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ADFC-Fahrradklima-Test im Usinger Land
(Neu-Anspach, Usingen, Wehrheim)
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- Ergänzungen für Angaben bis Mitte 2024 sind in Vorbereitung -
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Bewertet
werden sollen mit dieser Fragestellung nach dem allgemeinen
Sicherheitsgefühl wenn man sich auf Radwegen, anderen Wegen und Straßen AUSSERORTS bewegt. Die Frage bezieht sich auf außerörtliche Bereiche, für innerörtliche gibt es einen separaten Themenblock (Vorgänger, Nr. 17).
- Wie ist das Sicherheitsgefühl im Zusammenspiel mit Kraftfahrzeugen außerorts?
Was zum Beispiel in die Bewertungsentscheidung einbezogen werden kann:
- Gibt es viele separate Radwege an Straßen?
- Sind Straßen ohne
separate Radwege so gestaltet bzw. geregelt, dass man objektiv
(tatsächliches Unfallgeschehen) und subjektiv (gefühlt) sicher fahren
kann?
- Gibt es attraktive Parallelangebote für die Freizeit bzw. den Alltag?
- Sind die Straßenbreiten bei Fahrbahnbenutzung ausreichend zum Überholen (durch Kraftfahrzeuge)?
- Bleiben auf Straßen bei
Überholverboten (eine durchgezogene Linie ist ein Überholverbot) Autos
hinter Ihnen, bis wieder überholt werden darf?
- Wird außerorts mit mindestens 2 Meter Abstand (das ist vorgeschrieben) überholt?
Was der ADFC wahrgenommen hat (⊕=positiv | ⊙=durchwachsen/neutral | ⊖=negativ):
- separate Radwege an Straßen
⊙
| Neu-Anspach: teilweise, aber nicht in der Regel, ausgerechnet an
wichtigen überörtlichen Verbindungen fehlt ein Radweg, vor allem von
Anspach zum Hessenpark, aber auch ins Weiltal
⊖ | Usingen: die seltene Ausnahme
⊙ | Wehrheim: teilweise (v. a. nach Obernhain), nicht jedoch nach Pfaffenwiesbach; für Friedrichsthal eher nicht erforderlich
- Regelungen an Straßen ohne begleitende Radwege
⊖
| alle: sehr häufig sind Geschwindigkeiten zu hoch angesetzt, dies
fördert nicht-regelkonformes Verhalten von Fahrzeugführer:innen vor
allem beim Überholen (zu geringe Abstände)
⊕
| Wehrheim: Die Köpperner Straße zwischen Wehrheim und der
Saalburgsiedlung geht klar in die richtige Richtung, die Situation ist
durch Geschwindigkeitsbegrenzungen deutlich besser geworden. Leider ist
das ein Einzelfall.
⊖
| Wehrheim: sämtliche Fahrradsymbole auf der Fahrbahn wurden entgegen
den Empfehlungen viel zu weit am Fahrbahnrand aufgebracht; in der Rodheimer Straße sind die
Farbmarkierungen übertrieben und schüren mehr Konflikte, als sie
Probleme lösen; weiße Randmarkierungen fehlen mitunter völlig
- Weiße Randmarkierungen
⊖
| alle: ...sind
generell sinnvoll. Sie helfen auch ohne Beleuchtung auf abgelegenen
Wegen in Feld und Wald mit dem Fahrradlicht sicher auf dem Weg zu
bleiben. Ein Beispiel für solche weißen Randmarkierungen auf einem
außerörtlichen Radweg in Kronberg
- so kann es auf allen außerörtlichen, asphaltierten Feld- und
Waldwegen für die Mitbenutzung durch den Radverkehr aussehen. Gut und
kostengünstig, aber nirgends im Usinger Land vorhanden.
- attraktive Parallelangebote (Freizeit)
⊕
| alle: meistens vorhanden, mitunter mit größeren Umwegen,
ungesicherten Straßenquerungen oder Abschnitten ohne Radweg verbunden
- attraktive Parallelangebote (Alltag)
⊖
| alle: meistens nicht - Freizeitverbindungen mit entsprechend
niedrigeren Anforderungen ersetzen in der Praxis vernünftige Wege für den
Alltagsradverkehr
- Einhaltung von Überholverboten
⊖ | alle: die Mißachtung durch Kraftfahrzeugführer:innen ist die Regel, nicht die Ausnahme
- Einhaltung Sicherheitsabstand (außerorts: mind. 2 Meter)
⊖ | alle: die Mißachtung durch Kraftfahrzeugführer:innen ist trotz Verbesserung immer noch die Regel, nicht die Ausnahme
Entscheidend für Ihre persönliche Bewertung ist immer das, was Sie / Du wahrgenommen haben!
Der ADFC Usinger Land fordert ... für alle:
- Hauptwege für den
Radverkehr - gerade auch abseits der Straßen - sollen durchgehend und
ausnahmslos asphaltiert sein, vor allem die Verbindungen Neu-Anspach -
Usingen, Neu-Anspach - Wehrheim, Usingen - Wehrheim, Neu-Anspach -
Saalburg, Wehrheim - Saalburg
- Straßenbegleitende
Radwegen sollen außerorts die Regel, nicht die Ausnahme sein. Es sind
unverzüglich erhebliche Anstregungen erforderlich, um nach mehreren
Jahren Planungszeiten Radwege mal zu erhalten!
- Autofahrer müssen
für Überholverbote und Sicherheitsabstände außerorts sensibilisiert
werden. Dafür sind vor allem über einen längeren Zeitraum angelegte
werbende Maßnahmen erforderlich.
- Geschwindigkeiten
auf außerörtlichen Straßen müssen immer dann und abhängig von der
Straßenbreite und Übersichtlichkeit auf deutlich oder sehr deutlich
unter 100 km/h (60 / 70 / 80 km/h) beschränkt sein, wenn es keine
begleitenden Radwege gibt. Dafür kann man sich etwa über den Städte-
und Gemeindebund einsetzen.
|
Hinweis:
Diese Zusammenstellungen können unvollständig sein und sind subjektive
Wahrnehmungen. Für eine Bewertung sollten sie eigene Erfahrungen mit
einfließen lassen. Die Zusammenstellung kann bei einer Einschätzung
helfen, soll aber nicht als Bewertungsempfehlung verstanden werden. |
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