ADFC-Logo
Usinger Land e.V.
Neu-Anspach Usingen Wehrheim


    Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Usinger Land e.V.
.

 Mitglied im ADFC werden!

 

    |  Home  |  Über uns  |  Presse  |  geführte Radtouren  |  ADFC-Stammtisch |  
  Tourismus

  Service

  Nachrichten
  Neu-Anspach
  Usingen
  Wehrheim
  Umland
  Vereinsnachrichten
  Themen
  vor Ort
  Links
  Mitglied
  Intern
  Kontakt

letzte Aktualisierung: 09.08.2014

 Sie sind hier: ADFC Usinger Land > Nachrichten >
Fahrradwegweisung Wehrheim

Letzte Nachricht vom 9. August 2014:

Informationen zum Vorgang:

Situation/Ausgangslage: Seit Jahren wird im Hochtaunuskreis an der Fahrradwegweisung geplant. Im Eilverfahren wurde nach einer Abstimmung zwischen dem Hochtaunuskreis und den Gemeinden im Usinger Land mit der Aufstellung begonnen. Der ADFC Usinger Land verfolgt die Aufstellung, nachdem die ADFC-Mitarbeit an der Planung auf ADFC-Kreisebene im März 2012 wegen nicht feststellbarer Projektleitung beim Hochtaunuskreis eingestellt wurde - hier für Wehrheim.

ADFC-Position:
Die Fahrradwegweisung ist für den nördlichen Taunus ein wichtiger Baustein für die Förderung des sanften Tourismus. Der Radtourismus ist ein Wachstumsmarkt, Radtouristen leassen überdurchschnittlich viel Geld in den Regionen. Entsprechend muss die Qualität der Fahrradwegweisung sein, sie ist auszulegen auf ortsunkundige Radfahrer mit dem Schwerpunkt einer touristischen Routenführung auf dem Gesamtroutennetz, das auch im Alltag nutzbar sein soll.

Wichtiger Hinweis:
Der ADFC Hochtaunus hat seine Mitarbeit an diesem Projekt eingestellt (siehe
Themenseiten zum Radroutennetz) beim ADFC Hochtaunus). Der ADFC Usinger Land kann dies nicht auffangen, es können an dieser Stelle nur zufällig auffallende Standorte dargestellt werden, mit Vollständigkeit kann nicht gerechnet werden. Eine vollumfängliche Überprüfung ist dem ADFC Usinger Land derzeit nicht möglich. Die Verantwortung für jegliche Standortdetailplanung, für die Bestellung und Aufstellung liegt beim Hochtaunuskreis bzw. bei der die Aufstellung ausführenden Verwaltung, dieser Aufgabenteil wurde nicht mehr vom ADFC ausgeführt. Sachfragen richten Sie daher bitte an den Hochtaunuskreis oder die Gemeinde Wehrheim, für Wehrheim gerne zur Kenntnis an den ADFC Usinger Land. Hinweise auf Mängel an hier nicht aufgeführten Standorten nimmt der ADFC Usinger Land ebenfalls gerne und vorzugsweise per E-Mail entgegen. Es kann jedoch keine Rückmeldung bzw. Überprüfung zugesagt werden.
Der ADFC Usinger Land ist grundsätzlich an einer konstruktiven Zusammenarbeit und Kritik interessiert. Dies bedeutet nicht, dass Mängel, die in diesem Fall bisher häufig erheblich ausgefallen sind, nicht genannt werden. Im Gegenteil, der ADFC Usinger Land sieht sich im Sinnner der Nutzer, aber auch aller Steuerzahler und nicht zuletzt aller den ADFC unterstützenden Mitglieder in der Pflicht, aktiv zu werden, Mängel aufzuzeigen, aber auch immer konstruktive Vorschläge zur Beseitigung beizutragen.

Besondere Hinweise:
Sammlung der
Pressestimmen am Ende dieser Seite (letzter Eintrag vom 6.9.2012).

Nachrichten bisher:

Querverweise:

Letzte Nachricht
9. August 2014  NA-UL0003#M18

Wehrheim: Fahrradwegweisung
ADFC-Routenanalyse Köpperner Tal - Wehrheim (Ortsmitte)

Ankündigung: An dieser Stelle wird voraussichtlich im August die erste ADFC-Analyse einer kompletten Route hinsichtlich der Beschilderung veröffentlicht.

nach oben

Bisherige Nachrichten
26. Juni 2012  NA-UL0003#M17

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Bahnhofstraße x Köpperner Straße: Mängelanalyse

An diesem Standort wurden durch Weglassen ganzer Fahrtrichtungen Inkonsistenzen in der Fahrradwegweisung erzeugt und durch die ungeegnete Wahl des Schilderstandorts die Erkennbarkeit aus dem fließenden Verkehr heraus deutlich verschlechtert. Es gibt weitere kleinere Mängel.

Festgestellte Mängel:
  • Zielangaben Richtung Wehrheim-Mitte und zur Rundroute für Familien fehlen komplett
    Bei diesem Standort wurden auf die Wegweisung Richtung Wehrheim-Mitte verzichtet. Am Bahnhof vorbeikommende Radfahrer erfahren nicht, wo es zur Ortsmitte geht. Die Wehrheimer Mitte als Ziel mit Unterkunfts- und Verpflegungsangebot kann nicht erkannt werden.
    Die nahe, aber von der Kreuzung Bahnhofstraße x Köpperner Straße x am Bahnhof nicht erkennbare Rundroute für Familien sowie die Info-Tafel am Ortseingang mit allen Fahrradrouten wird nicht ausgewiesen, weil auf vom ADFC noch vorgesehene Wegweiser Richtung Kastellstraße völlig verzichtet wurde..
    Die Fahrradwegweisung ist damit inkonsistent, einmal aufgeführte Ziele müssen durchgeführt werden. Die Zuführung auf touristische Routen vom Bahnhof Wehrheim wird nicht vorgenommen.

  • Routenlogos (touristische Wegweisung)
    Die Routenlogos der touristischen Wegweisung fehlen völlig. Betroffen:
    - Rund um Wehrheim (sportliche Variante)
    - Rund um Wehrheim (Familienvariante)
    - Erlenbachweg
    - Hessiche Apfelwein- und Obstwiesenroute (HAOR)

  • Falsches Symbol beim Ziel "Schwimmbad"
    Beim Ziel "Schwimmbad" wurde das falsche Symbol aufgebracht, nämlich das Symbol für ein Hallenbad. In der Wegweisung war vom ADFC auch das passende Symbol vorgesehen, was offensichtlich abgeändert wurde.

  • Schildermontage
    Die Schilder sind in einer ungünstigen Reihenfolge (Höhe) montiert. Bei dieser Standortwahl wäre der Wegweiser in den Feldweg hinein an oberster Stelle alleine anzubringen, damit dieser Wegweiser von den anderen Wegweisern am gleichen Pfosten nicht verdeckt werden. So ist aus dem fließenden Verkehr heraus eine Zielrichtung nicht erkennbar, was die Aufmerksamkeit unnötig vom Verkehrsgeschehen auf die Wegweisung konzentriert und somit eine
    vermeidbare zusätzliche Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer herbeiführen kann.

  • Unklare Wegweisung
    Vom Bahnhof kommend ist unklar, ob in Richtung Hirtenhof auf dem Feldweg oder in die Marienbader Straße gefahren werden soll. Hier wäre eine Zusatzbeschilderung sinnvoll, die zeigt, dass die Fahrradwegweisung nicht in die Marienbader Straße führt. Dies war in der Planung des ADFC vorgesehen.

  • Verstoß gegen StVO
    Das Befahren des per Fahrradwegweisung ausgewiesenen Feldwegs ist nach Straßenverkehrsordnung aufgrund der vorhandenen Beschilderung untersagt und kann bei Befolgung der Fahrradwegweisung strafrechtliche Konsequenzen für den Radfahrer haben.

  • Falsche oder fehlende Symbole
    Beim Ziel "Schwimmbad" wurde das falsche Symbol aufgebracht, nämlich das Symbol für ein Hallenbad. In der Wegweisung war vom ADFC auch das passende Symbol vorgesehen, was offensichtlich abgeändert wurde.
    Vor der Zielangabe "Saalburgsiedlung" fehlt das Logo "Bahnhof mit überdachten Fahrradabstellanlagen" und möglichst das Logo der Lochmühle.

  • Baulicher Mangel
    Die Bordsteinkante zum Hirtenhof ist zu hoch. Aus Richtung Saalburgsiedlung kommend muss sie im spitzen Winkel aus dem fließenden Verkehr heraus befahren werden, was eine erhebliche Sturzgefahr bedeutet.
    Darüber hinaus sind Kanten überhaupt, erst recht in dieser Höhe, ein ehreblicher Komfortmangel und kontraproduktiv für die Bewerbung eines radtouristischen Wegenetzes.

nach oben

26. Juni 2012  NA-UL0003#M16

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Köpperner Straße x Feldweg zum Hirtenhof

An diesem Standort wurden durch Weglassen ganzer Fahrtrichtungen Inkonsistenzen in der Fahrradwegweisung erzeugt und durch die ungeegnete Wahl der Schildermontagehöhe die Erkennbarkeit aus dem fließenden Verkehr heraus deutlich verschlechtert. Es gibt weitere kleinere Mängel.

Festgestellte Mängel:
  • Zielangaben Richtung Wehrheim-Mitte/Bahnhof fehlen komplett
    Bei diesem Standort wurden sämtliche Wegweiser Richtung Wehrheim mit den bisher geführten Zielen Weiltal, Usingen, Wehrheim (Bahnhof/Mitte) und Hessenpark weggelassen. Die Fahrradwegweisung ist damit inkonsistent, einmal aufgeführte Ziele müssen durchgeführt werden.

  • Routenlogos (touristische Wegweisung)
    Die Routenlogos der touristischen Wegweisung fehlen völlig. Betroffen:
    - Rund um Wehrheim (sportliche Variante)
    - Rund um Wehrheim (Familienvariante)
    - Erlenbachweg
    - Hessiche Apfelwein- und Obstwiesenroute (HAOR)

  • Falsches Symbol beim Ziel "Schwimmbad"
    Beim Ziel "Schwimmbad" wurde das falsche Symbol aufgebracht, nämlich das Symbol für ein Hallenbad. In der Wegweisung war vom ADFC auch das passende Symbol vorgesehen, was offensichtlich abgeändert wurde.

  • Schildermontage
    Die Schilder sind in einer ungünstigen Reihenfolge (Höhe) montiert. Bei dieser Standortwahl wäre der Wegweiser in den Feldweg hinein an oberster Stelle alleine anzubringen, damit dieser Wegweiser von den anderen Wegweisern am gleichen Pfosten nicht verdeckt werden. So ist aus dem fließenden Verkehr heraus eine Zielrichtung nicht erkennbar, was die Aufmerksamkeit unnötig vom Verkehrsgeschehen auf die Wegweisung konzentriert und somit eine
    vermeidbare zusätzliche Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer herbeiführen kann.

  • Unklare Wegweisung
    Vom Bahnhof kommend ist unklar, ob in Richtung Hirtenhof auf dem Feldweg oder in die Marienbader Straße gefahren werden soll. Hier wäre eine Zusatzbeschilderung sinnvoll, die zeigt, dass die Fahrradwegweisung nicht in die Marienbader Straße führt. Dies war in der Planung des ADFC vorgesehen.

  • Verstoß gegen StVO
    Das Befahren des per Fahrradwegweisung ausgewiesenen Feldwegs ist nach Straßenverkehrsordnung aufgrund der vorhandenen Beschilderung untersagt und kann bei Befolgung der Fahrradwegweisung strafrechtliche Konsequenzen für den Radfahrer haben.

  • Falsche oder fehlende Symbole
    Beim Ziel "Schwimmbad" wurde das falsche Symbol aufgebracht, nämlich das Symbol für ein Hallenbad. In der Wegweisung war vom ADFC auch das passende Symbol vorgesehen, was offensichtlich abgeändert wurde.
    Vor der Zielangabe "Saalburgsiedlung" fehlt das Logo "Bahnhof mit überdachten Fahrradabstellanlagen" und möglichst das Logo der Lochmühle.

  • Baulicher Mangel
    Die Bordsteinkante zum Hirtenhof ist zu hoch. Aus Richtung Saalburgsiedlung kommend muss sie im spitzen Winkel aus dem fließenden Verkehr heraus befahren werden, was eine erhebliche Sturzgefahr bedeutet.
    Darüber hinaus sind Kanten überhaupt, erst recht in dieser Höhe, ein ehreblicher Komfortmangel und kontraproduktiv für die Bewerbung eines radtouristischen Wegenetzes.

Notwendige Maßnahmen:

  • Zielangaben Richtung Wehrheim-Mitte/Bahnhof ergänzen
    Die Zielangaben Richtung Wehrheim (Mitte/Bahnhof) sind mit den vollständigen Zielen zu ergänzen, um eine konsistente Fahrradwegweisung herzustellen. Das Fehlen ist verwirrend und entwertet die Fahrradwegweisung insgesamt.

  • Routenlogos (touristische Wegweisung)
    Die Routenlogos der radtouristischen Wegweisung sind integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts und schnellstmöglich nachzurüsten. Dies ist aufgrund des standardisierten Wegweisungssystems jederzeit und leicht möglich. Leider entstehen dem Steuerzahler Zusatzkosten, zwar weniger durch die sehr günstigen Logos selbst, sondern vor allem durch den Personalaufwand, da deshalb dieser Schilderstandort erneut angefahren werden muss. Eine vollständige Planung vor Aufstellung hätte diese Mehrkosten für den Steuerzahler vermeiden können, sofern die touristische Wegweisung realisiert werden soll.


  • Schildermontage
    Die Schilder sind in einer geeigneten Reihenfolge so zu montieren, dass vorrangig bei Sichtbeziehungen aus dem allgemeinen Straßenraum heraus (also entlang der Köpperner Straße) die vollständige Sichtbarkeit leicht gegeben ist. Zu berücksichtigen sind die zu ergänzenden Zielangaben Richtung Wehrheim (Mitte/Bahnhof).

  • Verstoß gegen StVO
    Das Befahren des Feldwegs ist durch eine geeignete StVO-Beschilderung zu ermöglichen oder die Fahrradwegweisung so abzuändern, dass über legale Wege gefahren wird.


  • Unklare Wegweisung
    Es ist durch geeignete Maßnahmen mit den Mitteln der Fahrradwegweisung klarzustellen, dass die Fahrradwegweisung nicht in die Marienbader Straße führt. Dies kann zum Beispiel durch einen als Doppelpfeil ausgeführten Zwischenwegweiser an einem geeigneten vorhandenen Pfosten bei der Einsicht in die Marienbader Straße erreicht werden.

  • Falsche oder fehlende Symbole
    Die Zielangabe "Saalburgsiedlung" wäre das Logo "Bahnhof mit überdachten Fahrradabstellanlagen" und möglichst das Logo der Lochmühle zu ergänzen.
    Das falsche Symbol "Hallenbad" vor der Zielangabe "Schwimmbad" ist durch das Symbol für ein Freibad zu ersetzen.

  • Baulicher Mangel
    Die Zufahrt zum Feldweg ist über die volle Zufahrtbreite auf Null-Niveau abzusenken, um die Sturzgefahr zu beseitigen.

Bewertung:
Die Bewertung wird nach einzelnen Gesichtspunkten differenziert gewertet vorgenommen. Der Standort enthält schwere Mängel (StVO-Verstoß beim Befolgen der Fahrradwegweisung, erhöhte Sturzgefahr, inkosistente Wegweisung; zu erwartende Gefährdung durch ungeeignete Wahl der Schildermontage), konstitutive Mängel (fehlende Radtouristische Wegweisung) und leichte Mängel (falsche oder sinnvolle, aber fehlende Symbole vor Zielangaben).

  • Verstoß gegen StVO
    Die Fahrradwegweisung - das gilt auch für auf der Wehrheimer Ortskarte ausgewiesene Fahrradrouten - führen in Wehrheim häufiger über Wege, die gar nicht mit dem Fahrrad befahren werden dürfen. Abgesehen von dem rechtlichen Aspekt lautet die inhaltliche Botschaft der Gemeinde Wehrheim an die radfahrenden Bürger, dass Schilder der StVO von Radfahrern nicht so ernst genommen werden müssen. Diese indirekt vermittelte Botschaft hält der ADFC für insgesamt fatal und keinen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Der ADFC Usinger Land hat über mehrere Jahre hinweg auf diverse Missstände zu dieser Problematik hingewiesen, dies bewirkt jedoch bislang kein Umdenken bei der Gemeinde Wehrheim.

  • Inkonsistente Wegweisung
    Die Wegweisung ist durch Weglassen von Zielen inkonsistent und wird entwertet, Radfahrer vertrauen ihr dann nicht mehr. Dies entwertet die gesamte Fahrradwegweisung.

  • Fehlende Routenlogos (touristische Wegweisung)
    Fehlende Logos für die touristischen Routen entwerten das Gesamtkonzept und den eigentlichen Sinn der Fahrradwegweisung zusätzlich.

  • Zusätzlich zu erwartende Gefährdung
    Eine zusätzlich zu erwartende Gefährdung nach gesetzgeberischen Vorgaben ist grundsätzlich zu vermeiden. Sie entsteht in diesem Fall, weil vorher ausgewiesene Ziele, ja ganze Zielrichtungen mit mehreren Zielen fehlen und eine ausgewiesene Richtung durch andere Wegweiser so verdeckt ist, dass im allgemeinen Straßenraum fahrende Radfahrer vermeidbar abgelenkt werden, wenn sie versuchen, die Zielangaben herauszubekommen.

  • Fehlende Symbole vor Zielangaben
    Fehlende Symbole vor einigen Zielen (Logo Hessenpark, Logo Lochmühle) sind zwar nachrangig, es ist aber unverständlich, warum auf unterstützende und die (Wieder-)Erkennbarkeit erhöhende Maßnahmen, die zudem keine Mehrkosten verursachen, verzichtet wird.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken
   
Bild 1                                    Bild 2

Bilderläuterungen:

  • Bild 1: Aus Richtung Saalburgsiedlung kommend ist das Schild Richtung zum Hirtenhof nicht zu sehen, bereits ausgewiesene Ziele in der Saalburgsiedlung fehlen völlig. Man erfährt nicht, dass eine Hauptrelation entlang der Köpperner Straße weiter geht.
    Beim Abbiegen in den Feldweg muss die Bordsteinkante aus dem Verkehr heraus in spitzem Winkel befahren oder weit in den Straßenraum ausgeholt werden. Diese Gefahren sind durch eine Absenkung auf Null-Niveau vollständig vermeidbar.
  • Bild 2: Von der Ortsmitte oder dem Bahnhof kommend ist unklar, ob die Fahrradwegweisung in die Marienbader Straße oder den per StVO gesperrten Feldweg führt. Da die Marienbader Straße aber häufig von Radfahrern benutzt wird, wäre eine Klarstellung durch zusätzliche Schilder sinnvoll.

nach oben

16. Mai 2012  NA-UL0003#M15

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Wiesenau x Köpperner Straße: Mängelanalyse

An diesem Standort wurden durch Weglassen wichtiger Ziele Inkonsistenzen in der Fahrradwegweisung erzeugt und durch die ungeegnete Wahl des Schilderstandorts zusätzliche, vermeidbare Gefahren für Radfahrer geschaffen. Es gibt weitere kleinere Mängel.

Festgestellte Mängel:
  • Schilderstandort
    Der Schilderstandort ist ungeeignet. Die Sichtbarkeit ist vom Bahnhof kommend nicht rechtzeitig gegeben, zum anderen wird der Wegweiser im Laufe des Sommers vom nahestehenden Baum zumindest teilweise verdeckt sein, die Wegweisung wird nicht ohne weiteres aus dem Straßenverkehr heraus ausreichend erkennbar sein. Es ist zu erwarten, dass deshalb Radfahrer nicht StVO-konform auf die linke Straßenseite fahren, um die Schilderinhalte lesen zu können und damit sich und andere vermeidbar gefährden. Die Gefahren wurden erst durch die ungünstige Wahl des Schilderstandorts zusätzlich geschaffen und sind insofern nicht StVO-konform, auch wenn es sich bei der Fahrradwegweisung in Hessen nicht um offizielle Schilder der StVO handelt.

  • Ziel "Saalburgsiedlung" fehlt
    Das Ziel "Saalburgsiedlung", das am Bahnhof entlang der Köpperner Straße noch vorhanden war, fehlt. Die Wegweisung ist nicht konsistent, die Kontinuität ist nicht gewährleistet.

  • Ziel "Ortsmitte" fehlt
    Das Ziel "Ortsmitte" in die Wiesenau hinein fehlt. Radfahrer erfahren nicht, wo sie zur Wehrheimer Mitte fahren müssen - aus den Zielen "Usingen" oder "Weiltal" ist dies ohne recht genaue Ortskenntnisse nicht erkennbar. Wer zum Bahnhof als einzige Zielbezeichnung, die "Wehrheim" enthält, weiter fährt, erfährt dort anhand der Fahrradwegweisung auch nicht, wo es zur Ortsmitte ("Wehrheimer Mitte") geht.

  • Wegweisung Richtung "Am Josef" fehlt
    In Richtung Am Joseph, unter der Bahnbrücke durch, verläuft sowohl die Rundroute um Wehrheim als sportliche Variante, als auch die Familienvariante. Die Wegweisung in dieser Richtung fehlt komplett.

  • Schildermontage
    Die Schilder sind in einer ungünstigen Reihenfolge (Höhe) montiert. Bei dieser Standortwahl wäre der Wegweiser in die Wiesenau hinein an oberster Stelle anzubringen, damit die anderen Wegweiser am gleichen Pfosten nicht verdeckt werden.

  • Routenlogos (touristische Wegweisung)
    Die Routenlogos der touristischen Wegweisung fehlen völlig. Betroffen:
    - Rund um Wehrheim (sportliche Variante)
    - Rund um Wehrheim (Familienvariante)
    - Erlenbachweg
    - Hessiche Apfelwein- und Obstwiesenroute (HAOR)

  • Fehlendes Logo vor der Zielangabe "Hessenpark"
    Vor der Zielangabe "Hessenpark" fehlt das Logo des Hessenparks, es war ebenfalls laut Planung vorgesehen.


  • Falsches Symbol beim Ziel "Schwimmbad"
    Beim Ziel "Schwimmbad" wurde das falsche Symbol aufgebracht, nämlich das Symbol für ein Hallenbad. In der Wegweisung war vom ADFC auch das passende Symbol vorgesehen, was offensichtlich abgeändert wurde.

  • Bauliche Mängel
    Zusätzlich zur Betrachtung der Fahrradwegweisungselemente sind auch schwere bauliche Mängel vorhanden, die der ADFC bereits mehrfach und schon vor mehreren Jahren in der Radwegekommission ohne sichtbare Verbesserung eingebracht hat. In Richtung "Am Joseph" ist eine gefährliche Fahrbahnflächenverengung durch eine Schranke vorhanden, die zu enge, passierbare Fläche neben der Schranke ist außerdem schwer erkennbar uneben und man kann aufgrund der geringen Durchfahrthöhe an der freigelassenen Stelle mit dem Kopf an die Brücke stoßen.
    Der ADFC hat in der Radwegekommission die Beseitigung der Schranke vorgeschlagen, bei Bedarf wären Pfosten so aufzustellen, dass von den niedrigeren Bereichen der Brücke keine Gefährdung ausgeht und außerdem zwischen zwei Pfosten ausreichend Platz auch für Anhänger (Empfehlung: mind. 1,50 Meter lichte Breite) vorhanden ist.

Notwendige Maßnahmen:

  • Schilderstandort und Schildermontage
    Es ist ein geeigneter Schilderstandort zu wählen, etwa nahe am Bordsteinrand im Bereich der Grünfläche nordöstlich der Kreuzung. Eventuell sinnvoll ist es, Rechts- und Linksausleger der Einzelschilder sinnvoll zu kombinieren, um den Pfosten möglichst nah und damit gut sichtbar an den Fahrbahnrand positionieren zu können.  Damit wäre eine ausreichende Sichtbarkeit aus allen Richtungen gewährleistet.

  • Fehlende Zielangaben
    Die Zielangaben Saalburgsiedlung (mit Logo "Bahnhof mit überdachten Fahrradabstellanlagen" und möglichst mit einem weiteren Logo der Lochmühle) sowie "Ortsmitte" (Richtung Wiesenau, es kann zusätzlich ein Symbol für Einkehrmöglichkeiten verwendet werden) wären zu ergänzen, um Inkonsistenzen der Wegweisung zu beseitigen und sinnvolle, wichtige Ziele auszuweisen. In Richtung "Am Joseph" fehlt jegliches Schild. Mangelt es in deiser Richtung an einer sinnvollen Zielangabe ("Hessenpark" wird in erster Linie sinnvoll über den Bahnhof zu führen sein) kann ein so genannter Kurzwegweiser verwendet werden, der zwar die Höhe eines Standard-Wegweisers besitzt, aber neben dem Fahrradsymbol keine Ortsangabe. An diesem Kurzwegweiser besteht die Möglichkeit, Routenlogos einzuhängen, etwa für die Rundrouten um Wehrheim.

  • Routenlogos (touristische Wegweisung)
    Die Routenlogos der radtouristischen Wegweisung sind integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts und schnellstmöglich nachzurüsten. Dies ist aufgrund des Standardisierten Wegweisungssystems jederzeit und leicht möglich. Leider entstehen dem Steuerzahler Zusatzkosten, zwar weniger durch die sehr günstigen Logos selbst, sondern vor allem durch den Personalaufwand, da deshalb dieser Schilderstandort erneut angefahren werden muss. Eine vollständige Planung vor Aufstellung hätte diese Mehrkosten für den Steuerzahler vermeiden können, sofern die touristische Wegweisung realisiert werden soll.

Bewertung:

Die Bewertung wird nach einzelnen Gesichtspunkten differenziert gewertet vorgenommen. Der Standort enthält schwere Mängel (inkosistente Wegweisung; zu erwartende Gefährdung durch ungeeignete Wahl des Pfostenstandorts), konstitutive Mängel (fehlende Radtouristische Wegweisung)
und leichte Mängel (falsche oder sinnvolle, aber fehlende Symbole vor Zielangaben).

  • Inkonsistente Wegweisung
    Eine inkonsistente Wegweisung, hier durch das Weglassen von Zielangaben, die an vorherigen Standorten bereits vorhanden waren, führt dazu, dass der Wegweisung nicht vertraut und sie weniger oder nicht beachtet bzw. genutzt wird.
    Radtouristen, die sich nicht auskennen, werden nachhaltig verprellt und geben ihre schlechten Erfahrungen weiter, der Imageschaden steht in keinem Verhältnis zur vorgenommenen Veränderungen gegenüber der vollständigen ADFC-Planung.

  • Zusätzlich zu erwartende Gefährdung
    Eine zusätzlich zu erwartende Gefährdung nach gesetzgeberischen Vorgaben ist grundsätzlich zu vermeiden. Sie entsteht in diesem Fall, wenn die Schilder erwartungsgemäß zuwachsen, Radfahrer aber zum Lesen der Schilderinhalte z.B. mitten im Verkehr auf von der  rechten auf die linken Straßenseite wechseln müssen. Dies ist hier sogar für eine der Hauptfahrtbeziehungen zu erwarten, nämlich entlang der Köpperner Straße, hier vor allem in Fahrtrichtung Bahnhof. Durch eine geeignete Standortwahl ist dies vermeidbar, dies ist an diesem Standort möglich und somit vorzunehmen.

  • Fehlende Routenlogos (touristische Wegweisung)
    Fehlende Logos für die touristischen Routen führen das Gesamtkonzept und den eigentlichen Sinn der Fahrradwegweisung ad absurdum.

  • Falsche Symbole vor Zielangaben
    Falsche Symbole wie vor den Ziel "Schwimmbad" sind zwar nachrangig, bestätigen dem Radfahrer aber, der Wegweisung nicht zu vertrauen, weil man sich offensichtlich selbst einfache Fehler wiederholend leistet.

  • Fehlende Symbole vor Zielangaben
    Fehlende Symbole vor einigen Zielen (Logo Hessenpark, Logo Lochmühle) sind zwar nachrangig, es ist aber unverständlich, warum auf unterstützende und die (Wieder-)Erkennbarkeit erhöhende Maßnahmen, die zudem keine Mehrkosten verursachen, verzichtet wird.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken
      
Bild 1                                    Bild 2                                    Bild 3                                     Bild 4

Bilderläuterungen:

  • Bild 1: Sicht aus Richtung "Am Joseph" unter der Brücke durch - nur links kann vorbei gefahren werden, es besteht im Kopfbereich eine Gefährdung
  • Bild 2: Sicht vom Bahnhof kommend, das Schild steht hinter den Bäumen links und ist schon ohne Blattwerk nicht sichtbar
  • Bild 3: Sicht aus Richtung Wiesenau, das Schild ist sichtbar, aber der Wegweiser in die Wiesenau hinein verdeckt andere Wegweiser - wäre er ganz oben montiert, würde man alles gut sehen können
  • Bild 4: Sicht aus Richtung Saalburgsiedlung kommend, das Schild auf der linken seite ist zwar sichtbar, wird aber im Lauf des Sommers vom Baum teilweise verdeckt, und zwar in einer der wichtigen Fahtrichtungen zum Bahnhof hin (auch: Erlenbachweg). Hier ist zu erwarten, dass Radfahrer zum Schild hin auf die linke Straßenseite fahren, um die Inhalte zu lesen. Eine geeignetere Standortwahl könnte dies vermeiden.

nach oben

20. April 2012  NA-UL0003#M14

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Kastellstraße x Am Joseph: Mängelanalyse

Hier wurde die Zielangabe zum Bahnhof einfach weggelassen. Zudem ist der Schilderstandort so ungünstig gewählt, dass ausgerechnet für die wichtigste Fahrbeziehung, nämlich auf der Route um Wehrheim für Familien, die Schilder jeweils hinter Bäumen versteckt und in der gesamten Fahrradsaison kaum sichtbar sind. Auch Logos für die Wehrheimer Rundrouten sind nicht vorhanden, die Rundroute ist so nicht auffindbar.
Es offenbaren sich schwerwiegende Mängel in der Radverkehrsführung, der Bordsteinweg ist aus mehreren Gründen nicht für den Radverkehr geeignet. Entlang der Kastellstraße stellt die Anordnung der Benutzungspflicht Richtung Ortsausgang gar einen Verstoß gegen Regelwerke der StVO dar.

Festgestellte Mängel:
  • Schilderstandort
    De Schilderstandort ist aus den Richtungen Am Joseph und Kastellstraße stark verdeckt (sowohl bei StVO-konformer Benutzung der Fahrbahn, als auch bei nicht StVO-konformer Benutzung des Bordsteinweg aus)  und wird in der gesamten Fahrradsaison durch Blätterwerk nahestehender Bäume sehr schlecht bis gar nicht erkennbar sein. Aus Richtung Am Joseph kommt hinzu, dass die Schildermontage am Pfosten derart ungünstig ist, dass man selbst davorstehend aufgrund der Verdeckung durch das andere Fahrradwegweisungsschild nicht erkennen kann, was auf dem Schild Richtung Ortsausgang steht. Im fließenden Verkehr muss man auf der Straße einen größeren Bogen fahren, was zusätzliche, vermeidbare gefahren allein durch die gewählte Montagehöhe der Schilder bedeutet.

  • Logos der Rundrouten fehlen
    Es fehlen die Logos für die Rundrouten um Wehrheim (komplett) und für die Rundroute um Wehrheim für Familien.

  • Verstoß gegen StVO
    Die Wegweiser sind so aufgestellt, dass aus Richtung Kastellstraße kommend die Benutzung des Bordsteinweges vangenommen wird, was per StVO-Beschilderung gar nicht zugelassen ist und auch nicht zulassungsfähig ist. In Richtung Ortsausgang ist die benutzungspflicht angeordnet, hiermit wird gegen StVO bzw. StVO-Regelwerke verstoßen. Dies wurde in der Nachricht zum
    Kastellstraße x Industriestraße weiter unten ausführlich behandelt.

  • Ziele "Bahnhof" und "Ortsmitte" weggelassen
    In Richtung Ortsmitte wurden die Ziele Ortsmitte und Bahnhof einfach weggelassen. Der ADFC hatte dies in seiner Planung in einer einzigen Zielangabe "Ortsmitte" und einem Bahnhofsymbol zusammengefasst, dies fehlt derzeit ganz. Die Ortsmitte findet man so nicht, den Bahnhof muss man aus Ortskenntnissen heraus kombinieren.

    Bild 1: Planung laut ADFC

  • Falsches Symbol beim Ziel "Schwimmbad"
    Beim Ziel "Schwimmbad" wurde das falsche Symbol aufgebracht, nämlich das Symbol für ein Hallenbad. Wie der ADFC sicher aus eigener Erfahrung weiß, handelt es sich im Wehrheim um ein saisonal geöffnetes Freibad. In der Wegweisung war vom ADFC auch das passende Symbol vorgesehen, dass offensichtlich abgeändert wurde.

  • Fehlendes Logo vor der Zielangabe "Hessenpark"
    Vor der Zielangabe "Hessenpark" fehlt das Logo des Hessenparks, es war ebenfalls laut Planung vorgesehen. Dies trifft auch auf den ebenfalls bereits montierten und hier nicht dargestellten Tabellenwegweiser zu, der aus Richtung Wehrheim kommend (im Bild 2 unten auf den Betrachter zu) vor der Hauswand (Bild 2 links unten, Schildrückseite ist erkennbar) - übrigens gut platziert - angebracht wurde.

Notwendige Maßnahmen:

  • Schilderstandort
    Es ist ein anderer Schilderstandort zu wählen, um die Fahrradwegweisung sinnvoll nutzen zu können. Die Montagehöhe der einzelnen Schilder ist so auszuführen, dass die Inhalte optimal erkennbar und schnell erfassbar sind, um nur minimal vom Verkehrsgeschehen abzulenken. Die Wegweiser müssen aus dem verkehr heraus bei der einzig StVO-konformen Fahrweise der Fahrbahnbenutzung heraus klar erkennbar sein. Empfohlen wird ein Schilderstandort in der nordöstlichen Grünfläche der Einmündung.

  • Logos der Rundrouten
    Die Logos sind nachträglich anzubringen, damit die Rundroute gefunden und ihr nachgefahren werden kann. Dies ist einer der Hauptzwecke der installierten Fahrradwegweisung.

  • Verstoß gegen die StVO
    Die Ausweisung als benutzungspflichtiger Radweg widerspricht der StVO ubzw. StVO-Regelwerken und ist aufzuheben Das Thema wird unter dem Knoten
    Kastellstraße x Industriestraße ausführlicher behandelt.

  • Ziele "Bahnhof" und "Ortsmitte"
    Das fehlende Schild ist nachzurüsten.

  • Falsches Symbol beim Ziel "Schwimmbad"
    Der Wegweiser ist durch einem Schild mit dem richtigen Symbol zu ersetzen.

  • Fehlendes Symbol vor dem Ziel "Hessenpark"
    Das Schild ist durch ein neues Schild mit einem Logo (Hessenpark oder Standard-Museum-Logo) zu ersetzen.

Bewertung:
In dem gesamten Bereich der Kastellstraße summieren sich zahlreiche, teils schwerwiegende Fehler bei Fahrradwegweisung und StVO-Konformität, sogar Verstöße gegen die StVO bzw. deren regelwerke, auf die die Gemeinde schon vor Jahren vom ADFC aufmerksam gemacht wurde, sind dabei.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken
     
Bild 2                                    Bild 3                                    Bild 4                                    Bild 5

Bilderläuterungen:

  • Bild 2: Aus Sicht des Bordsteinweges, dessen Befahren mit dem Fahrrad wegen fehlender Freigabe nicht StVO-konform ist wird der Fahrradwegweiser komplett von einem Baum verdeckt und während der Fahrradsaison nicht sichtbar sein.
  • Bild 3: Bei StVO-konformer Fahrweise stellt sich die Situation noch schlechter dar. Das Schild ist nicht nur ebenfalls verdeckt, bei parkenden Lkw auf dem Parkplatz rechts kann die Fahrradwegweisung gar nicht mjehr wahrgenommen werden.
  • Bild 4: Aus der Richtung Am Joseph ist das Schild Richtung Ortsausgang ebenfalls während der Fahrradsaison vom Blattwerk eines baums komplett verdeckt.
  • Bild 5: Selbst wenn man direkt davor steht ist aufgrund der ungünstigen Montage der einzelnen Schilder am Pfosten .in Richtung Ortsausgang gar kein Schildinhalt erkennbar. Dafür muss man erst auf der Fahrbahnfläche im Straßenverkehr - es habdelt sich um ein Gewerbegebiet mit Lkw-Verkehr - um das Schild herumfahren.

nach oben

12. Mai 2012  NA-UL0003#M13

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Sportplatz Oberloh

Der Standort scheint auf den ersten Blick gut ausgeführt zu sein. Bemängelt werden muss hier jedoch die zu niedrige Anbringung. Dies wird nach den umfassenden Erfahrungen, die das Land Hessen mit der Ausschilderung der Hessischen Radfernwege über Jahre hinweg gemacht, wegen Vandalismus zu deutlich mehr Folgekosten für den Steuerzahler führen, als ein längerer Pfosten gekostet hätte.

Festgestellte Mängel:
  • Anbringung zu niedrig / Pfosten zu kurz
    Die Schilder sind zu niedrig aufgehängt, alle Schilder sind sehr leicht erreichbar und somit stark vandalismusgefährdet.

  • Fehlende touristische Wegweisung (Routenlogos)
    Es fehlen Einschübe mit Logos für die thematische Routen
    - Rund Um Wehrheim
    - Rund um Wehrheim für Familien
    - Rund um Usingen (Buchfinkenroute)
    - Hessische Apfel- und Obstwiesenroute (HAOR)

Notwendige Maßnahmen:

  • Anbringung zu niedrig / Pfosten zu kurz
    Es sollte ein längerer Pfosten gleichen Durchmessers verwendet werden, der ein Erreichen der Schilder für stehende Personen nicht ermöglicht, um vermeidbare Folgekosten für die Allgemeinheit zu vermeiden.

  • Fehlende touristische Wegweisung (Routenlogos)
    Die Plaketten mit den jeweiligen Routenlogos sind entsprechend zu ergänzen.

Bewertung:
Die Erfahrungen des Landes Hessen mit den Hessischen Radfernwegen sind dem Hochtaunuskreis bekannt, aber hier nicht berücksichtigt worden. Es sind vermeidbare Folgekosten für die Wartung zu erwarten, zudem muss bei Vandalismus mit völliger Funktionseinbuße des Wegweisungsstandorts gerechnet werden.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken

Bild 1

Bilderläuterungen:

  • Bild 1: Leicht erkennbare, sehr geringe Pfostenhöhe

nach oben

28. März 2012  NA-UL0003#M12

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Obernhain: An den Linden x Mühlenweg: Mängelanalyse

Hier wurde ein wichtiges Schild einfach weggelassen. Nur Ortskundige werden Richtung Wehrheim den gedachten Weg unter der Landesstraße hindurch finden.

Festgestellte Mängel:
  • Fehlender Zwischenwegweiser Richtung Wehrheim
    Auf der Straße "An den Linden" fehlt ein Zwischenwegweiser, der erklärt, dass zunächst rechts und nach der Verkehrsinsel links abgebogen werden muss. Sobald der Baum rechts Blätter hat und sich einer der Äste etwas senkt oder weiter wächst, wird man auch bei sehr intensiver Aufmerksamkeit bei der Schildersuche scheitern und geradeaus auf der Straße fahren. Die ohnehin komplizierte Wegführung wird so nicht vermittelt, die Fahrradwegweisung insgesamt an dieser Stelle speziell, aber durch den Vertrauensverlust auch insgesamt entwertet.

Notwendige Maßnahmen:

  • Zwischenwegweiser Richtung Wehrheim ergänzen
    Auf der Straße "An den Linden" ist ein weiterer Zwischenwegweiser "geradeaus rechts versetzt" - übrigens gemäß ADFC-Planung - anzubringen, wie er in Gegenrichtung auch montiert wurde.
    Als Standort bietet sich ein Pfosten mit dem StVO-Schild "Rechts vor links an der nächsten Kreuzung/Einmündung" an.

Bewertung:
Laut ADFC-Planung war dieser Zwischenwegweiser ("geradeaus rechts versetzt") vorgesehen. Er wurde offensichtlich einfach weggelassen. Die künftigen Nutzer werden durch eine derart ausgeführte Wegweisung abgeschreckt. Dieser Standort ist im Detail nicht nutzergerecht geplant und ausgeführt.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken
 
Bild 1                                    Bild 2

Bilderläuterungen:

  • Bild 1: Nach Wehrheim fahrend erkennt ein Radfahrer auf der Straße An den Linden schon ohne Blätter am rechts stehenden Baum kaum, dass rechts im Hintergrund ein Wegweiser steht und zunächst rechts und nach der Verkehrsinsel links abgebogen werden muss. Hier wird es häufiger vorkommen, dass Radfahrer vom beschilderten Routennetz abweichend geradeaus auf der Straße nach Wehrheim fahren. Wofür man dann überhaupt eine Wegweisung braucht, wenn man sie derart versteckt, ist für den ADFC nicht nachvollziehbar.
  • Bild 2: Aus Richtung Wehrheim kommend wurde der richtige Wegweiser verständlich montiert.

nach oben

27. März 2012  NA-UL0003#M11

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Obernhain: Grundweg x Abweig zum Obernhainer Weg (Unterführung L3041)

Dieser Standort zeigt sehr schön, dass außer dem eigentlichen auszuschildernden Routennetz durchaus weitere Aspekte bei der Fahrradwegweisung zu berücksichtigen sind.

Festgestellter Mangel:
  • Zwischenwegweiser Richtung Obernhain schlecht ausgerichtet/montiert
    Der Zwischenwegweiser wurde ungünstig auf gleicher Höhe des Zwischenwegweisers in der Gegenrichtung montiert. Zwar ist er aus Wehrheim kommend noch erkennbar, wäre aber deutlich besser zu sehen, wenn die Zwischenwegweiser nicht gleichhoch montiert wären.
    Zusätzlich können sich Missverständnisse ergeben, wenn man von der Klingelsmühle kommt. Diese Route ist zwar nicht im beschilderten Radroutennetz enthalten, wird aber von der Webseite der Gemeinde für Radtouristen beworben. GPS-Geräte können von der Klingelsmühle her kommend nicht zweifelsfrei darstellen, welcher der beiden parallelen Wege nun befahren werden muss. Aufgrund der Montage des Zwischenwegweisers Richtung Obernhain interpretiert man ihn als Zwischenwegweiser für die eigene Route und fährt rechts die Steigung hoch Richtung Wehrheim, was dem GPS-Gerät erst auffällt, wenn dieser Weg die Richtung auf den Obernhainer Weg zu ändert. Auch mit Karte kann man ins Grübeln kommen und sich falsch entscheiden. Durch eine optimale Montage beider Zwischenwegweiser würde dieses Problem nicht auftreten.

Notwendige Maßnahmen:

  • Zwischenwegweiser Richtung Obernhain
    Der Zwischenwegweiser Richtung Obernhain ist unter dem Zwischenwegweiser in Gegenrichtung und so zu montieren, dass er frontal von Wehrheim kommend sichtbar ist.

Bewertung:
Erst durch einen möglichst umfassenden Ansatz wird man Radtouristen erfreuen - Rufschäden bekommt man hingegen erst spät mit und kann sie dann nur mit viel Geld und Aktivitäten ausgleichen. Dabei müsste man nur das Gesamtkonzept umfassend betrachten - dies ist hier nicht gelungen.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken
 
Bild 1                                    Bild 2

Bilderläuterungen:

  • Bild 1: Sicht von der Klingelsmühle kommend (gestrichelte grüne Linie). Dies ist zwar nicht im beschilderten Radroutennetz (durchgezogene grüne Linien) vorgesehen, wird aber von der Gemeinde Wehrheim aktiv auf ihren Internet-Seiten als Route beworben und im Tourismus-Büro angeboten.
  • Bild 2: Sicht von Wehrheim kommend. Der Wegweiser ist zwar sichtbar, könnte aber bei klarer Ausrichtung auch für die Fahrtrichtung von der Klingelsmühle her eindeutig als nicht zu ihrer Fahrtrichtung gehörend identifiziert werden. Bei dieser Montage ist das nicht so.

nach oben

26. März 2012  NA-UL0003#M10

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Obernhain: Saalburgstraße x Zur Thalmühle

Festgestellte Mängel:
  • Tabellenwegweiser Richtung Wehrheim
    Der Tabellenwweiser Richtung Wehrheim ist nicht erkennbar hinter einem Baum montiert. Sobald der Baum Blätter trägt, wird das Schild gar nicht mehr sichtbar sein.

  • Fehlende Wegweiser Richtung Wehrheim
    Für die von der Saalburg kommende Fahrtrichtung fehlen zahlreiche Ziele, es ist nur eine Ziel in die Straße "Zur Thalmühle" zum Hessenpark vorhanden. In diese Richtung waren laut ADFC-Planung weitere Ziele vorgesehen (siehe Bild 1 weiter unten). Eine fehlende Pfostenabdeckung lässt eventuell auf eine noch vorgesehene Pfostenerhöhung schließen, an der weitere Schilder angebracht werden könnten - das ist aber Spekulation. Am 23. März 2012 stellte sich jedenfalls der unten in Bild 2 gezeigte Zustand dar.

  • Fehlende touristische Wegweisung (Routenlogos)
    Es fehlen Einschübe mit Logos für thematische Routen wie die Hessische Apfel- und Obstwiesenroute (HAOR), im Bild unten mit "HO 4" dargestellt sowie die Rundroute um Wehrheim (mit "Wh 51" dargestellt) sowie in Richtung Saalburg (auf den Betrachter von Bild 2 zu) mit der Rundroutenvariante um Wehrheim über die Saalburg (benötigt ein eigenes Logo).

  • Fehlendes Logo vor der Zielangabe "Hessenpark"
    Vor der Zielangabe "Hessenpark" fehlt das Logo des Hessenparks, es war ebenfalls laut Planung vorgesehen. Dies trifft auch auf den ebenfalls bereits montierten und hier nicht dargestellten Tabellenwegweiser zu, der aus Richtung Wehrheim kommend (im Bild 2 unten auf den Betrachter zu) vor der Hauswand (Bild 2 links unten, Schildrückseite ist erkennbar) - übrigens gut platziert - angebracht wurde.

  • Fehlendes Logo vor der Zielangabe "Zum Erlenbachweg"
    Vor der Zielangabe "Zum Erlenbachweg" fehlt das Logo des Erlenbachwegs. Dem ADFC lag leider kein elektronisch verwertbares Logo vom Hochtaunuskreis vor, obwohl dies frühzeitg angefordert war. In den Planungsunterlagen wurden deshalb Platzhalter vorgesehen.

  • So sollte es laut ADFC-Planung in Richtung Wehrheim aussehen:

    Bild 1

  • Fehlendes Bahnhof-Symbol vor der Zielangabe "Usingen"
    Vor Usingen wäre ein Bahnhofsymbol wie bei Wehrheim/Neu-Anspach sinnvoll. Dies ist auf einen einzelnen Fehler des ADFC in der Umsetzung im Wegweisungsplanungsprogramm aufgetreten, der an weiteren Stellen auftreten wird und aufgefallen wäre, wenn ausreichend Zeit für Kontrollen gewesen wäre - an dieser Stelle fällt es dem ADFC ja auch auf. Die Verantwortung für Plausibilitätskontrollen hat der Hochtaunuskreis mit der Datenübernahme der Planung für die Beantragung der Schilderanzahlen übernommen.

Notwendige Maßnahmen:

  • Tabellenwegweiser Richtung Wehrheim
    Der Tabellenwegweiser Richtung Wehrheim muss an einem geeigneten Standort montiert werden - in der Saison völlig unsichtbar hinter einem Baum ist jedenfalls nicht praktikabel.
    Vorgeschlagen wird ein ausreichend langer Pfosten zur Einhaltung des Lichtraumprofils auf der im Bild 2 mit einem roten Pfeil gekennzeichneten rechten Straßenseite.
    Der Tabellenwegweiser muss aus zwei Richtungen kommend (von der Saalburg und vom Hessenpark) sichtbar sein.

  • Logos und Symbole
    Die Logos sind entsprechend zu ergänzen. Ggf. sind auch Schilder auszuwechseln, falls Symbole vor Zielangaben fehlen.

Bewertung:
Der Standort bestätigt den Eindruck der bishigen Mängel, dass man Standorte, offensichtlich nicht vor der Bestellung der Schilder (was wesentlich sein kann) im Detail beplant hat, sondern offensichtlich entweder erst nachträglich bei Aufstellung der schon bestellten Schilder oder zuvor, aber mit unzureichenden Ortskenntnissen vom Schreibtisch aus. Betrachtet man die Montage an weiterne Standorten, bestätigt sich dies indizienhaft.

  • Mangel an der Fahrradwegweisung
    Die Wahl des Schilderstandorts für die Wegweisung Richtung Hessenpark/Wehrheim/Usingen (im Bild 2 in Blickrichtung geradeaus) ist auch einem Laien als sofort erkennbar nicht nutzergerecht.
    Es fehlen Schilder, die gemäß der Planung vorgesehen waren. Dies kann auf eine noch nicht erfolgte, unvollständige Montage hindeuten.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken

Bild 2

Bilderläuterungen:

  • Bild 2: Sicht von der Saalburg kommend. Rot eingekreist ist der derzeit noch sichtbare, zum Zeitpunkt des Bildes noch unvollständige Tabellenwegweiser, der in Kürze hinter Baumblättern verschwinden wird. Ein roter Pfeil kennzeichnet einen Standortvorschlag für einen Pfosten, der aus den relevanten Fahrtrichtungen (aus der Straße "Zur Thammühle" kommend und von der Saalburg kommend) gut sichtbar wäre.

nach oben

26. März 2012  NA-UL0003#M09

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Obernhain: Saalburgstraße x Herzbergstraße

Die Fahrradwegweisung an dieser Stelle ist nutzbar, trotzdem könnte sie ohne Mehraufwand besser montiert sein.

Festgestellte Mängel:
  • Zwischenwegweiser Richtung Obernhain-Mitte
    Der Zwischenwegweiser Richtung Obernhain-Mitte ist zwar gut sichtbar, aber trotzdem ungünstig montiert. Ohne erkennbaren Grund wird von dem Grundsatz der rechtsmontags und der Anbringung hinter einer Kreuzung/Einmündung abgewichen. In der Gegenrichtung wurde sich an diese Grundsätze gehalten.

Notwendige Maßnahmen:

  • Zwischenwegweiser Richtung Obernhain-Mitte
    Der Zwischenwegweiser Richtung Obernhain-Mitte wird an dem Straßennamenschild (Kennzeichnung mit rotem Pfeil) montiert.

Bewertung:
Der Mangel bei der Fahrradwegweisung ist zwar nachrangig, weil das Schild auch so erkennbar sein wird, jedoch wird ohne erkennbarem Grund in nur einer Richtung von wesentlichen Grundsätzen der Fahrradwegweisung abgewichen.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken

Bild 1

Bilderläuterungen:

  • Bild 1: Aufstellungsstandort Richtung Obernhain-Mitte (roter Kreis) wäre besser an dem Straßennamenschild im rechten Bildhintergrund angebracht worden (roter Pfeil).

nach oben

25. März 2012  NA-UL0003#M08

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Kreisel Usinger Straße x Rheinstraße

Festgestellte Mängel:
  • Zwischenwegweiser Richtung Kreisel
    Der Zwischenwegweiser Richtung Kreisel ist völlig ungeeignet gesetzt, er verleitet zur Benutzung des Bordsteinwegs Richtung Wehrheim und damit zum StVO-Verstoß, da dies in dieser Richtung gar nicht per StVO-Beschilderung erlaubt ist und aufgrund der baulichen Gegebenheiten auch nicht erlaubt werden kann. Zudem entspricht die Pfeilform nicht der möglichen Verkehrsführung, spätenstens hier hätte auffallen müssen, das dieser Montagestandort so nicht vorgesehen ist.

  • Benutzungsrecht des Bordsteinwegs in Fahrtrichtung Usingen
    Die gesamte Freigabe des Bordsteinwegs ab der Straße Am Kappengraben bis zum Kreisel ist nach StVO in beiden Richtungen weder notwendig noch zulässig, in Richtung Usingen aber so beschildert, in Gegenrichtung nicht. Im Kreisel sind die erforderlichen Mindesbreiten von 2,5 Meter durchgehend erheblich unterschritten, zudem widerspricht dies der Intension des Gesetzgebers, den Radverkehr innerorts grundsätzlich auf der Fahrbahn zu führen. Verstärkt gilt dies für Kreisel, eine Führung auf Bordsteinwegen in kleinen Kreiseln stellt eine nochmals erhöhte Gefahr dar.

Notwendige Maßnahmen:

  • Benutzungsrecht des Bordsteinwegs in Fahrtrichtung Usingen
    Die Freigabe des Bordsteinwegs ab der Straße Am Kappengraben ist durchgehend inklusive des Kreisels aufzuheben.

  • Fahrradwegweisung
    Die Fahrradwegweisung ist so auszulegen, dass die Schilder für die Benutzung der Fahrbahn gut sichtbar, also immer auf der jeweils rechten Seite montiert sind. Dafür ist das Schild in Richtung Ortsmitte von der linken auf die rechte Seite zu verlegen.

  • Radverkehrsführung Richtung Ortsmitte Wehrheim
    Mindestens bereits ab der Rudolf-Diesel-Straße, vermutlich bereits ab der Johann-Gutenberg-Straße, ist der Radverkehr per zusätzlichem Zwischenwegweiser auf die Straße zu führen. Die Benutzung des Bordsteinwegs nach der Rudolf-Diesel-Straße in Richtung Wehrheim ist wie im Kreisel selbst in dieser Richtung gar nicht erlaubt, eine Erlaubnis ist gemäß StVO bzw. einschlägigen Richtlinien auch nicht zulässig.

Bewertung:
Die Mängel insbesondere hinsichtlich der StVO-Aspekte können auch von einem Planer erkannt werden, der keine speziellen Kenntnisse der Fahrradwegweisung hat. Die getroffene Standortwahl lässt auf erhebliche Mängel bei der detaillierten Standortplanung schließen.

  • Mangel an der StVO-Beschilderung
    Der Mangel bei der StVO-Beschilderung ist gravierend, da mit der Führung auf dem Bürgersteig ein Verstoß gegen die StVO bzw. die Richtlinien für die Ausweisung der Nutzung durch den Radverkehr vorliegt. Dies wurde bereits vor mehreren Jahren vom ADFC in der Radwegekommission eingebracht, passiert ist bisher nichts. In der Radwegekommission ist man der Ansicht, dass eine Führung zulässig ist.
    In Richtung Wehrheim-Ortsmitte ist zudem der Bürgersteig gar nicht für die Benutzung durch den Radverkehr freigegeben, die Fahrradwegweisung ist aber so ausgelegt, dass sie ausschließlich diese nach StVO nicht zulässige Radverkehrsführung suggeriert.

  • Mangel an der Fahrradwegweisung
    Der Mangel bei der Fahrradwegweisung ist gravierend, da ausschließlich die bei StVO-gerechtem Verhalten von Radfahrern die Fahrradwegweisung kaum erkennbar ist und Verhalten gefördert wird, das einen Verstoß gegen die StVO darstellt.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken

Bild 1

Bilderläuterungen:

  • Bild 1: Der gewählte Montageort am Kreisel aus Usingen kommend äußerst links ist selbst für Laien erkennbar völlig ungeeignet. Das Fahren auf dem Bordsteinweg ist überhaupt nicht zulässig, es existiert keine Freigabe gemäß StVO, d.h. es muss ohnehin bereits weit vor dem Kreisel zwingend gemäß StVO auf der Fahrbahn gefahren werden (im Bild durch orange Pfeile und ein Verbotssystmol gekennzeichnet). Die ausschließlich zulässige Fahrweise ist mit einem grünen Fahrradsymbol und einem Pfeil im Bild gekennzeichnet. Die Beschilderung ist auch so auszulegen, empfehlen würde sich als Montageort der mit einem roten Pfeil gekennzeichnete Pfosten. Pikant dabei: In Gegenrichtung, also von Wehrheim kommend, hat man das genau so montiert, wie es hier vorgeschlagen wird!

nach oben

25. März 2012  NA-UL0003#M07

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Obernhainer Weg x Feldweg am Erlenbach

An diesem Standort wird anhand der Mängel deutlich, dass die vorgesehene Radverkehrsführung in diesem Bereich nicht verstanden wurde. Entsprechend ist die Umsetzung gelungen: Gar nicht.

Festgestellte Mängel:
  • Ausrichtung Wegweiser "Hessenpark"
  • fehlendes Symbol des Hessenparks vor der Zielangabe "Hessenpark"
  • fehlende Einschubplakette für den Erlenbachweg (Logo)
  • fehlende Einschubplakette für die Rundroute um Wehrheim für Familien (Logo)
  • fehlender Zwischenwegweiser für die Fahrtrichtung vom Feldweg her nach links Richtung Wehrheim-Bahnhof

Notwendige Maßnahmen:

  • Die Ausrichtung des Wegweisers "Hessenpark" ist so zu ändern, dass er genau in Richtung des Feldwegs weist. Dies ist in der vom ADFC abgegebenen Planung exakt ausgeführt und hätte beachtet werden können.
  • Der Zielwegweiser Richtung Hessenpark ist zu erneuern, das Logo des Hessenparks ist der Zielangabe voranzustellen.
  • Eine Einschubplakette mit dem Logo des Erlenbachwegs ist nachträglich anzubringen.
  • Eine Einschubplakette mit dem Logo der Rundroute um Wehrheim für Familien ist nachträglich anzubringen.
  • Der fehlende Zwischenwegweiser für die Fahrtrelation vom Feldweg Richtung Wehrheim-Bahnhof (Pfeil nach links) ist zusätzlich anzubringen, so dass er ausschließlich vom Feldweg her kommend gesehen werden kann.
  • Zur Klarstellung wäre auf dem geschotterten Seitenweg des Obernhainer Wegs auf der rechten (!) Wegseite des Schotterwegs an einem neuen Pfosten zwei weiterere Zwischenwegweiser jeweils mit dem Pfeil geradeaus aufzustellen.

Bewertung:
Die Mängel zeigen, dass die grundsätzliche Radverkehrsführung an dieser Stelle gar nicht verstanden wurde. Offensichtlich ist man der Meinung, Radfahrer sollen über die leicht abschüssige, unbefestigte Grünfläche mit leichter Grabenausbildung für die Entwässerung fahren, deshalb müsse der Wegweiser Hessenpark von dort wohl auch sichtbar sein. Leider weist der Wegweiser zum Hessenpark nun auf der Fahrbahn nach Obernhain. Dies ist natürlich falsch, auch wenn man über Obernhain auch zum Hessenpark gelangen kann. Statt dessen gibt es eine Verkehrsbeziehung Wehrheim - Obernhain/Saalburg, die sich sowohl auf der allgemeinen Fahrbahn, als auch auf dem geschotterten Seitenweg abspielen darf. Auf dem Feldweg kommend - es handelt sich um den Erlenbachweg von Bad Vilbel (Niddaradweg bei Massenheim) bis nach Neu-Anspach/Limesradweg (Nähe Eichkopf) - soll auf den ausgewiesenen Fahrradrouten nur nach rechts abgeboten werden. Von Wehrheim (Bahnschranke) kommend erfährt man laut der ADFC-Planung an der Einmündung der Industriestraße durch entsprechende Fahrradwegweiser, dass man geradeaus auf dem geschotterten Weg neben dem Obernhainer Weg zur Saalburg und nach Obernhain kommt, auf der Fahrbahn mit anschließendem Abbiegen in den hier gezeigten Feldweg auf dem Erlenbachweg zunächst zum Hessenpark.

  • Mängel an der Fahrradwegweisung
    - Ausrichtung des Wegweisers "Hessenpark": Der Mangel bei der Fahrradwegweisung ist funktionsentstellend, da der Wegweiser in eine völlig falsche Richtung zeigt und Radfahrer den Eindruck bekommen, die Querung des Grünstreifens zwischen der Fahrbahn und dem geschotterten Begleitweg wäre nutzbar. Dies ist ein gefährlicher Irrtum, da die unbefestigte, leicht abschüssige Grünfläche nass und rutschig sein kann und z.B. bei rascher Querung wegen Autoverkehrs auf der Fahrbahn leicht zum Sturz führen kann. Auch in Gegenrichtung kann aufgrund des fehlenden Befestigung das Anhalten, Losfahren und Passieren der Grünfläche gefährliche Situationen im Straßenverkehr hervorrufen und sowohl zur Eingen- als auch zur Fremdgefährdung führen.
    Der ADFC hat in der Radwegekommission bereits vor mehreren Jahren auf die Sinnhaftigkeit einer Befestigung dieser Stelle hingewiesen, passiert ist leider bislang nichts.
    - Logos für die Themenrouten: Die fehlenden Plaketten als Einschübe in dem Schild mit der Zielangabe "Hessenpark" enwertet das touristische Routenkonzept vollständig. Die Plaketten mit den Logos für die Rundroute um Wehrheim für Familien und den Erlenbachweg sind dringend anzubringen. Der Radtourist kann nicht erahnen, dass diese Routen ausgerechnet hier entlang führen sollen, dies muss über die Logos auf Einschubplaketten aufgezeigt werden.
    Lesen Sie bitte zum Thema Logos auch die Anmerkungen auf dieser Seite ganz unten.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken
   
Bild 1                                    Bild 2                                    Bild 3

Bilderläuterungen:
Alle drei Bilder verdeutlichen mit Pfeilen die offensichtlich nicht verstandene Radverkehrsführung an dieser Stelle. Grüne Pfeile bezeichnen die auf Fahrradrouten geführten Radfahrer, gestrichelte grüne Pfeile die ebenfalls legalen, aber nicht per Fahrradwegweisung ausgeschilderten Nutzungsmöglichkeiten, ein roter Pfeil in Bild 3 weist auf ein fehlendes Schild in, ein roter Kreis kennzeichnet jeweils den hier behandelten Wegweiser, ein oranger Pfeil mit einem Piktogrammhinweis kennzeichnet die Unbenutzbarkeit des unbefestigten Grünstreifens.

  • Bild 1: Sicht von Wehrheim kommend auf der Fahrbahn, hier bewegt man sich auf dem Erlenbachweg und der Rundroute für Familien um Wehrheim.
  • Bild 2: Sicht vom geschotterten Begleitweg der Straße Wehrheim-Obernhain auf die Einmündung, die über den Grünstreifen nicht angefahren werden soll. Auf dem Schotterweg bewegt man sich zwischen Wehrheim und Obernhain sowie auf der Rundroute um Wehrheim (Hauptroute) sowie auf der Hessischen Apfel- und Obstwiesenroute (HAOR).
  • Bild 3: Sicht vom Feldweg aus, hier soll im ausgeschilderten Fahrradroutennetz ausschließlich links auf die Fahrbahn abgebogen werden. Der Wegweiser "Hessenpark" zeigt nach rechts - dort kann man zwar über Obernhain auch zum Hessenpark fahren, aber der Radfahrer kommt auf diesem Feldweg ja gerade vom Hessenpark - das macht keinen Sinn. Die Ausrichtung des Wegweisers ist falsch
Nachtrag vom 20. April 2012:
Die Ausrichtung des Wegweisers Richtung Hessenpark wurde zwischenzeitlich korrigiert. Nicht geändert hat sich die gefahrensteigernde Wegführung über die abschüssige Grünfläche. Die inzwischen montierte Beschilderung am Standort Obernhainer Weg x Abzweig Industriestraße, die vom ADFC davon abweichend und den Sicherheitsaspekt berücksichtend geplant war, bestätigt diesen Beschilderungmangel.


nach oben

25. März 2012  NA-UL0003#M06

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Usinger Straße x Rudolf-Diesel-Straße: Mängelanalyse

Die Aufstellung der Fahrradwegweisung offenbart nicht nur Mängel bei der Planung der Fahrradwegweisung, sondern auch bei einer StVO-gemäßen Radverkehrsführung.

Festgestellte Mängel:
  • Der Zwischenwegweiser Richtung Usingen ist an einem ungeeigneten Standort montiert.
    Die Sicht auf den Zwischenwegweiser wird durch Bäume eingeschränkt, zudem können wie vorgesehen parkende Fahrzeuge den Zwischenwegweiser leicht verdecken.

  • Der Zwischenwegweiser Richtung Wehrheim ist an einem ungeeigneten Standort montiert.
    Durch die Wahl des Schilderstandorts wird suggeriert, der Radfahrer solle den dafür gar nicht frei gegebenen Bordsteinweg Richtung Kreisel benutzen. Legal darf nur in Richtung Kreisel auf der Fahrbahn gefahren werden.

  • Die Radverkehrsführung entspricht nicht der StVO bzw. den Regelwerken.
    Die Beschilderung des Fußwegs Richtung Oberloh ab der Rudolf-Diesel-Straße entspricht nicht den Vorgaben der StVO, da innerorts der Radverkehr grundsätzlich auf der Fahrbahn geführt werden soll und der Weg die erforderliche Soll-breite von 2,50 Meter innerorts dauerhaft massiv unterschreitet.

Notwendige Maßnahmen:

  • Zwischenwegweiser Richtung Usingen
    Richtung Usingen sollte der gesamte Pfosten mit dem Zwischenwegweiser und dem StVO-Schild "Vorfahrtstraße" an einen geeigneten Standort verlegt werden, z.B. in eine Grünfläche nahe der Fahrbahn (siehe Bild 1), um ein Verdecken durch parkende Kraftfahrzeuge zu vermeiden.

  • Zwischenwegweiser Richtung Wehrheim
    Der Zwischenwegweiser Richtung Wehrheim sollte dem grundsatz der Rechtsmontage entsprechend auf der rechten Fahrbahnseite an einer Pfostenverlängerung des StVO-Schildes zum Halteverbot (hinter der großen Begrüßungstafel stehend) montiert werden.

  • Radverkehrsführung
    Das Benutzungsrecht des Wegs ist durch das Entfernen des Zusatzschildes "Rad frei" aufzuheben.

Bewertung:
Es sind Mängel an der Radverkehrsführung festzustellen, die vom ADFC bereits vor Jahren in der Radwegekommission thematisiert wurden, aber zu keinerlei Umdenken geführt haben. Auch die Mängel an der Fahrradwegweisung sind derart, dass man eine Fahrradwegweisung in dieser Ausführung besser unterlassen hätte.

  • Mangel an der StVO-Beschilderung
    Der Mangel bei der StVO-Beschilderung ist gravierend, da mit dem erteilten Benutzungsrecht (Fußweg, Rad frei) Richtung Oberloh ein Verstoß gegen die StVO bzw. die Richtlinien der StVO vorliegt.

  • Mangel an der Fahrradwegweisung
    Die Mängel bei der Fahrradwegweisung sind gravierend, da die Standortwahl Richtung Wehrheim nicht StVO-gerechtes Verhalten suggeriert und beide Zwischenwegweiser im Alltag ganz oder teilweise nicht bzw. schlecht oder nur stark eingeschränkt sichtbar sein werden.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken
  
Bild 1                                    Bild 2

Bilderläuterungen:

  • Bild 1: Beim Aufstellungsstandort Richtung Usingen (roter Kreis) wird nur bedingt eine Sichtbarkeit des Zwischenwegweisers gegeben sein.
    Ideal wäre es, den gesamten Pfosten (oranger Pfeil) mit dem StVO-Schild "Vorfahrtstraße" in einer Grünfläche neben der Fahrbahn (roter Pfeil) zu montieren.
  • Bild 2: Der Aufstellungsstandort Richtung Wehrheim (roter Kreis) ist von der Fahrbahn, auf der gemäß StVO ausschließlich zu fahren ist, kaum erkennbar und suggeriert zudem, dass auf dem entgegen der StVO auf dem Bordsteinweg links gefahren werden soll, der gar nicht für eine Benutzung freigegeben ist und zudem aus mehreren Gründen dafür auch völlig ungeeignet wäre.
    Geeignet wäre beispielsweise ein Pfosten hinter der Begrüßungstafel rechts durch Montage an einer Pfostenerhöhung.

nach oben

25. März 2012  NA-UL0003#M05

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Usinger Straße x Am Kappengraben: Mängelanalyse

Festgestellte Mängel:
  • Der Montagestandort des Zwischenwegweisers Richtung Wehrheim Ortsmitte ist völlig ungeeignet.
    Der hinter einem Baum montierte Zwischenwegweiser wird währdend der Fahrradsaison nie sichtbar sein.

  • Der Montageort des Zwischenwegweisers Richtung Usingen ist ungeeignet.
    Der Zwischenwegweiser wird dann nicht oder zeitweise nicht sichtbar sein, wenn die Parkplätze davor zweck- und erwartungsgemäß verwendet werden.

Notwendige Maßnahmen:

  • Zwischenwegweiser Richtung Ortsmitte
    Der Zwischenwegweiser Richtung Ortsmitte ist auf der rechten Fahrbahn in Richtung Ortsmitte gesehen an einem geeigneten Pfosten oder Mast rechts zu montieren, zum Beispiel an dem Pfosten auf der Fahrbahnseite des Musikantenwegs mit dem Schild "Vorfahrt an dieser Kreuzung".

  • Zwischenwegweiser Richtung Usingen
    Der Zwischenwegweiser Richtung Usingen ist ausnahmsweise abweichend auf der rechten Fahrbahn in Richtung Ortsmitte gesehen an einem geeigneten Pfosten oder Mast rechts zu montieren, zum Beispiel an dem Pfosten auf der Fahrbahnseite des Musikantenwegs mit dem Schild "Vorfahrt an dieser Kreuzung".

Bewertung:
Die Fahrradwegweisung weist an diesem Standort erhebliche fachliche Mängel auf, da eines der beiden Zwischenwegweiser in der Fahrradsaison nie sichtbar sein wird, eine weiteres dann nicht, wenn die Parkplätze davor zweckgemäß verwendet werden. Eine Behebung ist sinnvoll, da ein nicht sichtbare Fahrradwegweiser sinnlos sind. Mit den oben vorgeschlagenen Montagestandorten können mit je einem Wegweiser pro Richtung drei Einmündungen in die Usinger Straße (Vogelsangstraße, Musikantenweg, Am Kappengraben) gleichzeitg klar beschildert werden. Der an den Hochtaunuskreis übergebene Planungsentwurf des ADFC zur Beantragung der Fördermittel beim Land Hessen sah hier noch je einen Zwischenwegweiser pro Einmündung vor, was aufgrund der aus Zeitgründen bei der Planung nicht anders möglich war und erst in einem weiteren Schritt, bei der konkereten Standortdetailplanung, berücksichtigt worden wäre. Dies war genau so mit dem Hochtaunuskreis abgestimmt, die fachgerechte Detailplanung ist nach Übergabe Aufgabe des Hochtaunuskreises.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken
 
Bild 1                                    Bild 2

Bilderläuterungen:

  • Bild 1: Der Aufstellungsstandort auf der Richtung Wehrheim-Ortsmitte rechten Seite wurde hinter dem Parkplatz und so niedrig gewählt, dass bereits ein regelgerecht parkender Kleintransporter, was wie hier auf einem Parkplatz vor dem Holzfachgeschäft häufiger zu erwarten ist, dafür sorgt, dass das Schild nicht sichtbar sein wird. Im Vordergrund (Parkplatzbeginn) befindet sich zudem ein Baum, der innerhalb kürzester Zeit nach Beginn der Wachstumsphase die Sicht auf das Schil zusätzlich einschränken wird.
    Ein geeigneter Standort wäre hier ein
    zudem dem Grundsatz der Rechtsmontage entsprechender Pfosten auf der Seite der Einmündung des Musikantenwegs mit dem StVO-Schild "Vorfahrt an dieser Kreuzung" in Gegenrichtung, also der gleiche Pfosten, an dem auch der Gegenwegweiser (Bild 2) für die Gesamtsituation optimal montiert wäre.
  • Bild 2: Der Aufstellungsstandort auf der linken Straßenseite für die Radfahrer Richtung Usingen wurde hinter einem Baum angebracht, so dass beim Einsetzen des Blätterwachstums für die gesamte Fahrradsaison dieser Zwischenwegweiser nicht sichtbar sein wird.
    Ein sehr geeigneter Standort wäre hier
    ausnahmsweise vom Grundsatz der Rechtsmontage abweichender Pfosten auf der Seite der Einmündung des Musikantenwegs mit dem StVO-Schild "Vorfahrt an dieser Kreuzung". Die Ausnahme ist gerechtfertigt, weil aufgrund einer leichten Linkskurve und einer relativ geringen Straßenbreite das Schild trotzdem gut iaus dem fließenden Verkehr heraus erfassbar wäre und mit diesem einen Schild die drei Einmündungen Vogelsangstraße (Bild 1 hinten schräg links ab), Musikantenweg (ohnehin mit "Verbot der Einfahrt" gekennzeichnet) und Am Kappengraben (in Bild 1 nicht mehr sichtbar nach schräg links zurück abgehend) klar während der Fahrt interpretierbar abgedeckt werden könnten.

nach oben

23. März 2012  NA-UL0003#M04

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Kastellstraße x Industriestraße: Mängelanalyse

Es sind gravierende Mängel an der Radverkehrsführung allgemein und an der neu montierten Fahrradwegweisung festzustellen.

Festgestellte Mängel:
  • Der Zwischenwegweiser auf der Kastellstraße Richtung Industriestraße ist an einem völlig ungeeigneten Standort angebracht.
    Ein als benutzungspflichtig gekennzeichneter Bordsteinweg an der noch innerörtlichen Kastellstraße wie hier zwischen der Straße "Am Joseph" und der Industriestraße" verstößt aus mehreren Gründen gegen die Straßenverkehrsordnung und ist in ein Benutzungsrecht (Fußweg, Rad frei) umzuwandeln. Eine Benutzung in Richtung Industriestraße bis zum Fahrbahnteiler wird noch als sinnvoll angesehen. Dies wurde vom ADFC bereits mehrfach, seit mehreren Jahren und vor allem vergeblich gefordert, auch in der Radwegekommission. Die Straßenverkehrsbehörde teilte telefonisch die Ansicht des ADFC.

  • Zwischenwegweiser für eine klare, StVO-konforme Benutzung auf dem Gehweg kommend fehlen.
    Der Zwischenwegweiser Richtung Industriestraße ist zu weit hinten abgebracht und suggeriert, statt den Fahrbahnteiler zu benutzen, den schmalen Grünstreifen und die Kreuzung zu queren. Es fehlen Zwischenwegweiser, die die StVO-gemäße Radverkehrsführung über den Fahrbahnteier abbilden.

  • Unklare Radverkehrsführung Richtung "Am Joseph"
    In Richtung "Am Joseph" ist die Radverkehrsführung nicht klar. Die Benutzung des Gehwegs entspricht nicht der StVO bzw. den Regelwerken und ist durch eine geegnete Beschilderung zu untersagen.

  • Gefährliche Radverkehrsführung Richtung Industriestraße
    Das kurze Stück zwischen der Straße "Am Joseph" und dem Fahrbahnteiler ist als linksseitiger, benutzungspflichtiger Fuß-/Radweg gekennzeichnet. Der Weg entspricht nicht der StVO bzw. den Richtlinien für die Anordnung einer Benutzungspflicht. Auch Radfahrer auf der Fahrbahn der Kastellstraße von Bahnhof kommend müssten die stark und häufig zu schnell befahrene Straße zweimal kurz hintereinander Queren, um dieser straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zu genügen. Die Gefahren hierdurch sind nach allgemeiner Eicätung und dem Stand der Forschung zuverlässig als ganz erheblich höher einzustufen als die Fahrt auf der Fahrbahn.

Notwendige Maßnahmen:

  • Der Zwischenwegweiser (Pfeil nach rechts) auf der Kastellstraße Richtung Industriestraße ist an einem geeigneteren Pfosten/Mast zu montieren.
    Der Zwischenwegweiser, der vom Bahnhof kommend rechts in die Industriestraße weist, ist vom Bahnhof aus gesehen auf der rechten Straßenseite der Kastellstraße an einem geeigneten Pfosten anzubringen. Abweichend von dem Grundsatz, dass Fahrradwegweiser (insbesondere Zwischenwegweiser) hinter einer Kreuzung/Einmündung angebracht werden sollen, sollte in diesem Fall eine Anbringung vor der Einmündung der Industriestraße erfolgen, damit man sich auf der abschüssigen Industriestraße als Radfahrer rechtzeitig auf den Abbiegervorgang einstellen kann. Eine Erkennbarkeit auch aus anderen Blickwinkeln ist an dieser Kreuzung/Einmündung als nachrangig und hinter dem Sicherheitsaspekt zurückstehend anzusehen.
    Es ist für den Bordsteinweg an der Querungsstelle am Fahrbahnteiler unter dem vorhandenen StVO-Schild "Fußweg" mit dem Zusatz "Radfahrer Pfeil rechts" (=Benutzung des Fahrbahnteilers) ein weiterer Zwischenwegweiser der Fahrradwegweisung "Pfeil rechts versetzt geradeaus" mit Sichtfläche zum Bordsteinweg hin anzubringen.

  • Es ist am Schild "Fußweg, Radfahrer nach rechts fahren" ein Zwischenwegweiser "geradeaus rechts versetzt" anzubringen.
    Ein socher Zwischenwegweiser bildet StVO-konformes Verhalten - die Benutzung des Fahrbahnteilers und die Weiterfahrt auf der Fahrbahn - ab.

  • Radverkehrsführung Richtung "Am Joseph"
    In Richtung "Am Joseph" darf die Benutzung gar nicht ermöglicht werden, ohne die Werbeschilder an der Straßeneinmündung "Am Joseph" zu entfernen und die Haltebucht an der Kastellstraße deutlich Richtung Ortsausgang zu verlegen, so dass beim Abbiegen in die Straße "Am Joseph" auch bei haltenden Lkw volle Sicht auf den Bordsteinweg gewährleistet ist. Der ADFC rät dringend, am Fahrbahnteiler auf dem Bordsteinweg der Kastellstraße Richtung "Am Joseph" eine ausdrückliche Beschilderung "Fußweg" ohne Zusatz "Rad frei" anzubringen, um zusätzliche Gefahren ausdrücklich zu vermeiden.

  • Radverkehrsführung Richtung Industriestraße
    Der Bordsteinweg zwischen dem Fahrbahnteiler vor der Industriestraße und der Straße Am Joseph ist in Richtung Industriestraße von der Benutzungspflicht als gemeinsamer Fuß-/Radweg in ein Benutzungsrecht (Fußweg, Rad frei) umzuwandeln.

Bewertung:
Sowohl die Beschilderung und damit die Radverkehrsführung gemäß StVO, als auch die Fahrradwegweisung sind nicht nur ungeegnet, sondern gefahrensteigernd angeordnet.

  • Mangel an der StVO-Beschilderung
    Der Mangel bei der StVO-Beschilderung ist gravierend, da ein Verstoß durch die Gemeinde Wehrheim gegen geltendes Recht bzw. geltende Richtlinien vorliegt.
    Auf der Kastellstraße in Richtung "Am Joseph" ist sowohl eine Anordnung der Benutzugspflicht (z.B. gemeinsamer Fuß-/Radweg), als auch eines Benutzungsrechts (Fußweg, Rad frei) aus mehreren Gründen nicht zulässig. Das Ende des Bordsteinwegs in der Straße "Am Joseph" ist durch große Werbeschilder sowie eine Parkbucht, die häufig auch von Lkw benutzt wird, nicht einsehbar, so dass Radfahrer von abbiegenden Fahrzeugen übersehen werden können. Zudem weist der Bordsteinweg nicht die erforderliche Soll-Mondestbreite laut Straßenverkehrsordnung auf. Außerdem wird diese unterschrittene Mindestbreite noch durch am angrenzenden Parkplatz durch mit der Fahrzeugfront in den Bordsteinweg hinwein reichende, parkende Autos regelmäßig zusätzlich eingeschränkt.
    Diese Mängel sind der Gemeinde Wehrheim bereits seit Jahren bekannt, der ADFC hat das Thema ohne Erfolg in der Radwegekommission eingebracht. Selbst die Straßenverkehrsbehörde in Frankfurt hat telefonisch bestätigt, dass die Benutzungspflicht aufzuheben sei. Die Gemeinde Wehrheim hat dies bislang nicht interessiert. Eine Gefährdung von Radfahrern wird von der Gemeinde Wehrheim seit Jahren billigend in Kauf genommen.

  • Mangel an der Fahrradwegweisung
    Die Ausschilderung der Fahrradwegweisung weist an diesem Standort erhebliche fachliche Mängel auf.
    Das auf der schräg gegenüber auf der recht großflächigen Kreuzung angebrachte Schild lenkt zum einen vom Straßenverkehr ab, zum anderen muss man bei der Benutzung des Bordsteinwegs von der Straße "Am Joseph" kommend (darauf verläuft der Wehrheimer Rundweg für Familien!) über Grünflächen am Straßenrand fahren, wenn man der Fahrradwegweisung folgt, da das Schild zum Abbiegen viel zu spät angebracht ist - sogar erst dort, wohin man als Radfahrer aufgrund eines StVO-Verbots (Schild Fußweg!) gar nicht hinkommt.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken
 
Bild 1                                    Bild 2


Bilderläuterungen:

  • Bild 1: Gezeigt wird die Sicht, wenn man auf dem Bordsteinweg vorschriftsgemäß (es ist Benutzungspflicht nach StVO angeordnet, die aber nach Ansicht des ADFC und der Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen nicht zulässig ist) an die Einmündung zur Industriestraße (rechts ab) fährt.
    Legal fahren muss man über den Fahrbahnteiler und dann ein kurzes Stück auf der Fahrbahn, um danach rechts in die Industriestraße abzubiegen (grüne Pfeile).
    Der Wegweiser in dieser Richtung ist aber so weit hinten (roter Kreis) angebracht, dass suggeriert wird, man müsse (illegal) geradeaus fahren und dann unter Querung der schmalen Grünfläche die komplette Kreuzung nach rechts queren (orange Objekte, fahren Sie so nicht!).
    Sachgerecht wäre, an dem Pfosten mit dem Schild "Fußweg" einen Zwischenwegweiser "Geradeaus rechts versetzt" anzubringen, der den legalen Verlauf gemäß der ersten drei grünen Pfeile im Bild nachzeichnet. Das eigentliche Abbiegen in die Industriestraße wie in Bild 2 behandelt geregelt.
  • Bild 2: Gezeigt wird die Sicht geradeaus auf der Kastellstraße Richtung Industriestraße (Einmündung rechts) fahrend.
    Der Zwischenwegweiser zum Abbiegen in die Industriestraße ist links quer über die Kreuzung hinweg (roter Kreis) angebracht. Hier wird ohne nachvollziehbaren Grund von dem Grundsatz abgewichen, Schilder rechts anzubringen, zudem ist über eine so großflächige Kreuzung der Zwischenwegweiser nur mit Mühe erkennbar, was vermeidbar von allgemeinen Verkehrsgeschehen ablenkt und somit eine zusätzliche, vermeidbare Gefärdung darstellt, die durch die Aufstellung der Fahradwegweisung überhaupt erst entsteht.
    Radfahrer sollten auf der Kastellstraße legal auf der Fahrbahn fahren dürfen, d.h. die nicht den Rechtsgrundsätzen entsprechend angeordnete Benutzungspflicht (in Bild 2 nicht sichtbar) für den linken Bordsteinweg ist aufzuheben bzw. in ein Benutzungsrecht (Fußweg, Rad frei) umzuwandeln, die Fahrradwegweisung entsprechend auszulegen. An dieser Stelle könnte beispielsweise an dem Lampenmast rechts relativ tief montiert (roter Pfeil, tiefe Montage wegen herunterhängender Äste) ein Zwischenwegweiser zum Abbiegen nach rechts in die Industriestraße anzubringen.

nach oben

23. März 2012  NA-UL0003#M03

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Bahnhofstraße x Obernhainer Weg: Mängelanalyse

Die Mängel sind sehr umfassend.

Festgestellte Mängel:
  • Zielangabe "Wehrheim" ist falsch.
    Eine Bezeichnung ist entgegen der expliziten Planungsvorgabe des ADFC falsch. Richtung Bahnhof wird das Ziel "Wehrheim" mit vorangestelltem Bahnhof-Symbol aufgeführt. Die Entfernungsangabe dazu mit 0,7 km ist hingegen entsprechend der Planungsvorgabe zum Ziel "Bahnhof" passend.

  • Die Zielangabe "Ortsmitte" fehlt.
    In Richtung Wehrheimer Mitte fehlt die Angabe "Ortsmitte 0,1 km", die gemäß ADFC-Planung vorhanden war.

  • Das Bahnhof-Symbol vor dem Ziel "Usingen" fehlt.
    Vor dem Ziel "Usingen" fehlt das Bahnhof-Symbol (Piktogramm "Bahnhof mit überdachten Fahrradabstellanlagen").

  • Der Schilderstandort ist ungeeignet.
    Vom Obernhainer Weg kommend wird das Schild nur im Winter bei entlaubten Bäumen sichtbar sein, weil von dort aus gesehen hinter einem Baum steht. Der Standort war vom ADFC nicht konkret beplant.
    Die Schilder sind bereits im Neuzustand schief montiert.


Bild 1: montierte Schilder an der Bahnhofstraße in Wehrheim im Detail
Deutlich zu erkennen: "Wehrheim" weist zum Bahnhof, nicht Richtung Ortsmitte - dorthin weist das Ziel "Usingen", allerdings ohne Hinweis-Piktogramm, dass es dort einen Bahnhof gibt. Richtig wäre, im Bild nach links statt "Wehrheim" die Zielangabe "Bahnhof" oder "Wehrheim-Bahnhof" zu verwenden, nach rechts beim Ziel "Usingen" das Bahnhof-Piktogramm vorzustellen und darunter das Ziel "Ortsmitte 0,1" anzubringen, wie es auch in der übergebenen Planung des ADFC vorgesehen war:



Bild 2: So hatte der ADFC die Planung übergeben. Die Unterschiede sind klar erkennbar.

Notwendige Maßnahmen:
  • Die Zielangabe "Wehrheim" Richtung Bahnhof ist zu ersetzen durch die Zielangabe "Wehrheim-Bhf".
    Bei der Fahrradwegweisung bedeutet das montierte Schild, dass der Ort "Wehrheim" noch nicht erreicht ist, es in dieser Richtung in diesen Ort geht und dort ein Bahnhof mit überdachten Fahrradabstellanlagen vorhanden ist. Tatsächlich befindet man sich aber bereits in Wehrheim, in dieser Richtung geht es zum Bahnhof und in Gegenrichtung zur Ortsmitte.

  • Die Zielangabe "Ortsmitte 0,1" (ohne Bahnhof-Symbol) ist unter dem Ziel "Usingen" zu ergänzen.
    Für Ortsunkundige, für die die Fahrradwegweisung in erster Linie gedacht ist, ist nicht erkennbar, wo die Ortsmitte zu finden ist.

  • Vor der Zielangabe "Usingen" ist das Symbol "Bahnhof mit überdachten Fahrradabstellanlagen" zu ergänzen.
    Eine Aussage, ob es an einem der nächsten erreichbaren Orte einen Bahnanschluss gibt, ist für Touristen wesentlich.

  • Es ist ein geegneter Schilderstandort zu wählen.
    Die Schilder sollten an einem geeigneteren Standort, zum Beispiel an der Ostseite der Straßenkreuzung neben dem Buswartehäuschen montiert werden.

Bewertung:
Die Mängel bei den Zielangaben sind erheblich, da Radfahrer nach "Wehrheim" nun zum Bahnhof statt zur Wehrheimer Mitte geleitet werden. 2 von 3 neuen Schildern müssen mit richtigen Angaben schnellstmöglich ersetzt werden.
Der Mangel bei der Standortwahl der Schilder ist schwerwiegend, da für die Suche und Erfassung des Schildes und der Inhalte im laufenden Verkehr dem Radfahrer aus Richtung Obernhain kommend akrobatische Fähigkeiten abverlangt werden, die eine Gefährdung des Radfahrers und anderer Verkehrsteilnehmer bewirken können.

  • Zielangaben "Wehrheim", "Wehrheim-Bhf." und "Ortsmitte"
    Die Änderung an der Zielangabe "Wehrheim-Bhf" (Umwandlung in "Wehrheim" und Weglassen der Zielangabe "Ortsmitte") wurden nachträglich von den verantwortlichen Stellen im Hochtaunuskreis und der Gemeinde Wehrheim vorgenommen, diese Fehlplanung ist also eindeutig auf Unkenntnis bei der fachlichen Planung einer Fahrradwegweisung in der Verwaltung des Hochtaunuskreises und der Gemeinde Wehrheim zurückzuführen.

  • Fehlendes Bahnhofsymbol vor dem Ziel "Usingen"
    Dies ist der unterbliebenen Plausibilitätsprüfung aufgrund des vorgegebenen Zeitdrucks zu schulden. Da die Durchsicht auf Fehler dem Hochtaunuskreis ausdrücklich mit übertragen wurde, liegt die Verantwortung nicht beim ADFC, sondern beim das Projekt fortführenden Hochtaunuskreis. Bei ausreichend Zeit für Plausibilitätskontrollen wäre das aufgefallen - an dieser Stelle fällt es dem ADFC ja auch auf und wird dokumentiert.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken

Bild 3

Bilderläuterungen:

  • Bild 3: Sicht vom Obernhainer Weg aus
    Der Fahrradwegweiser ist im rechten Bildrand rot eingekreist. Sobald der davorstehende Baum Blätter trägt, wird das Schild für Radfahrer aus dem Obernhainer Weg (grün) nicht mehr sichtbar sein.
    Empfohlen wird ein neuer Pfosten, beispielsweise neben dem Buswartehäuschen auf der gegenüber liegenden Straßenseite (roter Pfeil). Dies erhöht auch gleichzeitig die Verkehrssicherheit, da Radfahrer nicht auf der Kreuzung stehend sich umschauen müssen, um einen Wegweiser zu finden, sondern ihn sofort sehen, inhaltlich rasch erfassen und sich im Übrigen auf den Verkehr konzentrieren können.
    Die Aufstellung der Wegweiser ist als ein schwerer Planungsmangel zu werten. Stellen Sie sich zum Vergleich einmal vor, dass der gelben Wegweiser "Usingen/Neu-Anspach", der an dieser Kreuzung im linken Bildbereich sichtbar auf der anderen Straßenseite montiert ist, so montiert wäre, dass man ihn erst sieht, wenn man mit dem Auto vorne an der Kreuzung steht und den Kopf um 135 Grad zurück verdreht. Genau das ist hier für Radfahrer vorgesehen.

nach oben

12. März 2012  NA-UL0003#M02

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Bahnhofstraße x Odenwaldstraße: Mängelanalyse

Auf der etwa 800 Meter langen Strecke zur Wehrheimer Mitte mit insgesamt 5 Einmündungen zwischen Wegweisern mit Ziel- und Entfernungsangaben (Bahnhof bis Ecke Bahnhofstraße x Obernhainer Weg; jeweils noch ohne Fahrradwegweisung) wurde bislang ein Paar Zwischenwegweiser angebracht. In Richtung Ortsmitte ist das Schild nicht nutzungsgerecht montiert.

Festgestellte Mängel:
  • Zwischenwegweiser auf der falschen Seite angebracht
    An der Ecke Bahnhofstraße x Odenwaldstraße wurden bereits Zwischenwegweiser montiert. In Richtung Bahnhof ist das gut gelungen, in Richtung Ortsmitte wurde auf der ungeeigneten linken Straßenseite montiert.

Notwendige Maßnahmen:

  • Das Schild Richtung Ortsmitte ist auf der anderen Straßenseite an einem geeigneten Pfosten oder Mast zu montieren, wie es in dem Bild 3 durch rote Pfeile angedeutet wird.

Bewertung:
Die Montage verführt dazu, entgegen der StVO-regeln Richtung Ortsmitte den Bürgersteig zu befahren. Auch Fahrradwegweiser sind so anzubringen, dass nicht zu einem Verhalten gegen Regeln der StVO animiert wird.

  • Zwischenwegweiser auf der falschen Seite angebracht
    Selbstverständlich muss auch für den Radverkehr gelten, was für den allgemeinen Verkehr gilt: Schilder werden grundsätzlich auf der Straßenseite angebracht, auf der man auch fährt - in Deutschland ist das nun mal auch beim Radverkehr grundsätzlich rechts. Nur bei kleinen, übersichtlichen Straßen wäre eine Abweichung angemessen - hier aber eindeutig nicht. Die Anbringung auf der linken Straßenseite führt entweder dazu, dass das Schild gar nicht wahrgenommen wird (dann kann man es auch weglassen) oder es suggeriert dem Radfahrer, dass er auf dem Bürgersteig fahren soll, was hier gar nicht erlaubt ist und auch gefährlicher wäre, als auf der Straße (natürlich rechts!) zu fahren.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken
 
Bild 1                                    Bild 2

Bilderläuterungen:

  • Bild 1: Gute Montage Richtung Bahnhof
  • Bild 2: Schlechte Montage Richtung Ortsmitte mit sachgerechten ADFC-Vorschlägen

nach oben

??. März 2012  NA-UL0003#M01

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Bahnhof Wehrheim: Mangelanalyse

Wesentlich ist das Fehlen eines Hinweises, wie man vom Bahnhof zur Ortsmitte Wehrheim gelangt. Ein entsprechendes Ziel "Ortsmitte" war in den dem Hochtaunuskreis übergebenen ADFC-Planungen vorgesehen, es wurde für unnötig gehalten und einfach weggelassen.

Festgestellte Mängel:
  • Hinweis zur Ortsmitte
    Es fehlt am Bahnhof die Zielangabe "Ortsmitte". Dies war in der ADFC-Planung noch explizit enthalten, schließlich soll grundsätzlich bei einer Fahrradwegweisung auf die Ortsmitten verwiesen werden, was ganz besonders für Erstankunfstorte wie Bahnhöfe gilt, zum anderen wird in diesem Fall die schöne neue Wehrheimer Mitte mit Cafe, Geschäften und Unterkünften gleich mal vom Radtouristen fern gehalten. Vielleicht wurde es gestrichen und es wäre nachzubeschaffen, vielleicht wurde es aber auch nur vergessen zu montieren, dann muss der Bauhof eben zweimal zum gleichen Standort ausrücken.


    Bild 1: Das wurde montiert.

    Bild 2: Diese Planung hat der ADFC dem Hochtaunuskreis übergeben.

    Im unten gezeigten Bild 3 ist noch ein Signet "Bahnhof" vor dem Ziel "Ortsmitte" enthalten, was aufgrund eines noch nicht beseitigten Konfigurationsproblems in dem Wegweisungsprogramm entstanden ist und dort natürlich nicht hingehören würde. Dies fällt bei aufmerksamer und ortskundiger Durchsicht einem Planer natürlich auf und würde bei der Bestellung entsprechend von Hand korrigiert werden. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass anforderungsgemäß die vom ADFC übergebene Planung ohne weitere Detailplanung nur zur Beantragung der Fördermittel beim Land Hessen geeignet war, ohne ausgeführter Detailplanung jedoch nicht zur Bestellung und Aufstellung der Schilder. Dies ist dem Hochtaunuskreis bekannt.

  • Routenlogos
    Was ebenfalls fehlt, sind die Routenlogos der radtourischen Wegweisung, die in Bild 3 angedeutet sind. Es handelt sich um die Routenlogos für den Erlenbachweg sowie die Rundroute um Wehrheim für Familien. Die Routensignets sind trotz Hinweisen des ADFC seit Jahren nicht festgelegt bzw. in verwertbarer Form geliefert worden. Dies kann jedoch prinzipiell jederzeit nachgerüstet werden - die Landeszuschüsse dafür entgehen der Gemeinde Wehrheim damit jedoch. Bei zeitgerechter, vollständiger Planung hätte das vermutlich vermieden werden können.

  • Schilderinhalt unvollständig
    Vor der Zielangabe "Saalburgsiedlung" fehlt zudem das Symbol für die Lochmühle, das im Planungsprogramm noch durch ein "?" angedeutet ist. Auch ein Symbol für den Bahnhof fehlt, dies konnte aufgrund des Zeitdrucks vom ADFC nicht mehr eingebaut werden und hätte ggf. in den Vorbesprechungen, die ohne Beteiligung des ADFC stattfanden, manuell ergänzt werden müssen.
    Es ist eine wesentliche Information für Ortsunkundige und für Radtouristen im Besonderen, ob an einem angegebenen Ziel ein Bahnanschluss vorhanden ist oder nicht. Auch die Information, in welcher Richtung die Lochmühle erreichbar ist, wäre zumindest durch ein Symbol für Radfahrer sinnvoll anzuzeigen. Das vorangestellte Symbol soll ein eigenes Ziel "Freizeitpark Lochmühle" ersetzen, das ansonten nötig wäre, da es sich um ein wichtiges touristisches Ziel auch für Radfahrer handelt.

  • Hessenpark-Symbol fehlt
    Der ADFC hat in seiner Planung für den Hessenpark nicht nur eine Textzeile, sondern auch das Symbol/Logo des Hessenparks vorgehsehen, was unter anderem der Wiedererkennung dient - im Tourismusbereich ist das wichtig. Dies ist aber einfach nur unschön und muss nicht zwangsläufig gleich zu einer Erneuerung des Schildes führen, sollte aber bei einer Überarbeitung berücksichtigt werden.

Notwendige Maßnahmen:

  • Hinweis zur Ortsmitte
    Das Ziel "Ortsmitte" ist durch ein weiteres Schild zu ergänzen.

  • Routensymbole
    Die Logos  für den Erlenbachweg und die Rundroute um Wehrheim für Familien ist zu ergänzen.

  • Schilderinhalt unvollständig
    Das vorhandene, neue Schild ist durch eines mit Bahn-Symbol vor dem Ziel "Saalburgsiedlung" zu ersetzen, möglichst sollte auch das Signet der Lochühle aufgeführt werden.

  • Hessenpark-Symbol fehlt
    Das Schild sollte idealer Weise durch ein Schild mit einem der Zielangabe "Hessenpark" vorangestellten Logo des Hessenparks ersetzt werden. Ersatzweise kann auch ein spezielles, in der Fahrradwegweisung als Stanard vorgesehenes Museum-Symbol verwendet werden.

Bewertung:
Es sind Mängel in der Fahrradwegweisung vorhanden, die den Sinn der Fahrradwegweisung in Frage stellen. Soll eine nutzergerechte Fahrradwegweisung hergestellt werden, entstehen dem Steuerzahler Mehrkosten, die durch eine bessere Planung im Vorfeld vermeidbare gewesen wären.

  • Mängel bei der Fahrradwegweisung
    Bereits dieser erste dem ADFC aufgefallene Standort offenbart Mängel im Ablauf bei den beteiligten Verwaltungen - mit vermeidbaren Folgekosten für alle Steuerzahler. Es werden vermeidbare Mehrkosten entstehen. Zudem kann dies Problem an weiteren Standorten auftreten, wenn Probleme gundsätzlich nicht erkannt wurden.

Vorschau - für größeres Bild (je ca. 100 KB) bitte anklicken

Bild 3

Bilderläuterungen:

  • Bild 1: Aufstellungsstandort am Bahnhof Wehrheim

nach oben

12. März 2012  NA-UL0003#M00

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Themeneinführung

Seit mehreren Jahren wird im Hochtaunuskreis an der Fahrradwegweisung geplant. Nach vermeidbaren, erheblichen Verzögerungen durch die Projektleitung beim Hochtaunuskreis wird nun im Eilverfahren mit der Aufstellung in Wehrheim begonnen.Geleistet wurde von ADFC Hochtaunus für Wehrheim eine vollständige Planung der Ziel- und Entfernungsangaben, nicht aber die Planung der konkreten Aufstellung, wovon auch die Art der zu beschaffenden Schilder abhängt.

Der ADFC Hochtaunus hat auf Beschluss des Kreisvorstands vom 6. März 2012 hin die Mitarbeit an diesem Projekt wegen nicht festelllbarer Projektleitung seitens des Hochtaunuskreises eingestellt und den Datenbestand dem Hochtaunuskreis zur weiteren Verwendung übergeben.
Mit den unvollständigen fertig gestellten Planungsdaten versucht nun der Hochtaunuskreis, die Fahrradwegweisung für Wehrheim im Eilverfahren durchzuziehen, wahrscheinlich damit Fördergelder des Landes Hessen nicht verfallen. Der Planungsstand wurde vom Hochtaunuskreis im Schnellverfahren mit der Gemeinde Wehrheim abgestimmt, die Bestellung der Schilder ausgeführt und seit März 2012 werden nun Schilder montiert.

Der ADFC Usinger Land verfolgt in Wehrheim die Aufstellung der Schilder, soweit dies zufällig zur Kenntnis kommt. Eine systematische Verfolgung lässt die ehrenamtlich verfügbare Personalkapazität beim ADFC Usinger Land derzeit leider nicht zu.

nach oben

NA-UL0003#anmerkungen

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Anmerkungen

An dieser Stelle werden einige Aspekte zur Fahrradwegweisung näher erläutert:
  • Logos für die Rundrouten um Wehrheim
    Auf die Notwendigkeit von Logos für die Rundrouten um Wehrheim (normale Rundroute, Variante für Familien, Variante über die Saalburg) in der Radwegekommission Wehrheim bereits vor mehreren Jahren vom ADFC eingebracht. Dem ADFC ist nicht bekannt, dass hier irgendeine Aktivität erfolgt ist, Logos für die Rundrouten sind dem ADFC nicht bekannt.
  • Logo für den Erlenbachweg
    Auf die Notwendigkeit eines Logos für den Erlenbachweg wurde die Projektleitung des Hochtaunuskreises hingewiesen. Ein Logoentwurf liegt in einer nicht verwertbaren Grafikversion als Entwurf vor. Dem ADFC ist nicht bekannt, dass hier weitere Aktivitäten erfolgt sind, vor allem müssten Grafikdateien in geeigneten, skalierbaren Formaten erstellt werden.
  • Fehlende Logos/Radtourismus
    Die fehlenden Logos entwerten die Fahrradwegweisung für den Radtourismus erheblich. Für den nördlichen Taunus ist dies aber die Hauptzielgruppe der Fahrradwegweisung, damit soll auch die Einnahmesituation der ländlicher geprägten Kommunen verbessert werden. Auf diese Weise entstehende Rufschäden sind jedoch nachträglich nur nach vollständiger Behebung der Mängel und durch mit relativ hohem finanziellen Aufwand verbundenen Werbemaßnahmen wieder ausgleichbar.

nach oben

NA-UL0003#pressestimmen

Wehrheim: Fahrradwegweisung
Pressestimmen

Pressestimmen werden derzeit auf der Internet-Seite des ADFC Hochtaunus zum Radroutennetz geführt. Dort finden sich ggf. auch Erläuterungen und Kommentare des ADFC Hochtaunus.

Einige der folgenden Artikel sind auch beim ADFC Hochtaunus zum
Radroutennetz aufgeführt:

nach oben

 

  -  - Empfehlungen des ADFC -

 Servicestelle Hessische Radfernwege
Meldeplattform Radverkehr - Probleme melden!
ADFC-Reisen PLUS
bett+bike - Fahrradfreundliche Übernachtungsbetriebe
Deutschland per Rad entdecken!
Der ADFC präsentiert ausgewählte Urlaubsangebote
von Reiseveranstaltern!

Der ADFC präsentiert ausgewählte Urlaubsangebote von Reiseveranstaltern!
Radroutenplaner Hessen
bike+business - Fahrradfreundlicher Arbeitgeber
Fahrradcodierung
Mitgliederzeitschrift
des ADFC:
Radwelt - Die ADFC-Mitgliederzeitschrift.

 

ADFC Usinger Land e.V. - Impressum | Links | Kontakt | Spenden