlen völlig. Man erfährt nicht, dass eine
Hauptrelation entlang der Köpperner Straße weiter geht.
Beim Abbiegen in den Feldweg muss die Bordsteinkante aus dem Verkehr
heraus in spitzem Winkel befahren oder weit in den Straßenraum
ausgeholt werden. Diese Gefahren sind durch eine Absenkung auf
Null-Niveau vollständig vermeidbar.
- Bild 2:
Von der Ortsmitte oder dem Bahnhof kommend ist unklar, ob die
Fahrradwegweisung in die Marienbader Straße oder den per StVO
gesperrten Feldweg führt. Da die Marienbader Straße aber häufig von
Radfahrern benutzt wird, wäre eine Klarstellung durch zusätzliche
Schilder sinnvoll.
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16. Mai 2012 NA-UL0003#M15
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Wiesenau x Köpperner Straße: Mängelanalyse
An
diesem Standort wurden durch Weglassen wichtiger Ziele Inkonsistenzen
in der Fahrradwegweisung erzeugt und durch die ungeegnete Wahl des
Schilderstandorts zusätzliche, vermeidbare Gefahren für Radfahrer
geschaffen. Es gibt weitere kleinere Mängel.
Festgestellte Mängel:
- Schilderstandort
Der Schilderstandort ist ungeeignet. Die Sichtbarkeit ist vom Bahnhof
kommend nicht rechtzeitig gegeben, zum anderen wird der Wegweiser im
Laufe des Sommers vom nahestehenden Baum zumindest teilweise verdeckt
sein, die Wegweisung wird nicht ohne weiteres aus dem Straßenverkehr
heraus ausreichend erkennbar sein. Es ist zu erwarten, dass deshalb
Radfahrer nicht StVO-konform auf die linke Straßenseite fahren, um die
Schilderinhalte lesen zu können und damit sich und andere vermeidbar
gefährden. Die Gefahren wurden erst durch die ungünstige Wahl des
Schilderstandorts zusätzlich geschaffen und sind insofern nicht
StVO-konform, auch wenn es sich bei der Fahrradwegweisung in Hessen
nicht um offizielle Schilder der StVO handelt.
- Ziel "Saalburgsiedlung" fehlt
Das
Ziel "Saalburgsiedlung", das am Bahnhof entlang der Köpperner Straße
noch vorhanden war, fehlt. Die Wegweisung ist nicht konsistent, die
Kontinuität ist nicht gewährleistet.
- Ziel "Ortsmitte" fehlt
Das
Ziel "Ortsmitte" in die Wiesenau hinein fehlt. Radfahrer erfahren
nicht, wo sie zur Wehrheimer Mitte fahren müssen - aus den
Zielen "Usingen" oder "Weiltal" ist dies ohne recht genaue
Ortskenntnisse nicht erkennbar. Wer zum Bahnhof als einzige
Zielbezeichnung, die "Wehrheim" enthält, weiter fährt, erfährt dort
anhand der Fahrradwegweisung auch nicht, wo es zur Ortsmitte
("Wehrheimer Mitte") geht.
- Wegweisung Richtung "Am Josef" fehlt
In
Richtung Am Joseph, unter der Bahnbrücke durch, verläuft sowohl die
Rundroute um Wehrheim als sportliche Variante, als auch die
Familienvariante. Die Wegweisung in dieser Richtung fehlt komplett.
- Schildermontage
Die
Schilder sind in einer ungünstigen Reihenfolge (Höhe) montiert. Bei dieser
Standortwahl wäre der Wegweiser in die Wiesenau hinein an oberster
Stelle anzubringen, damit die anderen Wegweiser am gleichen Pfosten
nicht verdeckt werden.
- Routenlogos (touristische Wegweisung)
Die Routenlogos der touristischen Wegweisung fehlen völlig. Betroffen:
- Rund um Wehrheim (sportliche Variante)
- Rund um Wehrheim (Familienvariante)
- Erlenbachweg
- Hessiche Apfelwein- und Obstwiesenroute (HAOR)
- Fehlendes Logo vor der Zielangabe "Hessenpark"
Vor
der Zielangabe "Hessenpark" fehlt das Logo des Hessenparks, es war
ebenfalls laut Planung vorgesehen.
- Falsches Symbol beim Ziel "Schwimmbad"
Beim Ziel "Schwimmbad" wurde das falsche Symbol aufgebracht, nämlich
das Symbol für ein Hallenbad.
In der Wegweisung war vom ADFC auch das passende Symbol vorgesehen, was offensichtlich abgeändert wurde.
- Bauliche Mängel
Zusätzlich
zur Betrachtung der Fahrradwegweisungselemente sind auch schwere
bauliche Mängel vorhanden, die der ADFC bereits mehrfach und schon vor
mehreren Jahren in der Radwegekommission ohne sichtbare Verbesserung
eingebracht hat. In Richtung "Am Joseph" ist eine gefährliche
Fahrbahnflächenverengung durch eine Schranke vorhanden, die zu enge,
passierbare Fläche neben der Schranke ist außerdem schwer erkennbar
uneben und man kann aufgrund der geringen Durchfahrthöhe an der
freigelassenen Stelle mit dem Kopf an die Brücke stoßen.
Der ADFC hat in der Radwegekommission die Beseitigung der Schranke
vorgeschlagen, bei Bedarf wären Pfosten so aufzustellen, dass von den
niedrigeren Bereichen der Brücke keine Gefährdung ausgeht und außerdem
zwischen zwei Pfosten ausreichend Platz auch für Anhänger (Empfehlung:
mind. 1,50 Meter lichte Breite) vorhanden ist.
Notwendige Maßnahmen:
- Schilderstandort und Schildermontage
Es
ist ein geeigneter Schilderstandort zu wählen, etwa nahe am
Bordsteinrand im Bereich der Grünfläche nordöstlich der Kreuzung.
Eventuell sinnvoll ist es, Rechts- und Linksausleger der Einzelschilder
sinnvoll zu kombinieren, um den Pfosten möglichst nah und damit gut
sichtbar an den Fahrbahnrand positionieren zu können. Damit wäre eine
ausreichende Sichtbarkeit aus allen Richtungen gewährleistet.
- Fehlende Zielangaben
Die
Zielangaben Saalburgsiedlung (mit Logo "Bahnhof mit überdachten
Fahrradabstellanlagen" und möglichst mit einem weiteren Logo der
Lochmühle) sowie "Ortsmitte" (Richtung Wiesenau, es kann zusätzlich ein
Symbol für Einkehrmöglichkeiten verwendet werden) wären zu ergänzen, um
Inkonsistenzen der Wegweisung zu beseitigen und sinnvolle, wichtige
Ziele auszuweisen. In Richtung "Am Joseph" fehlt jegliches Schild.
Mangelt es in deiser Richtung an einer sinnvollen Zielangabe
("Hessenpark" wird in erster Linie sinnvoll über den Bahnhof zu führen
sein) kann ein so genannter Kurzwegweiser verwendet werden, der zwar
die Höhe eines Standard-Wegweisers besitzt, aber neben dem
Fahrradsymbol keine Ortsangabe. An diesem Kurzwegweiser besteht die
Möglichkeit, Routenlogos einzuhängen, etwa für die Rundrouten um
Wehrheim.
- Routenlogos (touristische Wegweisung)
Die
Routenlogos der radtouristischen Wegweisung sind integraler Bestandteil
des Gesamtkonzepts und schnellstmöglich nachzurüsten. Dies ist aufgrund
des Standardisierten Wegweisungssystems jederzeit und leicht möglich.
Leider entstehen dem Steuerzahler Zusatzkosten, zwar weniger durch die
sehr günstigen Logos selbst, sondern vor allem durch den
Personalaufwand, da deshalb dieser Schilderstandort erneut angefahren
werden muss. Eine vollständige Planung vor Aufstellung hätte diese
Mehrkosten für den Steuerzahler vermeiden können, sofern die
touristische Wegweisung realisiert werden soll.
Bewertung:
Die Bewertung wird nach einzelnen Gesichtspunkten differenziert
gewertet vorgenommen. Der Standort enthält schwere Mängel (inkosistente
Wegweisung; zu erwartende Gefährdung durch ungeeignete Wahl des
Pfostenstandorts), konstitutive Mängel (fehlende Radtouristische
Wegweisung) und leichte Mängel (falsche oder sinnvolle, aber fehlende Symbole vor Zielangaben).
- Inkonsistente Wegweisung
Eine inkonsistente Wegweisung, hier
durch das Weglassen von Zielangaben, die an vorherigen Standorten
bereits vorhanden waren, führt dazu, dass der Wegweisung nicht vertraut
und sie weniger oder nicht beachtet bzw. genutzt wird.
Radtouristen, die sich nicht
auskennen, werden nachhaltig verprellt und geben ihre schlechten
Erfahrungen weiter, der Imageschaden steht in keinem Verhältnis zur
vorgenommenen Veränderungen gegenüber der vollständigen ADFC-Planung.
- Zusätzlich zu erwartende Gefährdung
Eine
zusätzlich zu erwartende
Gefährdung nach gesetzgeberischen Vorgaben ist grundsätzlich zu
vermeiden. Sie entsteht in diesem Fall, wenn die Schilder
erwartungsgemäß zuwachsen, Radfahrer aber
zum Lesen der Schilderinhalte z.B. mitten im Verkehr auf von der
rechten auf
die linken Straßenseite wechseln müssen. Dies ist hier sogar für eine
der Hauptfahrtbeziehungen zu erwarten, nämlich entlang der Köpperner
Straße, hier vor allem in Fahrtrichtung Bahnhof. Durch eine geeignete
Standortwahl ist dies vermeidbar, dies ist an diesem Standort möglich
und somit vorzunehmen.
- Fehlende Routenlogos (touristische Wegweisung)
Fehlende Logos für die touristischen
Routen führen das Gesamtkonzept und den eigentlichen Sinn der
Fahrradwegweisung ad absurdum.
- Falsche Symbole vor Zielangaben
Falsche Symbole wie vor den Ziel
"Schwimmbad" sind zwar nachrangig, bestätigen dem Radfahrer aber, der
Wegweisung nicht zu vertrauen, weil man sich offensichtlich selbst
einfache Fehler wiederholend leistet.
- Fehlende Symbole vor Zielangaben
Fehlende Symbole vor einigen Zielen
(Logo Hessenpark, Logo Lochmühle) sind zwar nachrangig, es ist aber
unverständlich, warum auf unterstützende und die (Wieder-)Erkennbarkeit
erhöhende Maßnahmen, die zudem keine Mehrkosten verursachen, verzichtet
wird.
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Bilderläuterungen:
- Bild 1:
Sicht aus Richtung "Am Joseph" unter der Brücke durch - nur links kann
vorbei gefahren werden, es besteht im Kopfbereich eine Gefährdung
- Bild 2: Sicht vom Bahnhof kommend, das Schild steht hinter den Bäumen links und ist schon ohne Blattwerk nicht sichtbar
- Bild 3:
Sicht aus Richtung Wiesenau, das Schild ist sichtbar, aber der
Wegweiser in die Wiesenau hinein verdeckt andere Wegweiser - wäre er
ganz oben montiert, würde man alles gut sehen können
- Bild 4:
Sicht aus Richtung Saalburgsiedlung kommend, das Schild auf der linken
seite ist zwar sichtbar, wird aber im Lauf des Sommers vom Baum
teilweise verdeckt, und zwar in einer der wichtigen Fahtrichtungen zum
Bahnhof hin (auch: Erlenbachweg). Hier ist zu erwarten, dass Radfahrer
zum Schild hin auf die linke Straßenseite fahren, um die Inhalte zu
lesen. Eine geeignetere Standortwahl könnte dies vermeiden.
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20. April 2012 NA-UL0003#M14
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Kastellstraße x Am Joseph: Mängelanalyse
Hier
wurde die Zielangabe zum Bahnhof einfach weggelassen. Zudem ist der
Schilderstandort so ungünstig gewählt, dass ausgerechnet für die
wichtigste Fahrbeziehung, nämlich auf der Route um Wehrheim für
Familien, die Schilder jeweils hinter Bäumen versteckt und in der
gesamten Fahrradsaison kaum sichtbar sind. Auch Logos für die
Wehrheimer Rundrouten sind nicht vorhanden, die Rundroute ist so nicht
auffindbar.
Es offenbaren sich schwerwiegende Mängel in der Radverkehrsführung, der
Bordsteinweg ist aus mehreren Gründen nicht für den Radverkehr
geeignet. Entlang der Kastellstraße stellt die Anordnung der
Benutzungspflicht Richtung Ortsausgang gar einen Verstoß gegen
Regelwerke der StVO dar.
Festgestellte Mängel:
- Schilderstandort
De
Schilderstandort ist aus den Richtungen Am Joseph und Kastellstraße
stark verdeckt (sowohl bei StVO-konformer Benutzung der Fahrbahn, als
auch bei nicht StVO-konformer Benutzung des Bordsteinweg aus) und
wird in der gesamten Fahrradsaison durch Blätterwerk nahestehender
Bäume sehr schlecht bis gar nicht erkennbar sein. Aus Richtung Am
Joseph kommt hinzu, dass die Schildermontage am Pfosten derart
ungünstig ist, dass man selbst davorstehend aufgrund der Verdeckung
durch das andere Fahrradwegweisungsschild nicht erkennen kann, was auf
dem Schild Richtung Ortsausgang steht. Im fließenden Verkehr muss man
auf der Straße einen größeren Bogen fahren, was zusätzliche,
vermeidbare gefahren allein durch die gewählte Montagehöhe der Schilder
bedeutet.
- Logos der Rundrouten fehlen
Es fehlen die Logos für die Rundrouten um Wehrheim (komplett) und für die Rundroute um Wehrheim für Familien.
- Verstoß gegen StVO
Die
Wegweiser sind so aufgestellt, dass aus Richtung Kastellstraße kommend
die Benutzung des Bordsteinweges vangenommen wird, was per
StVO-Beschilderung gar nicht zugelassen ist und auch nicht
zulassungsfähig ist. In Richtung Ortsausgang ist die benutzungspflicht
angeordnet, hiermit wird gegen StVO bzw. StVO-Regelwerke verstoßen.
Dies wurde in der Nachricht zum Kastellstraße x Industriestraße weiter unten ausführlich behandelt.
- Ziele "Bahnhof" und "Ortsmitte" weggelassen
In
Richtung Ortsmitte wurden die Ziele Ortsmitte und Bahnhof einfach
weggelassen. Der ADFC hatte dies in seiner Planung in einer einzigen
Zielangabe "Ortsmitte" und einem Bahnhofsymbol zusammengefasst, dies
fehlt derzeit ganz. Die Ortsmitte findet man so nicht, den Bahnhof muss
man aus Ortskenntnissen heraus kombinieren.
Bild 1: Planung laut ADFC
- Falsches Symbol beim Ziel "Schwimmbad"
Beim Ziel "Schwimmbad" wurde das falsche Symbol aufgebracht, nämlich
das Symbol für ein Hallenbad. Wie der ADFC sicher aus eigener Erfahrung
weiß, handelt es sich im Wehrheim um ein saisonal geöffnetes Freibad.
In der Wegweisung war vom ADFC auch das passende Symbol vorgesehen,
dass offensichtlich abgeändert wurde.
- Fehlendes Logo vor der Zielangabe "Hessenpark"
Vor
der Zielangabe "Hessenpark" fehlt das Logo des Hessenparks, es war
ebenfalls laut Planung vorgesehen. Dies trifft auch auf den ebenfalls
bereits montierten und hier nicht dargestellten Tabellenwegweiser zu,
der aus Richtung Wehrheim kommend (im Bild 2 unten auf den Betrachter
zu) vor der Hauswand (Bild 2 links unten, Schildrückseite ist
erkennbar) - übrigens gut platziert - angebracht wurde.
Notwendige Maßnahmen:
- Schilderstandort
Es
ist ein anderer Schilderstandort zu wählen, um die Fahrradwegweisung
sinnvoll nutzen zu können. Die Montagehöhe der einzelnen Schilder ist
so auszuführen, dass die Inhalte optimal erkennbar und schnell
erfassbar sind, um nur minimal vom Verkehrsgeschehen abzulenken. Die
Wegweiser müssen aus dem verkehr heraus bei der einzig StVO-konformen
Fahrweise der Fahrbahnbenutzung heraus klar erkennbar sein. Empfohlen
wird ein Schilderstandort in der nordöstlichen Grünfläche der
Einmündung.
- Logos der Rundrouten
Die
Logos sind nachträglich anzubringen, damit die Rundroute gefunden und
ihr nachgefahren werden kann. Dies ist einer der Hauptzwecke der
installierten Fahrradwegweisung.
- Verstoß gegen die StVO
Die
Ausweisung als benutzungspflichtiger Radweg widerspricht der StVO ubzw.
StVO-Regelwerken und ist aufzuheben Das Thema wird unter dem Knoten Kastellstraße x Industriestraße ausführlicher behandelt.
- Ziele "Bahnhof" und "Ortsmitte"
Das fehlende Schild ist nachzurüsten.
- Falsches Symbol beim Ziel "Schwimmbad"
Der Wegweiser ist durch einem Schild mit dem richtigen Symbol zu ersetzen.
- Fehlendes Symbol vor dem Ziel "Hessenpark"
Das Schild ist durch ein neues Schild mit einem Logo (Hessenpark oder Standard-Museum-Logo) zu ersetzen.
Bewertung:
In dem gesamten Bereich der Kastellstraße summieren sich
zahlreiche, teils schwerwiegende Fehler bei Fahrradwegweisung und
StVO-Konformität, sogar Verstöße gegen die StVO bzw. deren regelwerke,
auf die die Gemeinde schon vor Jahren vom ADFC aufmerksam gemacht
wurde, sind dabei.
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Bild 3
Bild
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Bild 5
Bilderläuterungen:
- Bild 2:
Aus Sicht des Bordsteinweges, dessen Befahren mit dem Fahrrad wegen
fehlender Freigabe nicht StVO-konform ist wird der Fahrradwegweiser
komplett von einem Baum verdeckt und während der Fahrradsaison nicht
sichtbar sein.
- Bild 3:
Bei StVO-konformer Fahrweise stellt sich die Situation noch schlechter
dar. Das Schild ist nicht nur ebenfalls verdeckt, bei parkenden Lkw auf
dem Parkplatz rechts kann die Fahrradwegweisung gar nicht mjehr
wahrgenommen werden.
- Bild 4:
Aus der Richtung Am Joseph ist das Schild Richtung Ortsausgang
ebenfalls während der Fahrradsaison vom Blattwerk eines baums komplett
verdeckt.
- Bild 5:
Selbst wenn man direkt davor steht ist aufgrund der ungünstigen Montage
der einzelnen Schilder am Pfosten .in Richtung Ortsausgang gar kein
Schildinhalt erkennbar. Dafür muss man erst auf der Fahrbahnfläche im
Straßenverkehr - es habdelt sich um ein Gewerbegebiet mit Lkw-Verkehr -
um das Schild herumfahren.
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12. Mai 2012 NA-UL0003#M13
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Sportplatz Oberloh
Der
Standort scheint auf den ersten Blick gut ausgeführt zu sein. Bemängelt
werden muss hier jedoch die zu niedrige Anbringung. Dies wird nach den
umfassenden Erfahrungen, die das Land Hessen mit der Ausschilderung der
Hessischen Radfernwege über Jahre hinweg gemacht, wegen Vandalismus zu
deutlich mehr Folgekosten für den Steuerzahler führen, als ein längerer
Pfosten gekostet hätte.
Festgestellte Mängel:
- Anbringung zu niedrig / Pfosten zu kurz
Die Schilder sind zu niedrig aufgehängt, alle Schilder sind sehr leicht erreichbar und somit stark vandalismusgefährdet.
- Fehlende touristische Wegweisung (Routenlogos)
Es
fehlen Einschübe mit Logos für die thematische Routen
- Rund Um Wehrheim
- Rund um Wehrheim für Familien
- Rund um Usingen (Buchfinkenroute)
- Hessische Apfel- und Obstwiesenroute (HAOR)
Notwendige Maßnahmen:
- Anbringung zu niedrig / Pfosten zu kurz
Es
sollte ein längerer Pfosten gleichen Durchmessers verwendet werden, der
ein Erreichen der Schilder für stehende Personen nicht ermöglicht, um
vermeidbare Folgekosten für die Allgemeinheit zu vermeiden.
- Fehlende touristische Wegweisung (Routenlogos)
Die Plaketten mit den jeweiligen Routenlogos sind entsprechend zu ergänzen.
Bewertung:
Die Erfahrungen des Landes Hessen mit den Hessischen
Radfernwegen sind dem Hochtaunuskreis bekannt, aber hier nicht
berücksichtigt worden. Es sind vermeidbare Folgekosten für die Wartung
zu erwarten, zudem muss bei Vandalismus mit völliger Funktionseinbuße
des Wegweisungsstandorts gerechnet werden.
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Bild 1
Bilderläuterungen:
- Bild 1: Leicht erkennbare, sehr geringe Pfostenhöhe
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28. März 2012 NA-UL0003#M12
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Obernhain: An den Linden x Mühlenweg: Mängelanalyse
Hier
wurde ein wichtiges Schild einfach weggelassen. Nur Ortskundige werden
Richtung Wehrheim den gedachten Weg unter der Landesstraße hindurch
finden.
Festgestellte Mängel:
- Fehlender Zwischenwegweiser Richtung Wehrheim
Auf
der Straße "An den Linden" fehlt ein Zwischenwegweiser, der erklärt,
dass zunächst rechts und nach der Verkehrsinsel links abgebogen werden
muss. Sobald der Baum rechts Blätter hat und sich einer der Äste etwas
senkt oder weiter wächst, wird man auch bei sehr intensiver
Aufmerksamkeit bei der Schildersuche scheitern und geradeaus auf der
Straße fahren. Die ohnehin komplizierte Wegführung wird so nicht
vermittelt, die Fahrradwegweisung insgesamt an dieser Stelle speziell,
aber durch den Vertrauensverlust auch insgesamt entwertet.
Notwendige Maßnahmen:
- Zwischenwegweiser Richtung Wehrheim ergänzen
Auf der Straße "An den Linden" ist ein weiterer Zwischenwegweiser
"geradeaus rechts versetzt" - übrigens gemäß ADFC-Planung -
anzubringen, wie er in Gegenrichtung auch montiert wurde.
Als Standort bietet sich ein Pfosten mit dem StVO-Schild "Rechts vor links an der nächsten Kreuzung/Einmündung" an.
Bewertung:
Laut ADFC-Planung war dieser Zwischenwegweiser ("geradeaus
rechts versetzt") vorgesehen. Er wurde offensichtlich einfach
weggelassen. Die künftigen Nutzer werden durch eine derart ausgeführte
Wegweisung abgeschreckt. Dieser Standort ist im Detail nicht
nutzergerecht geplant und ausgeführt.
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Bild
1
Bild 2
Bilderläuterungen:
- Bild 1:
Nach Wehrheim fahrend erkennt ein Radfahrer auf der Straße An den
Linden schon ohne Blätter am rechts stehenden Baum kaum, dass rechts im
Hintergrund ein Wegweiser steht und zunächst rechts und nach der
Verkehrsinsel links abgebogen werden muss. Hier wird es häufiger vorkommen, dass Radfahrer
vom beschilderten Routennetz abweichend geradeaus auf der Straße
nach Wehrheim fahren. Wofür man dann überhaupt eine Wegweisung braucht,
wenn man sie derart versteckt, ist für den ADFC nicht nachvollziehbar.
- Bild 2: Aus Richtung Wehrheim kommend wurde der richtige Wegweiser verständlich montiert.
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27. März 2012 NA-UL0003#M11
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Obernhain: Grundweg x Abweig zum Obernhainer Weg (Unterführung L3041)
Dieser
Standort zeigt sehr schön, dass außer dem eigentlichen
auszuschildernden Routennetz durchaus weitere Aspekte bei der
Fahrradwegweisung zu berücksichtigen sind.
Festgestellter Mangel:
- Zwischenwegweiser Richtung Obernhain schlecht ausgerichtet/montiert
Der
Zwischenwegweiser wurde ungünstig auf gleicher Höhe des
Zwischenwegweisers in der Gegenrichtung montiert. Zwar ist er aus
Wehrheim kommend noch erkennbar, wäre aber deutlich besser zu sehen,
wenn die Zwischenwegweiser nicht gleichhoch montiert wären.
Zusätzlich können sich Missverständnisse ergeben, wenn man von der
Klingelsmühle kommt. Diese Route ist zwar nicht im beschilderten
Radroutennetz enthalten, wird aber von der Webseite der Gemeinde für
Radtouristen beworben. GPS-Geräte können von der Klingelsmühle her
kommend nicht zweifelsfrei darstellen, welcher der beiden parallelen
Wege nun befahren werden muss. Aufgrund der Montage des
Zwischenwegweisers Richtung Obernhain interpretiert man ihn als
Zwischenwegweiser für die eigene Route und fährt rechts die Steigung
hoch Richtung Wehrheim, was dem GPS-Gerät erst auffällt, wenn dieser
Weg die Richtung auf den Obernhainer Weg zu ändert. Auch mit Karte kann
man ins Grübeln kommen und sich falsch entscheiden. Durch eine optimale
Montage beider Zwischenwegweiser würde dieses Problem nicht auftreten.
Notwendige Maßnahmen:
- Zwischenwegweiser Richtung Obernhain
Der Zwischenwegweiser Richtung Obernhain ist unter dem
Zwischenwegweiser in Gegenrichtung und so zu montieren, dass er frontal
von Wehrheim kommend sichtbar ist.
Bewertung:
Erst durch einen möglichst
umfassenden Ansatz wird man Radtouristen erfreuen - Rufschäden bekommt
man hingegen erst spät mit und kann sie dann nur mit viel Geld und
Aktivitäten ausgleichen. Dabei müsste man nur das Gesamtkonzept
umfassend betrachten - dies ist hier nicht gelungen.
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Bild
1
Bild 2
Bilderläuterungen:
- Bild 1:
Sicht von der Klingelsmühle kommend (gestrichelte grüne Linie). Dies
ist zwar nicht im beschilderten Radroutennetz (durchgezogene grüne
Linien) vorgesehen, wird aber von der Gemeinde Wehrheim aktiv auf ihren
Internet-Seiten als Route beworben und im Tourismus-Büro angeboten.
- Bild 2:
Sicht von Wehrheim kommend. Der Wegweiser ist zwar sichtbar, könnte
aber bei klarer Ausrichtung auch für die Fahrtrichtung von der
Klingelsmühle her eindeutig als nicht zu ihrer Fahrtrichtung gehörend
identifiziert werden. Bei dieser Montage ist das nicht so.
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26. März 2012 NA-UL0003#M10
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Obernhain: Saalburgstraße x Zur Thalmühle
Festgestellte Mängel:
- Tabellenwegweiser Richtung Wehrheim
Der
Tabellenwweiser Richtung Wehrheim ist nicht erkennbar hinter einem Baum
montiert. Sobald der Baum Blätter trägt, wird das Schild gar nicht mehr
sichtbar sein.
- Fehlende Wegweiser Richtung Wehrheim
Für
die von der Saalburg kommende Fahrtrichtung fehlen zahlreiche Ziele, es
ist nur eine Ziel in die Straße "Zur Thalmühle" zum Hessenpark
vorhanden. In diese Richtung waren laut ADFC-Planung weitere Ziele
vorgesehen (siehe Bild 1 weiter unten). Eine fehlende Pfostenabdeckung
lässt eventuell auf eine noch vorgesehene Pfostenerhöhung schließen, an
der weitere Schilder angebracht werden könnten - das ist aber
Spekulation. Am 23. März 2012 stellte sich jedenfalls der unten in Bild
2 gezeigte Zustand dar.
- Fehlende touristische Wegweisung (Routenlogos)
Es
fehlen Einschübe mit Logos für thematische Routen wie die Hessische
Apfel- und Obstwiesenroute (HAOR), im Bild unten mit "HO 4" dargestellt
sowie die Rundroute um Wehrheim (mit "Wh 51" dargestellt) sowie in
Richtung Saalburg (auf den Betrachter von Bild 2 zu) mit der
Rundroutenvariante um Wehrheim über die Saalburg (benötigt ein eigenes Logo).
- Fehlendes Logo vor der Zielangabe "Hessenpark"
Vor
der Zielangabe "Hessenpark" fehlt das Logo des Hessenparks, es war
ebenfalls laut Planung vorgesehen. Dies trifft auch auf den ebenfalls
bereits montierten und hier nicht dargestellten Tabellenwegweiser zu,
der aus Richtung Wehrheim kommend (im Bild 2 unten auf den Betrachter
zu) vor der Hauswand (Bild 2 links unten, Schildrückseite ist
erkennbar) - übrigens gut platziert - angebracht wurde.
- Fehlendes Logo vor der Zielangabe "Zum Erlenbachweg"
Vor
der Zielangabe "Zum Erlenbachweg" fehlt das Logo des Erlenbachwegs. Dem
ADFC lag leider kein elektronisch verwertbares Logo vom Hochtaunuskreis
vor, obwohl dies frühzeitg angefordert war. In den Planungsunterlagen wurden deshalb Platzhalter vorgesehen.
- So sollte es laut ADFC-Planung in Richtung Wehrheim aussehen:
Bild 1
- Fehlendes Bahnhof-Symbol vor der Zielangabe "Usingen"
Vor
Usingen wäre ein Bahnhofsymbol wie bei Wehrheim/Neu-Anspach sinnvoll.
Dies ist auf einen einzelnen Fehler des ADFC in der Umsetzung im
Wegweisungsplanungsprogramm aufgetreten, der an weiteren Stellen
auftreten wird und aufgefallen wäre, wenn ausreichend Zeit für
Kontrollen gewesen wäre - an dieser Stelle fällt es dem ADFC ja auch
auf. Die Verantwortung für Plausibilitätskontrollen hat der
Hochtaunuskreis mit der Datenübernahme der Planung für die Beantragung
der Schilderanzahlen übernommen.
Notwendige Maßnahmen:
- Tabellenwegweiser Richtung Wehrheim
Der
Tabellenwegweiser Richtung Wehrheim muss an einem geeigneten Standort
montiert werden - in der Saison völlig unsichtbar hinter einem Baum
ist jedenfalls nicht praktikabel.
Vorgeschlagen wird ein ausreichend langer Pfosten zur Einhaltung des
Lichtraumprofils auf der im Bild 2 mit einem roten Pfeil
gekennzeichneten rechten Straßenseite.
Der Tabellenwegweiser muss aus zwei Richtungen kommend (von der Saalburg und vom Hessenpark) sichtbar sein.
- Logos und Symbole
Die Logos sind entsprechend zu ergänzen. Ggf. sind auch Schilder auszuwechseln, falls Symbole vor Zielangaben fehlen.
Bewertung:
Der Standort
bestätigt den Eindruck der bishigen Mängel, dass man
Standorte, offensichtlich nicht vor der Bestellung der Schilder
(was wesentlich sein kann) im Detail beplant hat, sondern
offensichtlich
entweder erst nachträglich bei Aufstellung der schon bestellten
Schilder oder zuvor, aber mit unzureichenden Ortskenntnissen vom
Schreibtisch aus. Betrachtet man die Montage an weiterne Standorten,
bestätigt
sich dies indizienhaft.
- Mangel an der Fahrradwegweisung
Die
Wahl des Schilderstandorts für die Wegweisung Richtung
Hessenpark/Wehrheim/Usingen (im Bild 2 in Blickrichtung geradeaus) ist
auch einem Laien als sofort erkennbar nicht nutzergerecht.
Es fehlen Schilder, die gemäß der Planung vorgesehen waren. Dies kann
auf eine noch nicht erfolgte, unvollständige Montage hindeuten.
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Bild 2
Bilderläuterungen:
- Bild 2:
Sicht von der Saalburg kommend. Rot eingekreist ist der derzeit noch
sichtbare, zum Zeitpunkt des Bildes noch unvollständige
Tabellenwegweiser, der in Kürze hinter Baumblättern verschwinden wird.
Ein roter Pfeil kennzeichnet einen Standortvorschlag für einen Pfosten,
der aus den relevanten Fahrtrichtungen (aus der Straße "Zur Thammühle"
kommend und von der Saalburg kommend) gut sichtbar wäre.
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26. März 2012 NA-UL0003#M09
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Obernhain: Saalburgstraße x Herzbergstraße
Die Fahrradwegweisung an dieser Stelle ist nutzbar, trotzdem könnte sie ohne Mehraufwand besser montiert sein.
Festgestellte Mängel:
- Zwischenwegweiser Richtung Obernhain-Mitte
Der Zwischenwegweiser Richtung Obernhain-Mitte ist zwar gut sichtbar,
aber trotzdem ungünstig montiert. Ohne erkennbaren Grund wird von dem
Grundsatz der rechtsmontags und der Anbringung hinter einer
Kreuzung/Einmündung abgewichen. In der Gegenrichtung wurde sich an
diese Grundsätze gehalten.
Notwendige Maßnahmen:
- Zwischenwegweiser Richtung Obernhain-Mitte
Der Zwischenwegweiser Richtung Obernhain-Mitte wird an dem Straßennamenschild (Kennzeichnung mit rotem Pfeil) montiert.
Bewertung:
Der Mangel bei der Fahrradwegweisung ist zwar nachrangig, weil
das Schild auch so erkennbar sein wird, jedoch wird ohne erkennbarem
Grund in nur einer Richtung von wesentlichen Grundsätzen der
Fahrradwegweisung abgewichen.
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Bild 1
Bilderläuterungen:
- Bild 1:
Aufstellungsstandort Richtung Obernhain-Mitte (roter Kreis) wäre besser
an dem Straßennamenschild im rechten Bildhintergrund angebracht worden
(roter Pfeil).
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25. März 2012 NA-UL0003#M08
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Kreisel Usinger Straße x Rheinstraße
Festgestellte Mängel:
- Zwischenwegweiser Richtung Kreisel
Der
Zwischenwegweiser Richtung Kreisel ist völlig ungeeignet gesetzt, er
verleitet zur Benutzung des Bordsteinwegs Richtung Wehrheim und damit
zum StVO-Verstoß, da dies in dieser Richtung gar nicht per
StVO-Beschilderung erlaubt ist und aufgrund der baulichen Gegebenheiten
auch nicht erlaubt werden kann. Zudem entspricht die Pfeilform nicht
der möglichen Verkehrsführung, spätenstens hier hätte auffallen müssen,
das dieser Montagestandort so nicht vorgesehen ist.
- Benutzungsrecht des Bordsteinwegs in Fahrtrichtung Usingen
Die
gesamte Freigabe des Bordsteinwegs ab der Straße Am Kappengraben bis
zum Kreisel ist nach StVO in beiden Richtungen weder notwendig noch
zulässig, in Richtung Usingen aber so beschildert, in Gegenrichtung
nicht. Im Kreisel sind die erforderlichen Mindesbreiten von 2,5 Meter
durchgehend erheblich unterschritten, zudem widerspricht dies der
Intension des Gesetzgebers, den Radverkehr innerorts grundsätzlich auf
der Fahrbahn zu führen. Verstärkt gilt dies für Kreisel, eine Führung
auf Bordsteinwegen in kleinen Kreiseln stellt eine nochmals erhöhte
Gefahr dar.
Notwendige Maßnahmen:
- Benutzungsrecht des Bordsteinwegs in Fahrtrichtung Usingen
Die Freigabe des Bordsteinwegs ab der Straße Am Kappengraben ist durchgehend inklusive des Kreisels aufzuheben.
- Fahrradwegweisung
Die
Fahrradwegweisung ist so auszulegen, dass die Schilder für die
Benutzung der Fahrbahn gut sichtbar, also immer auf der jeweils rechten
Seite montiert sind. Dafür ist das Schild in Richtung Ortsmitte von der
linken auf die rechte Seite zu verlegen.
- Radverkehrsführung Richtung Ortsmitte Wehrheim
Mindestens
bereits ab der Rudolf-Diesel-Straße, vermutlich bereits ab der
Johann-Gutenberg-Straße, ist der Radverkehr per zusätzlichem
Zwischenwegweiser auf die Straße zu führen. Die Benutzung des
Bordsteinwegs nach der Rudolf-Diesel-Straße in Richtung Wehrheim ist
wie im Kreisel selbst in dieser Richtung gar nicht erlaubt, eine
Erlaubnis ist gemäß StVO bzw. einschlägigen Richtlinien auch nicht
zulässig.
Bewertung:
Die Mängel insbesondere hinsichtlich der StVO-Aspekte können
auch von einem Planer erkannt werden, der keine speziellen Kenntnisse
der Fahrradwegweisung hat. Die getroffene Standortwahl lässt auf
erhebliche Mängel bei der detaillierten Standortplanung schließen.
- Mangel an der StVO-Beschilderung
Der
Mangel bei der StVO-Beschilderung ist gravierend, da mit der Führung
auf dem Bürgersteig ein Verstoß gegen die StVO bzw. die Richtlinien für
die Ausweisung der Nutzung durch den Radverkehr vorliegt. Dies wurde
bereits vor mehreren Jahren vom ADFC in der Radwegekommission
eingebracht, passiert ist bisher nichts. In der Radwegekommission ist
man der Ansicht, dass eine Führung zulässig ist.
In Richtung Wehrheim-Ortsmitte ist zudem der Bürgersteig gar nicht für
die Benutzung durch den Radverkehr freigegeben, die Fahrradwegweisung
ist aber so ausgelegt, dass sie ausschließlich diese nach StVO nicht
zulässige Radverkehrsführung suggeriert.
- Mangel an der Fahrradwegweisung
Der
Mangel bei der Fahrradwegweisung ist gravierend, da ausschließlich die
bei StVO-gerechtem Verhalten von Radfahrern die Fahrradwegweisung kaum
erkennbar ist und Verhalten gefördert wird, das einen Verstoß gegen die
StVO darstellt.
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Bild 1
Bilderläuterungen:
- Bild 1:
Der gewählte Montageort am Kreisel aus Usingen kommend äußerst links
ist selbst für Laien erkennbar völlig ungeeignet. Das Fahren auf dem
Bordsteinweg ist überhaupt nicht zulässig, es existiert keine Freigabe
gemäß StVO, d.h. es muss ohnehin bereits weit vor dem Kreisel zwingend
gemäß StVO auf der Fahrbahn gefahren werden (im Bild durch orange
Pfeile und ein Verbotssystmol gekennzeichnet). Die ausschließlich
zulässige Fahrweise ist mit einem grünen Fahrradsymbol und einem Pfeil
im Bild gekennzeichnet. Die Beschilderung ist auch so auszulegen,
empfehlen würde sich als Montageort der mit einem roten Pfeil
gekennzeichnete Pfosten. Pikant dabei: In Gegenrichtung, also von
Wehrheim kommend, hat man das genau so montiert, wie es hier
vorgeschlagen wird!
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25. März 2012 NA-UL0003#M07
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Obernhainer Weg x Feldweg am Erlenbach
An
diesem Standort wird anhand der Mängel deutlich, dass die vorgesehene Radverkehrsführung
in diesem Bereich nicht verstanden wurde. Entsprechend ist die Umsetzung
gelungen: Gar nicht.
Festgestellte Mängel:
- Ausrichtung Wegweiser "Hessenpark"
- fehlendes Symbol des Hessenparks vor der Zielangabe "Hessenpark"
- fehlende Einschubplakette für den Erlenbachweg (Logo)
- fehlende Einschubplakette für die Rundroute um Wehrheim für Familien (Logo)
- fehlender Zwischenwegweiser für die Fahrtrichtung vom Feldweg her nach links Richtung Wehrheim-Bahnhof
Notwendige Maßnahmen:
- Die
Ausrichtung des Wegweisers "Hessenpark" ist so zu ändern, dass
er genau in Richtung des Feldwegs weist. Dies ist in der vom ADFC
abgegebenen Planung exakt ausgeführt und hätte beachtet werden können.
- Der Zielwegweiser Richtung Hessenpark ist zu erneuern, das Logo des Hessenparks ist der Zielangabe voranzustellen.
- Eine Einschubplakette mit dem Logo des Erlenbachwegs ist nachträglich anzubringen.
- Eine Einschubplakette mit dem Logo der Rundroute um Wehrheim für Familien ist nachträglich anzubringen.
- Der fehlende
Zwischenwegweiser für die Fahrtrelation vom Feldweg Richtung
Wehrheim-Bahnhof (Pfeil nach links) ist zusätzlich anzubringen, so dass
er ausschließlich vom Feldweg her kommend gesehen werden kann.
- Zur Klarstellung
wäre auf dem geschotterten Seitenweg des Obernhainer Wegs auf der
rechten (!) Wegseite des Schotterwegs an einem neuen Pfosten zwei
weiterere Zwischenwegweiser jeweils mit dem Pfeil geradeaus
aufzustellen.
Bewertung:
Die Mängel zeigen, dass die grundsätzliche Radverkehrsführung an
dieser Stelle gar nicht verstanden wurde. Offensichtlich ist man der
Meinung, Radfahrer sollen über die leicht abschüssige, unbefestigte
Grünfläche mit leichter Grabenausbildung für die Entwässerung fahren,
deshalb müsse der Wegweiser Hessenpark von dort wohl auch sichtbar
sein. Leider weist der Wegweiser zum Hessenpark nun auf der Fahrbahn
nach Obernhain. Dies ist natürlich falsch, auch wenn man über Obernhain
auch zum Hessenpark gelangen kann. Statt dessen gibt es eine
Verkehrsbeziehung Wehrheim - Obernhain/Saalburg, die sich sowohl auf der
allgemeinen Fahrbahn, als auch auf dem geschotterten Seitenweg
abspielen darf. Auf dem Feldweg kommend - es handelt sich um den
Erlenbachweg von Bad Vilbel (Niddaradweg bei Massenheim) bis nach
Neu-Anspach/Limesradweg (Nähe Eichkopf) - soll auf den ausgewiesenen
Fahrradrouten nur nach rechts abgeboten werden. Von Wehrheim
(Bahnschranke) kommend erfährt man laut der ADFC-Planung an der
Einmündung der Industriestraße durch entsprechende Fahrradwegweiser,
dass man geradeaus auf dem geschotterten Weg neben dem Obernhainer Weg
zur Saalburg und nach Obernhain kommt, auf der Fahrbahn mit
anschließendem Abbiegen in den hier gezeigten Feldweg auf dem
Erlenbachweg zunächst zum Hessenpark.
- Mängel an der Fahrradwegweisung
-
Ausrichtung des Wegweisers "Hessenpark": Der Mangel bei der
Fahrradwegweisung ist funktionsentstellend, da der Wegweiser in eine
völlig falsche Richtung zeigt und Radfahrer den Eindruck bekommen, die
Querung des Grünstreifens zwischen der Fahrbahn und dem geschotterten
Begleitweg wäre nutzbar. Dies ist ein gefährlicher Irrtum, da die
unbefestigte, leicht abschüssige Grünfläche nass und rutschig sein kann
und z.B. bei rascher Querung wegen Autoverkehrs auf der Fahrbahn leicht
zum Sturz führen kann. Auch in Gegenrichtung kann aufgrund des
fehlenden Befestigung das Anhalten, Losfahren und Passieren der
Grünfläche gefährliche Situationen im Straßenverkehr hervorrufen und sowohl zur Eingen- als auch zur Fremdgefährdung führen.
Der ADFC hat in der Radwegekommission bereits vor mehreren Jahren auf
die Sinnhaftigkeit einer Befestigung dieser Stelle hingewiesen,
passiert ist leider bislang nichts.
- Logos für die Themenrouten: Die fehlenden Plaketten als Einschübe in
dem Schild mit der Zielangabe "Hessenpark" enwertet das touristische
Routenkonzept vollständig. Die Plaketten mit den Logos für die Rundroute um
Wehrheim für Familien und den Erlenbachweg sind dringend anzubringen.
Der Radtourist kann nicht erahnen, dass diese Routen ausgerechnet hier
entlang führen sollen, dies muss über die Logos auf Einschubplaketten
aufgezeigt werden.
Lesen Sie bitte zum Thema Logos auch die Anmerkungen auf dieser Seite ganz unten.
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Bild
1
Bild
2
Bild 3
Bilderläuterungen:
Alle drei Bilder verdeutlichen mit Pfeilen
die offensichtlich nicht verstandene Radverkehrsführung an dieser
Stelle. Grüne Pfeile bezeichnen die auf Fahrradrouten geführten
Radfahrer, gestrichelte grüne Pfeile die ebenfalls legalen, aber nicht
per Fahrradwegweisung ausgeschilderten Nutzungsmöglichkeiten, ein roter
Pfeil in Bild 3 weist auf ein fehlendes Schild in, ein roter Kreis
kennzeichnet jeweils den hier behandelten Wegweiser, ein oranger Pfeil
mit einem Piktogrammhinweis kennzeichnet die Unbenutzbarkeit des
unbefestigten Grünstreifens.
- Bild 1:
Sicht von Wehrheim kommend auf der Fahrbahn, hier bewegt man sich auf
dem Erlenbachweg und der Rundroute für Familien um Wehrheim.
- Bild 2:
Sicht vom geschotterten Begleitweg der Straße Wehrheim-Obernhain auf
die Einmündung, die über den Grünstreifen nicht angefahren werden soll.
Auf dem Schotterweg bewegt man sich zwischen Wehrheim und Obernhain
sowie auf der Rundroute um Wehrheim (Hauptroute) sowie auf der
Hessischen Apfel- und Obstwiesenroute (HAOR).
- Bild 3:
Sicht vom Feldweg aus, hier soll im ausgeschilderten Fahrradroutennetz
ausschließlich links auf die Fahrbahn abgebogen werden. Der Wegweiser
"Hessenpark" zeigt nach rechts - dort kann man zwar über Obernhain auch
zum Hessenpark fahren, aber der Radfahrer kommt auf diesem Feldweg ja
gerade vom Hessenpark - das macht keinen Sinn. Die Ausrichtung des
Wegweisers ist falsch
Nachtrag vom 20. April 2012:
Die Ausrichtung des Wegweisers Richtung Hessenpark wurde
zwischenzeitlich korrigiert. Nicht geändert hat sich die
gefahrensteigernde Wegführung über die abschüssige Grünfläche. Die
inzwischen montierte Beschilderung am Standort Obernhainer Weg x
Abzweig Industriestraße, die vom ADFC davon abweichend und den
Sicherheitsaspekt berücksichtend geplant war, bestätigt diesen
Beschilderungmangel.
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25. März 2012 NA-UL0003#M06
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Usinger Straße x Rudolf-Diesel-Straße: Mängelanalyse
Die
Aufstellung der Fahrradwegweisung offenbart nicht nur Mängel bei der
Planung der Fahrradwegweisung, sondern auch bei einer StVO-gemäßen
Radverkehrsführung.
Festgestellte Mängel:
- Der Zwischenwegweiser Richtung Usingen ist an einem ungeeigneten Standort montiert.
Die Sicht auf den Zwischenwegweiser wird durch Bäume eingeschränkt,
zudem können wie vorgesehen parkende Fahrzeuge den Zwischenwegweiser
leicht verdecken.
- Der Zwischenwegweiser Richtung Wehrheim ist an einem ungeeigneten Standort montiert.
Durch die Wahl des Schilderstandorts wird suggeriert, der Radfahrer
solle den dafür gar nicht frei gegebenen Bordsteinweg Richtung Kreisel
benutzen. Legal darf nur in Richtung Kreisel auf der Fahrbahn gefahren
werden.
- Die Radverkehrsführung entspricht nicht der StVO bzw. den Regelwerken.
Die Beschilderung des Fußwegs Richtung Oberloh ab der
Rudolf-Diesel-Straße entspricht nicht den Vorgaben der StVO, da
innerorts der Radverkehr grundsätzlich auf der Fahrbahn geführt werden
soll und der Weg die erforderliche Soll-breite von 2,50 Meter innerorts
dauerhaft massiv unterschreitet.
Notwendige Maßnahmen:
- Zwischenwegweiser Richtung Usingen
Richtung Usingen
sollte der gesamte Pfosten mit dem Zwischenwegweiser und dem
StVO-Schild "Vorfahrtstraße" an einen geeigneten Standort verlegt
werden, z.B. in eine Grünfläche nahe der Fahrbahn (siehe Bild 1), um
ein Verdecken durch parkende Kraftfahrzeuge zu vermeiden.
- Zwischenwegweiser Richtung Wehrheim
Der Zwischenwegweiser
Richtung Wehrheim sollte dem grundsatz der Rechtsmontage entsprechend
auf der rechten Fahrbahnseite an einer Pfostenverlängerung des
StVO-Schildes zum Halteverbot (hinter der großen Begrüßungstafel
stehend) montiert werden.
- Radverkehrsführung
Das Benutzungsrecht des Wegs ist durch das Entfernen des Zusatzschildes "Rad frei" aufzuheben.
Bewertung:
Es sind Mängel an der Radverkehrsführung festzustellen, die vom
ADFC bereits vor Jahren in der Radwegekommission thematisiert wurden,
aber zu keinerlei Umdenken geführt haben. Auch die Mängel an der
Fahrradwegweisung sind derart, dass man eine Fahrradwegweisung in dieser Ausführung besser
unterlassen hätte.
- Mangel an der StVO-Beschilderung
Der Mangel bei der StVO-Beschilderung ist gravierend, da mit dem
erteilten Benutzungsrecht (Fußweg, Rad frei) Richtung Oberloh ein
Verstoß gegen die StVO bzw. die Richtlinien der StVO vorliegt.
- Mangel an der Fahrradwegweisung
Die Mängel bei der Fahrradwegweisung sind gravierend, da die
Standortwahl Richtung Wehrheim nicht StVO-gerechtes Verhalten
suggeriert und beide Zwischenwegweiser im Alltag ganz oder teilweise
nicht bzw. schlecht oder nur stark eingeschränkt sichtbar sein werden.
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Bild
1
Bild 2
Bilderläuterungen:
- Bild 1:
Beim Aufstellungsstandort Richtung Usingen (roter Kreis) wird nur
bedingt eine Sichtbarkeit des Zwischenwegweisers gegeben sein.
Ideal wäre es, den gesamten Pfosten (oranger Pfeil) mit dem StVO-Schild
"Vorfahrtstraße" in einer Grünfläche neben der Fahrbahn (roter Pfeil)
zu montieren.
- Bild 2:
Der Aufstellungsstandort Richtung Wehrheim (roter Kreis) ist von der
Fahrbahn, auf der gemäß StVO ausschließlich zu fahren ist, kaum
erkennbar und suggeriert zudem, dass auf dem entgegen der StVO auf dem
Bordsteinweg links gefahren werden soll, der gar nicht für eine
Benutzung freigegeben ist und zudem aus mehreren Gründen dafür auch
völlig ungeeignet wäre.
Geeignet wäre beispielsweise ein Pfosten hinter der Begrüßungstafel rechts durch Montage an einer Pfostenerhöhung.
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25. März 2012 NA-UL0003#M05
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Usinger Straße x Am Kappengraben: Mängelanalyse
Festgestellte Mängel:
- Der Montagestandort des Zwischenwegweisers Richtung Wehrheim Ortsmitte ist völlig ungeeignet.
Der hinter einem Baum montierte Zwischenwegweiser wird währdend der Fahrradsaison nie sichtbar sein.
- Der Montageort des Zwischenwegweisers Richtung Usingen ist ungeeignet.
Der Zwischenwegweiser wird dann nicht oder zeitweise nicht sichtbar
sein, wenn die Parkplätze davor zweck- und erwartungsgemäß verwendet
werden.
Notwendige Maßnahmen:
- Zwischenwegweiser Richtung Ortsmitte
Der Zwischenwegweiser Richtung Ortsmitte ist auf der rechten Fahrbahn
in Richtung Ortsmitte gesehen an einem geeigneten Pfosten oder Mast
rechts zu montieren, zum Beispiel an dem Pfosten auf der Fahrbahnseite
des Musikantenwegs mit dem Schild "Vorfahrt an dieser Kreuzung".
- Zwischenwegweiser Richtung Usingen
Der Zwischenwegweiser Richtung Usingen ist ausnahmsweise abweichend auf
der rechten Fahrbahn in Richtung Ortsmitte gesehen an einem geeigneten
Pfosten oder Mast rechts zu montieren, zum Beispiel an dem Pfosten auf
der Fahrbahnseite des Musikantenwegs mit dem Schild "Vorfahrt an dieser
Kreuzung".
Bewertung:
Die Fahrradwegweisung weist an diesem Standort erhebliche
fachliche Mängel auf, da eines der beiden Zwischenwegweiser in der
Fahrradsaison nie sichtbar sein wird, eine weiteres dann nicht, wenn
die Parkplätze davor zweckgemäß verwendet werden. Eine Behebung ist
sinnvoll, da ein nicht sichtbare Fahrradwegweiser sinnlos sind. Mit den
oben vorgeschlagenen Montagestandorten können mit je einem Wegweiser
pro Richtung drei Einmündungen in die Usinger Straße (Vogelsangstraße,
Musikantenweg, Am Kappengraben) gleichzeitg klar beschildert werden.
Der an den Hochtaunuskreis übergebene Planungsentwurf des ADFC zur
Beantragung der Fördermittel beim Land Hessen sah hier noch je einen
Zwischenwegweiser pro Einmündung vor, was aufgrund der aus Zeitgründen
bei der Planung nicht anders möglich war und erst in einem weiteren
Schritt, bei der konkereten Standortdetailplanung, berücksichtigt
worden
wäre. Dies war genau so mit dem Hochtaunuskreis abgestimmt, die
fachgerechte Detailplanung ist nach Übergabe Aufgabe des
Hochtaunuskreises.
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Bild
1
Bild 2
Bilderläuterungen:
- Bild 1:
Der Aufstellungsstandort auf der Richtung Wehrheim-Ortsmitte rechten Seite wurde
hinter dem Parkplatz und so niedrig gewählt, dass bereits ein
regelgerecht parkender Kleintransporter, was wie hier auf einem
Parkplatz vor dem Holzfachgeschäft häufiger zu erwarten ist, dafür
sorgt, dass das Schild nicht sichtbar sein wird. Im Vordergrund
(Parkplatzbeginn) befindet sich zudem ein Baum, der innerhalb kürzester
Zeit nach Beginn der Wachstumsphase die Sicht auf das Schil zusätzlich
einschränken wird.
Ein geeigneter Standort wäre hier ein zudem dem Grundsatz der
Rechtsmontage entsprechender Pfosten auf der Seite der Einmündung des
Musikantenwegs mit dem StVO-Schild "Vorfahrt an dieser Kreuzung" in
Gegenrichtung, also der gleiche Pfosten, an dem auch der Gegenwegweiser
(Bild 2) für die Gesamtsituation optimal montiert wäre.
- Bild 2:
Der Aufstellungsstandort auf der linken Straßenseite für die Radfahrer
Richtung Usingen wurde hinter einem Baum angebracht, so dass beim
Einsetzen des Blätterwachstums für die gesamte Fahrradsaison dieser
Zwischenwegweiser nicht sichtbar sein wird.
Ein sehr geeigneter Standort wäre hier ausnahmsweise vom Grundsatz der
Rechtsmontage abweichender Pfosten auf der Seite der Einmündung des
Musikantenwegs mit dem StVO-Schild "Vorfahrt an dieser Kreuzung". Die
Ausnahme ist gerechtfertigt, weil aufgrund einer leichten Linkskurve
und einer relativ geringen Straßenbreite das Schild trotzdem gut iaus dem fließenden Verkehr heraus erfassbar wäre
und mit diesem einen Schild die drei Einmündungen Vogelsangstraße (Bild
1 hinten schräg links ab), Musikantenweg (ohnehin mit "Verbot der
Einfahrt" gekennzeichnet) und Am Kappengraben (in Bild 1 nicht mehr
sichtbar nach schräg links zurück abgehend) klar während der Fahrt
interpretierbar abgedeckt werden könnten.
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23. März 2012 NA-UL0003#M04
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Kastellstraße x Industriestraße: Mängelanalyse
Es sind gravierende Mängel an der Radverkehrsführung allgemein und an der neu montierten Fahrradwegweisung festzustellen.
Festgestellte Mängel:
- Der Zwischenwegweiser auf der Kastellstraße Richtung Industriestraße ist an einem völlig ungeeigneten Standort angebracht.
Ein als benutzungspflichtig gekennzeichneter Bordsteinweg an der noch
innerörtlichen Kastellstraße wie hier zwischen der Straße "Am Joseph"
und der Industriestraße" verstößt aus mehreren Gründen gegen die
Straßenverkehrsordnung und ist in ein Benutzungsrecht (Fußweg, Rad
frei) umzuwandeln. Eine Benutzung in Richtung Industriestraße bis zum
Fahrbahnteiler wird noch als sinnvoll angesehen. Dies wurde vom ADFC
bereits mehrfach, seit mehreren Jahren und vor allem vergeblich
gefordert, auch in der Radwegekommission. Die Straßenverkehrsbehörde
teilte telefonisch die Ansicht des ADFC.
- Zwischenwegweiser für eine klare, StVO-konforme Benutzung auf dem Gehweg kommend fehlen.
Der Zwischenwegweiser Richtung Industriestraße ist zu weit hinten
abgebracht und suggeriert, statt den Fahrbahnteiler zu benutzen, den
schmalen Grünstreifen und die Kreuzung zu queren. Es fehlen
Zwischenwegweiser, die die StVO-gemäße Radverkehrsführung über den
Fahrbahnteier abbilden.
- Unklare Radverkehrsführung Richtung "Am Joseph"
In Richtung "Am Joseph" ist die Radverkehrsführung nicht klar. Die
Benutzung des Gehwegs entspricht nicht der StVO bzw. den Regelwerken
und ist durch eine geegnete Beschilderung zu untersagen.
- Gefährliche Radverkehrsführung Richtung Industriestraße
Das kurze Stück zwischen der Straße "Am Joseph" und dem Fahrbahnteiler
ist als linksseitiger, benutzungspflichtiger Fuß-/Radweg
gekennzeichnet. Der Weg entspricht nicht der StVO bzw. den Richtlinien
für die Anordnung einer Benutzungspflicht. Auch Radfahrer auf der
Fahrbahn der Kastellstraße von Bahnhof kommend müssten die stark und
häufig zu schnell befahrene Straße zweimal kurz hintereinander Queren,
um dieser straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zu genügen. Die Gefahren
hierdurch sind nach allgemeiner Eicätung und dem Stand der Forschung
zuverlässig als ganz erheblich höher einzustufen als die Fahrt auf
der Fahrbahn.
Notwendige Maßnahmen:
- Der
Zwischenwegweiser (Pfeil nach rechts) auf der Kastellstraße Richtung
Industriestraße ist an einem geeigneteren Pfosten/Mast zu montieren.
Der
Zwischenwegweiser, der vom Bahnhof kommend rechts in die
Industriestraße weist, ist vom Bahnhof aus gesehen auf der rechten
Straßenseite der Kastellstraße an einem geeigneten Pfosten anzubringen.
Abweichend von dem Grundsatz, dass Fahrradwegweiser (insbesondere
Zwischenwegweiser) hinter einer Kreuzung/Einmündung angebracht werden
sollen, sollte in diesem Fall eine Anbringung vor
der Einmündung der Industriestraße erfolgen, damit man sich auf der
abschüssigen Industriestraße als Radfahrer rechtzeitig auf den
Abbiegervorgang einstellen kann. Eine Erkennbarkeit auch aus anderen
Blickwinkeln ist an dieser Kreuzung/Einmündung als nachrangig und
hinter dem Sicherheitsaspekt zurückstehend anzusehen.
Es ist für den Bordsteinweg an der Querungsstelle am Fahrbahnteiler
unter dem vorhandenen StVO-Schild "Fußweg" mit dem Zusatz "Radfahrer
Pfeil rechts" (=Benutzung des Fahrbahnteilers) ein weiterer
Zwischenwegweiser der Fahrradwegweisung "Pfeil rechts versetzt
geradeaus" mit Sichtfläche zum Bordsteinweg hin anzubringen.
- Es ist am Schild "Fußweg, Radfahrer nach rechts fahren" ein Zwischenwegweiser "geradeaus rechts versetzt" anzubringen.
Ein socher Zwischenwegweiser bildet StVO-konformes Verhalten - die
Benutzung des Fahrbahnteilers und die Weiterfahrt auf der Fahrbahn - ab.
- Radverkehrsführung Richtung "Am Joseph"
In Richtung "Am
Joseph" darf die Benutzung gar nicht ermöglicht werden, ohne die
Werbeschilder an der Straßeneinmündung "Am Joseph" zu entfernen und die
Haltebucht an der Kastellstraße deutlich Richtung Ortsausgang zu
verlegen, so dass beim Abbiegen in die Straße "Am Joseph" auch bei
haltenden Lkw volle Sicht auf den Bordsteinweg gewährleistet ist. Der
ADFC rät dringend, am Fahrbahnteiler auf dem Bordsteinweg der
Kastellstraße Richtung "Am Joseph" eine ausdrückliche Beschilderung
"Fußweg" ohne Zusatz "Rad frei" anzubringen, um zusätzliche Gefahren
ausdrücklich zu vermeiden.
- Radverkehrsführung Richtung Industriestraße
Der Bordsteinweg
zwischen dem Fahrbahnteiler vor der Industriestraße und der Straße Am
Joseph ist in Richtung Industriestraße von der Benutzungspflicht als
gemeinsamer Fuß-/Radweg in ein Benutzungsrecht (Fußweg, Rad frei)
umzuwandeln.
Bewertung:
Sowohl die Beschilderung und damit die Radverkehrsführung gemäß
StVO, als auch die Fahrradwegweisung sind nicht nur ungeegnet, sondern gefahrensteigernd angeordnet.
- Mangel an der StVO-Beschilderung
Der Mangel bei der StVO-Beschilderung ist gravierend, da ein Verstoß
durch die Gemeinde Wehrheim gegen geltendes Recht bzw. geltende
Richtlinien vorliegt.
Auf der Kastellstraße in Richtung "Am Joseph" ist sowohl eine Anordnung
der Benutzugspflicht (z.B. gemeinsamer Fuß-/Radweg), als auch eines
Benutzungsrechts (Fußweg, Rad frei) aus mehreren Gründen nicht
zulässig. Das Ende des Bordsteinwegs in der Straße "Am Joseph" ist
durch große Werbeschilder sowie eine Parkbucht, die häufig auch von Lkw
benutzt wird, nicht einsehbar, so dass Radfahrer von abbiegenden
Fahrzeugen übersehen werden können. Zudem weist der Bordsteinweg nicht
die erforderliche Soll-Mondestbreite laut Straßenverkehrsordnung auf.
Außerdem wird diese unterschrittene Mindestbreite noch durch am
angrenzenden Parkplatz durch mit der Fahrzeugfront in den Bordsteinweg
hinwein reichende, parkende Autos regelmäßig zusätzlich eingeschränkt.
Diese Mängel sind der Gemeinde Wehrheim bereits seit Jahren bekannt,
der ADFC hat das Thema ohne Erfolg in der Radwegekommission
eingebracht. Selbst die Straßenverkehrsbehörde in Frankfurt hat
telefonisch bestätigt, dass die Benutzungspflicht aufzuheben sei. Die
Gemeinde Wehrheim hat dies bislang nicht interessiert. Eine Gefährdung
von Radfahrern wird von der Gemeinde Wehrheim seit Jahren billigend in
Kauf genommen.
- Mangel an der Fahrradwegweisung
Die Ausschilderung der Fahrradwegweisung weist an diesem Standort erhebliche fachliche Mängel auf.
Das auf der schräg gegenüber auf der recht großflächigen Kreuzung
angebrachte Schild lenkt zum einen vom Straßenverkehr ab, zum anderen
muss man bei der Benutzung des Bordsteinwegs von der Straße "Am Joseph"
kommend (darauf verläuft der Wehrheimer Rundweg für Familien!) über
Grünflächen am Straßenrand fahren, wenn man der Fahrradwegweisung
folgt, da das Schild zum Abbiegen viel zu spät angebracht ist - sogar
erst dort, wohin man als Radfahrer aufgrund eines StVO-Verbots (Schild
Fußweg!) gar nicht hinkommt.
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Bild 2
Bilderläuterungen:
- Bild 1:
Gezeigt wird die Sicht, wenn man auf dem Bordsteinweg vorschriftsgemäß
(es ist Benutzungspflicht nach StVO angeordnet, die aber nach Ansicht
des ADFC und der Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen nicht
zulässig ist) an die Einmündung zur Industriestraße (rechts ab) fährt.
Legal fahren muss man über den Fahrbahnteiler und dann ein kurzes Stück
auf der Fahrbahn, um danach rechts in die Industriestraße abzubiegen
(grüne Pfeile).
Der Wegweiser in dieser Richtung ist aber so weit hinten (roter Kreis)
angebracht, dass suggeriert wird, man müsse (illegal) geradeaus fahren
und dann unter Querung der schmalen Grünfläche die komplette Kreuzung
nach rechts queren (orange Objekte, fahren Sie so nicht!). Sachgerecht wäre, an dem Pfosten mit dem Schild "Fußweg" einen
Zwischenwegweiser "Geradeaus rechts versetzt" anzubringen, der den
legalen Verlauf gemäß der ersten drei grünen Pfeile im Bild
nachzeichnet. Das eigentliche Abbiegen in die Industriestraße wie in
Bild 2 behandelt geregelt.
- Bild 2: Gezeigt wird die Sicht geradeaus auf der Kastellstraße Richtung Industriestraße (Einmündung rechts) fahrend.
Der Zwischenwegweiser zum Abbiegen in die Industriestraße ist links
quer über die Kreuzung hinweg (roter Kreis) angebracht. Hier wird ohne
nachvollziehbaren Grund von dem Grundsatz abgewichen, Schilder rechts
anzubringen, zudem ist über eine so großflächige Kreuzung der
Zwischenwegweiser nur mit Mühe erkennbar, was vermeidbar von
allgemeinen Verkehrsgeschehen ablenkt und somit eine zusätzliche,
vermeidbare Gefärdung darstellt, die durch die Aufstellung der
Fahradwegweisung überhaupt erst entsteht.
Radfahrer sollten auf der Kastellstraße legal auf der Fahrbahn fahren
dürfen, d.h. die nicht den Rechtsgrundsätzen entsprechend angeordnete
Benutzungspflicht (in Bild 2 nicht sichtbar) für den linken Bordsteinweg ist
aufzuheben bzw. in ein Benutzungsrecht (Fußweg, Rad frei) umzuwandeln,
die Fahrradwegweisung entsprechend auszulegen. An dieser Stelle könnte
beispielsweise an dem Lampenmast rechts relativ tief montiert (roter
Pfeil, tiefe Montage wegen herunterhängender Äste) ein
Zwischenwegweiser zum Abbiegen nach rechts in die Industriestraße
anzubringen.
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23. März 2012 NA-UL0003#M03
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Bahnhofstraße x Obernhainer Weg: Mängelanalyse
Die Mängel sind sehr umfassend.
Festgestellte Mängel:
- Zielangabe "Wehrheim" ist falsch.
Eine Bezeichnung ist entgegen der expliziten Planungsvorgabe des ADFC
falsch. Richtung Bahnhof wird das Ziel "Wehrheim" mit vorangestelltem
Bahnhof-Symbol aufgeführt. Die Entfernungsangabe dazu mit 0,7 km ist
hingegen entsprechend der Planungsvorgabe zum Ziel "Bahnhof" passend.
- Die Zielangabe "Ortsmitte" fehlt.
In Richtung Wehrheimer Mitte fehlt die Angabe "Ortsmitte 0,1 km", die gemäß ADFC-Planung vorhanden war.
- Das Bahnhof-Symbol vor dem Ziel "Usingen" fehlt.
Vor dem Ziel "Usingen" fehlt das Bahnhof-Symbol (Piktogramm "Bahnhof mit überdachten Fahrradabstellanlagen").
- Der Schilderstandort ist ungeeignet.
Vom Obernhainer Weg kommend wird das Schild nur im Winter bei
entlaubten Bäumen sichtbar sein, weil von dort aus gesehen hinter einem
Baum steht. Der Standort war vom ADFC nicht konkret beplant.
Die Schilder sind bereits im Neuzustand schief montiert.
Bild 1: montierte Schilder an der Bahnhofstraße in Wehrheim im Detail
Deutlich zu erkennen: "Wehrheim" weist zum Bahnhof, nicht Richtung
Ortsmitte - dorthin weist das Ziel "Usingen", allerdings ohne
Hinweis-Piktogramm, dass es dort einen Bahnhof gibt. Richtig wäre, im
Bild nach links statt "Wehrheim" die Zielangabe "Bahnhof" oder
"Wehrheim-Bahnhof" zu verwenden, nach rechts beim Ziel "Usingen" das
Bahnhof-Piktogramm vorzustellen und darunter das Ziel "Ortsmitte 0,1"
anzubringen, wie es auch in der übergebenen Planung des ADFC vorgesehen
war:
Bild 2: So hatte der ADFC die Planung übergeben. Die Unterschiede sind klar erkennbar.
Notwendige Maßnahmen:
- Die Zielangabe "Wehrheim" Richtung Bahnhof ist zu ersetzen durch die Zielangabe "Wehrheim-Bhf".
Bei der Fahrradwegweisung bedeutet
das montierte Schild, dass der Ort "Wehrheim" noch nicht erreicht ist, es in
dieser Richtung in diesen Ort geht und dort ein Bahnhof mit überdachten
Fahrradabstellanlagen vorhanden ist. Tatsächlich befindet man sich aber bereits in
Wehrheim, in dieser Richtung geht es zum Bahnhof und in Gegenrichtung
zur Ortsmitte.
- Die Zielangabe "Ortsmitte 0,1" (ohne Bahnhof-Symbol) ist unter dem Ziel "Usingen" zu ergänzen.
Für Ortsunkundige, für die die Fahrradwegweisung in erster Linie
gedacht ist, ist nicht erkennbar, wo die Ortsmitte zu finden ist.
- Vor der Zielangabe "Usingen" ist das Symbol "Bahnhof mit überdachten Fahrradabstellanlagen" zu ergänzen.
Eine Aussage, ob es an einem der nächsten erreichbaren Orte einen Bahnanschluss gibt, ist für Touristen wesentlich.
- Es ist ein geegneter Schilderstandort zu wählen.
Die Schilder sollten an einem geeigneteren Standort, zum Beispiel an
der Ostseite der Straßenkreuzung neben dem Buswartehäuschen montiert
werden.
Bewertung:
Die Mängel bei den Zielangaben sind erheblich, da Radfahrer nach
"Wehrheim" nun zum Bahnhof statt zur Wehrheimer Mitte geleitet werden.
2 von 3 neuen Schildern müssen mit richtigen Angaben schnellstmöglich
ersetzt werden.
Der Mangel bei der Standortwahl der Schilder ist schwerwiegend, da für
die Suche und Erfassung des Schildes und der Inhalte im laufenden
Verkehr dem Radfahrer aus Richtung Obernhain kommend akrobatische
Fähigkeiten abverlangt werden, die eine Gefährdung des Radfahrers und
anderer Verkehrsteilnehmer bewirken können.
- Zielangaben "Wehrheim", "Wehrheim-Bhf." und "Ortsmitte"
Die Änderung an der Zielangabe "Wehrheim-Bhf"
(Umwandlung in "Wehrheim" und Weglassen der Zielangabe "Ortsmitte")
wurden nachträglich von den verantwortlichen Stellen im Hochtaunuskreis
und der Gemeinde Wehrheim vorgenommen, diese Fehlplanung ist also
eindeutig auf Unkenntnis bei der fachlichen Planung einer
Fahrradwegweisung in der Verwaltung des Hochtaunuskreises und der
Gemeinde Wehrheim zurückzuführen.
- Fehlendes Bahnhofsymbol vor dem Ziel "Usingen"
Dies ist der unterbliebenen Plausibilitätsprüfung
aufgrund des vorgegebenen Zeitdrucks zu schulden. Da die Durchsicht auf
Fehler dem Hochtaunuskreis ausdrücklich mit übertragen wurde, liegt die
Verantwortung nicht beim ADFC, sondern beim das Projekt fortführenden Hochtaunuskreis. Bei ausreichend Zeit für
Plausibilitätskontrollen wäre das aufgefallen - an dieser
Stelle fällt es dem ADFC ja auch auf und wird dokumentiert.
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Bild 3
Bilderläuterungen:
- Bild 3: Sicht vom Obernhainer Weg aus
Der Fahrradwegweiser ist im rechten Bildrand rot eingekreist. Sobald
der davorstehende Baum Blätter trägt, wird das Schild für Radfahrer aus
dem Obernhainer Weg (grün) nicht mehr sichtbar sein.
Empfohlen wird ein
neuer Pfosten, beispielsweise neben dem Buswartehäuschen auf der
gegenüber liegenden Straßenseite (roter Pfeil). Dies erhöht auch
gleichzeitig die Verkehrssicherheit, da Radfahrer nicht auf der
Kreuzung stehend sich umschauen müssen, um einen Wegweiser zu finden,
sondern ihn sofort sehen, inhaltlich rasch erfassen und sich im Übrigen
auf den Verkehr konzentrieren können.
Die Aufstellung der Wegweiser ist
als ein schwerer Planungsmangel zu werten. Stellen Sie sich zum
Vergleich einmal vor, dass der gelben Wegweiser "Usingen/Neu-Anspach",
der an dieser Kreuzung im linken Bildbereich sichtbar auf der anderen
Straßenseite montiert ist, so montiert wäre, dass man ihn erst sieht,
wenn man mit dem Auto vorne an der Kreuzung steht und den Kopf um 135 Grad zurück
verdreht. Genau das ist hier für Radfahrer vorgesehen.
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12. März 2012 NA-UL0003#M02
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Bahnhofstraße x Odenwaldstraße: Mängelanalyse
Auf
der etwa 800 Meter langen Strecke zur Wehrheimer Mitte mit insgesamt 5
Einmündungen zwischen Wegweisern mit Ziel- und Entfernungsangaben
(Bahnhof bis Ecke Bahnhofstraße x Obernhainer Weg; jeweils noch ohne
Fahrradwegweisung) wurde bislang ein Paar Zwischenwegweiser angebracht.
In Richtung Ortsmitte ist das Schild nicht nutzungsgerecht montiert.
Festgestellte Mängel:
- Zwischenwegweiser auf der falschen Seite angebracht
An der Ecke Bahnhofstraße x Odenwaldstraße wurden bereits
Zwischenwegweiser montiert. In Richtung Bahnhof ist das gut gelungen,
in Richtung Ortsmitte wurde auf der ungeeigneten linken Straßenseite montiert.
Notwendige Maßnahmen:
- Das Schild Richtung Ortsmitte
ist auf der anderen Straßenseite an einem geeigneten Pfosten oder Mast
zu montieren, wie es in dem Bild 3 durch rote Pfeile angedeutet wird.
Bewertung:
Die Montage verführt dazu, entgegen der StVO-regeln Richtung Ortsmitte den Bürgersteig zu befahren. Auch
Fahrradwegweiser sind so anzubringen, dass nicht zu einem Verhalten
gegen Regeln der StVO animiert wird.
- Zwischenwegweiser auf der falschen Seite angebracht
Selbstverständlich muss auch für den
Radverkehr gelten, was für den allgemeinen Verkehr gilt: Schilder
werden grundsätzlich auf der Straßenseite angebracht, auf der man auch
fährt - in Deutschland ist das nun mal auch beim Radverkehr
grundsätzlich rechts. Nur bei kleinen, übersichtlichen Straßen wäre
eine Abweichung angemessen - hier aber eindeutig nicht. Die Anbringung
auf der linken Straßenseite führt entweder dazu, dass das Schild gar
nicht wahrgenommen wird (dann kann man es auch weglassen) oder es
suggeriert dem Radfahrer, dass er auf dem Bürgersteig fahren soll, was
hier gar nicht erlaubt ist und auch gefährlicher wäre, als auf der
Straße (natürlich rechts!) zu fahren.
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Bild 2
Bilderläuterungen:
- Bild 1: Gute Montage Richtung Bahnhof
- Bild 2: Schlechte Montage Richtung Ortsmitte mit sachgerechten ADFC-Vorschlägen
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??. März 2012 NA-UL0003#M01
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Bahnhof Wehrheim: Mangelanalyse
Wesentlich
ist das Fehlen eines Hinweises, wie man vom Bahnhof zur Ortsmitte
Wehrheim gelangt. Ein entsprechendes Ziel "Ortsmitte" war in den dem
Hochtaunuskreis übergebenen ADFC-Planungen vorgesehen, es wurde für
unnötig gehalten und einfach weggelassen.
Festgestellte Mängel:
- Hinweis zur Ortsmitte
Es fehlt am Bahnhof die Zielangabe "Ortsmitte". Dies war in der
ADFC-Planung noch explizit enthalten, schließlich soll grundsätzlich
bei einer Fahrradwegweisung auf die Ortsmitten verwiesen werden, was
ganz besonders für Erstankunfstorte wie Bahnhöfe gilt, zum anderen wird
in diesem Fall die schöne neue Wehrheimer Mitte mit Cafe, Geschäften
und Unterkünften gleich mal vom Radtouristen fern gehalten. Vielleicht
wurde es gestrichen und es wäre nachzubeschaffen, vielleicht wurde es
aber auch nur vergessen zu montieren, dann muss der Bauhof eben zweimal
zum gleichen Standort ausrücken.
Bild 1: Das wurde montiert.
Bild 2: Diese Planung hat der ADFC dem Hochtaunuskreis übergeben.
Im unten gezeigten Bild 3 ist noch ein Signet "Bahnhof" vor dem Ziel
"Ortsmitte" enthalten, was aufgrund eines noch nicht beseitigten
Konfigurationsproblems in dem Wegweisungsprogramm entstanden ist und
dort natürlich nicht hingehören würde. Dies fällt bei aufmerksamer und
ortskundiger Durchsicht einem Planer natürlich auf und würde bei der
Bestellung entsprechend von Hand korrigiert werden. Es ist ausdrücklich
darauf hinzuweisen, dass anforderungsgemäß die vom ADFC übergebene
Planung ohne weitere Detailplanung nur zur Beantragung der Fördermittel
beim Land Hessen geeignet war, ohne ausgeführter Detailplanung jedoch
nicht zur Bestellung und Aufstellung der Schilder. Dies ist dem
Hochtaunuskreis bekannt.
- Routenlogos
Was ebenfalls fehlt, sind die Routenlogos der radtourischen Wegweisung,
die in Bild 3 angedeutet sind. Es handelt sich um die Routenlogos für
den Erlenbachweg sowie die Rundroute um Wehrheim für Familien. Die
Routensignets sind trotz Hinweisen des ADFC seit Jahren nicht
festgelegt bzw. in verwertbarer Form geliefert worden. Dies kann jedoch
prinzipiell jederzeit nachgerüstet werden - die Landeszuschüsse dafür
entgehen der Gemeinde Wehrheim damit jedoch. Bei zeitgerechter,
vollständiger Planung hätte das vermutlich vermieden werden können.
- Schilderinhalt unvollständig
Vor der Zielangabe "Saalburgsiedlung" fehlt zudem das Symbol für die
Lochmühle, das im Planungsprogramm noch durch ein "?" angedeutet ist.
Auch ein Symbol für den Bahnhof fehlt, dies konnte aufgrund des
Zeitdrucks vom ADFC nicht mehr eingebaut werden und hätte ggf. in den
Vorbesprechungen, die ohne Beteiligung des ADFC stattfanden, manuell
ergänzt werden müssen.
Es ist eine wesentliche Information für Ortsunkundige und für
Radtouristen im Besonderen, ob an einem angegebenen Ziel ein
Bahnanschluss vorhanden ist oder nicht. Auch die Information, in
welcher Richtung die Lochmühle erreichbar ist, wäre zumindest durch ein
Symbol für Radfahrer sinnvoll anzuzeigen. Das vorangestellte Symbol
soll ein eigenes Ziel "Freizeitpark Lochmühle" ersetzen, das ansonten
nötig wäre, da es sich um ein wichtiges touristisches Ziel auch für
Radfahrer handelt.
- Hessenpark-Symbol fehlt
Der ADFC hat in seiner Planung für den Hessenpark nicht nur eine
Textzeile, sondern auch das Symbol/Logo des Hessenparks vorgehsehen,
was unter anderem der Wiedererkennung dient - im Tourismusbereich ist
das wichtig. Dies ist aber einfach nur unschön und muss nicht
zwangsläufig gleich zu einer Erneuerung des Schildes führen, sollte
aber bei einer Überarbeitung berücksichtigt werden.
Notwendige Maßnahmen:
- Hinweis zur Ortsmitte
Das Ziel "Ortsmitte" ist durch ein weiteres Schild zu ergänzen.
- Routensymbole
Die Logos für den Erlenbachweg und die Rundroute um Wehrheim für Familien ist zu ergänzen.
- Schilderinhalt unvollständig
Das
vorhandene, neue Schild ist durch eines mit Bahn-Symbol vor dem Ziel
"Saalburgsiedlung" zu ersetzen, möglichst sollte auch das Signet der
Lochühle aufgeführt werden.
- Hessenpark-Symbol fehlt
Das Schild sollte idealer Weise durch ein Schild mit einem der
Zielangabe "Hessenpark" vorangestellten Logo des Hessenparks ersetzt
werden. Ersatzweise kann auch ein spezielles, in der Fahrradwegweisung als Stanard vorgesehenes Museum-Symbol verwendet werden.
Bewertung:
Es sind Mängel
in der Fahrradwegweisung vorhanden, die den Sinn der Fahrradwegweisung
in Frage stellen. Soll eine nutzergerechte Fahrradwegweisung
hergestellt werden, entstehen dem Steuerzahler Mehrkosten, die durch eine bessere
Planung im Vorfeld vermeidbare gewesen wären.
- Mängel bei der Fahrradwegweisung
Bereits
dieser erste dem ADFC aufgefallene Standort offenbart Mängel im Ablauf bei den
beteiligten Verwaltungen - mit vermeidbaren Folgekosten für alle
Steuerzahler. Es
werden vermeidbare Mehrkosten entstehen. Zudem kann dies Problem an
weiteren Standorten auftreten, wenn Probleme gundsätzlich nicht erkannt
wurden.
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Bild 3
Bilderläuterungen:
- Bild 1: Aufstellungsstandort am Bahnhof Wehrheim
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12. März 2012
NA-UL0003#M00
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Themeneinführung
Seit
mehreren Jahren wird im Hochtaunuskreis an der Fahrradwegweisung
geplant. Nach vermeidbaren, erheblichen Verzögerungen durch die
Projektleitung beim Hochtaunuskreis wird nun im Eilverfahren mit der
Aufstellung in Wehrheim begonnen.Geleistet wurde von ADFC Hochtaunus
für Wehrheim eine vollständige Planung der Ziel- und
Entfernungsangaben, nicht aber die Planung der konkreten Aufstellung,
wovon auch die Art der zu beschaffenden Schilder abhängt.
Der ADFC Hochtaunus hat auf Beschluss des Kreisvorstands vom 6. März
2012 hin die Mitarbeit an diesem Projekt wegen nicht festelllbarer
Projektleitung seitens des Hochtaunuskreises eingestellt und den
Datenbestand dem Hochtaunuskreis zur weiteren Verwendung übergeben.
Mit den unvollständigen
fertig gestellten Planungsdaten versucht nun der Hochtaunuskreis, die
Fahrradwegweisung für Wehrheim im Eilverfahren durchzuziehen, wahrscheinlich damit
Fördergelder des Landes Hessen nicht verfallen. Der Planungsstand wurde
vom Hochtaunuskreis im Schnellverfahren mit der Gemeinde Wehrheim
abgestimmt, die Bestellung der Schilder ausgeführt und seit März 2012
werden nun Schilder montiert.
Der ADFC Usinger Land verfolgt in Wehrheim die Aufstellung der
Schilder, soweit dies zufällig zur Kenntnis kommt. Eine systematische
Verfolgung lässt die ehrenamtlich verfügbare Personalkapazität beim
ADFC Usinger Land derzeit leider nicht zu.
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NA-UL0003#anmerkungen
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Anmerkungen
An dieser Stelle werden einige Aspekte zur Fahrradwegweisung näher erläutert:
-
Logos für die Rundrouten um Wehrheim
Auf die Notwendigkeit von Logos für
die Rundrouten um Wehrheim (normale Rundroute, Variante für Familien,
Variante über die Saalburg) in der Radwegekommission Wehrheim bereits
vor mehreren Jahren vom ADFC eingebracht. Dem ADFC ist nicht bekannt,
dass hier irgendeine Aktivität erfolgt ist, Logos für die Rundrouten
sind dem ADFC nicht bekannt.
- Logo für den Erlenbachweg
Auf die Notwendigkeit eines Logos für
den Erlenbachweg wurde die Projektleitung des Hochtaunuskreises
hingewiesen. Ein Logoentwurf liegt in einer nicht verwertbaren
Grafikversion als Entwurf vor. Dem ADFC ist nicht bekannt, dass hier
weitere Aktivitäten erfolgt sind, vor allem müssten Grafikdateien in
geeigneten, skalierbaren Formaten erstellt werden.
- Fehlende Logos/Radtourismus
Die fehlenden
Logos entwerten die Fahrradwegweisung für den Radtourismus erheblich.
Für den nördlichen Taunus ist dies aber die Hauptzielgruppe der
Fahrradwegweisung, damit soll auch die Einnahmesituation der ländlicher
geprägten Kommunen verbessert werden. Auf diese Weise entstehende
Rufschäden sind jedoch nachträglich nur nach vollständiger Behebung der
Mängel und durch mit relativ hohem finanziellen Aufwand verbundenen
Werbemaßnahmen wieder ausgleichbar.
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NA-UL0003#pressestimmen
Wehrheim: Fahrradwegweisung
Pressestimmen
Pressestimmen werden derzeit auf der Internet-Seite des ADFC Hochtaunus zum Radroutennetz geführt. Dort finden sich ggf. auch Erläuterungen und Kommentare des ADFC Hochtaunus.
Einige der folgenden Artikel sind auch beim ADFC Hochtaunus zum Radroutennetz aufgeführt:
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Empfehlungen des ADFC -
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Mitgliederzeitschrift
des ADFC:
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