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Usingen:
Bahnhofstraße
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Usingen
Übersicht: Bahnhofstraße
Die
komplette Bahnhofstraße soll umgestaltet werden und ein neues Gesicht
erhalten. Sie soll als "Entrée" vor allem vom Bahnhof fungieren.
Blick auf der Bahnhofstraße Richtung Kernstadt: Hauptachse ohne Radverkehrsanlagen
Zustand im März 2022.
Weitere Nachrichten zum Thema:
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Gesamtdossier zum Download:
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-03-11
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Usingen
> Bahnhofstraße
Umleitung wegen Umbau Bahnhofstraße (Kreisel Westerfelder Weg) - und wieder nichts für den Radverkehr und wieder ist es der R6
Der
Umbau wird auf den städischen Seiten angekündigt. Zunächst wird im
Bauabschnitt 1 (BA1) der Kreisel hergestellt, dafür wird der Abschnitt Am Riedborn - Westerfelder Weg - Neuer Marktplatz (Zufahrt einseitig) gesperrt. Von der Straße Neuer Marktplatz zur Wilhelmjstraße wird es im Einmündungsbereich Neuer Marktplatz / Bahnhofstraße
(wohl im Bauverlauf) nur eine Fahrbahn geben, der Verkehr wird wechselseitig durch eine
Ampel gesteuert. Vermutlich werden Radfahrende auf den Bürgersteig
ausweichen, um die Wartephasen an der Ampel im Kfz-Verkehr zu
vermeiden.
Für den Radverkehr gibt es überhaupt keine
Umleitungsplanung. Von Neu-Anspach - Westerfeld kommend stehen sie
einfach vor einem gesperrten Westerfelder Weg (Verbot für Fahrzeuge
aller Art), es gibt aus dieser Fahrtrichtung noch nicht einmal
Umleitungshinweise. Trotzdem müssen sich auch Radfahrende bei
Umleitungen an die Umleitungsbeschilderung halten. Das bedeutet: Wer
durch die Stadt durch fahren will, muss der Beschilderung folgend auf
der L3270 bis zum Kreisel der Südumgehung fahren, dort die Südumgehung
weiter zur Neutorstraße (wo die nächste Überraschung einer Sperrung
ohne Umleitung wartet - und wieder ist es der Hessische Radfernweg R6, der betroffen ist (siehe ADFC-Nachricht Bauarbeiten in Usingen - Vollsperrung wieder ohne Umleitung des R6 vom 26.04.2024). Nun hört der Spaß langsam auf.
Eine Lösung wäre für den Hessischen Radfernweg ganz einfach: Statt am
Kreisel L3270 / Westerfelder Weg den Weg mit dem Verkehrszeichen 250
(Verbot für Fahrzeuge aller Art") zu sperren, kann auch das
Verkehrszeichen 260 ("Verbot für Kraftfahrzeuge") verwendet werden. Das
Problem mit dem Hessischen Radfernweg wäre damit schon gelöst. Noch
besser wäre es vermutlich, statt Radfahrende bis zur Blücherstraße
fahren zu lassen, gleich die Walradstraße zu nutzen. Nicht gelöst
bleibt dadurch die Nord-Süd-Passage der Stockheimer Aue als Ersatz für
die gesperrte Bahnhofstraße. Aber auch das geht: Ab der Kreuzung
Blücherstraße / Westerfelder Weg wird auch der durchfahrende Radverkehr
mit eigenen Schildern über die Brücke zwischen Aldi und Kindergarten
umgeleitet (siehe nächster Absatz). Die Stadt Neu-Anspach bzw. Hessen
Mobil hat eine Radumleitung zuletzt bei den Bauarbeiten an der L3270 am
Usbach vorgemacht, bei denen speziell der Radverkehr umgeleitet wurde (wennauch nicht perfekt) - ach ja, beteiligt war das gleiche (weil zusammengelegte) Ordnungsamt Neu-Anspach/Usingen.
Eine Nord-Süd-Passage ist - zumindest in der aktuellen Bauphase - eher einfach
und nicht erst ab der Blücherstraße sinnvoll: Westerfelder Weg (Kreisel) - Walradstraße - Bahnhofstraße - Am Riedborn - Brücke zum Parkplatz am Festplatz zwischen Kita und Aldi - Neuer Marktplatz
(und umgekehrt). Für den Radverkehr wäre es das auch schon.
Problematisch ist zwar die Brücke zum Festplatz, aber Einschränkungen
gibt es für alle Verkehrsteilnehmenden. Es ist zu befürchten, dass die Waldradstraße und ggf. Blüchsterstraße viel Autoverkehr Ortskundiger in das Gebiet um die Straße Am Riedborn werden ertragen müssen - trotz Verbot (es sind nur Anlieger der Westerfelder Weg
bis Haus Nr. 5 zugelassen). Man darf gespannt sein, ob das kontrolliert
und geahndet wird. Von der Komplettsperrung ab dem Kreisel auf dem Westerfelder Weg
könnte man den Radverkehr locker ausnehmen, es ist aber ein Verbot für
Fahrzeuge aller Art (VZ 250) ausgesprochen - besser wäre es, den
Radverkehr nicht auszusperren (etwa mit dem Zusatz "Rad frei" oder mit einem
Verbot nur für Kraftfahrzeuige (VZ 260). Wie fast immer bei
Baumaßnahmen wird der Radverkehr nicht berücksichtigt. So könnte eine
Umleitung für den Radverkehr aussehen (ein paar Schilder müsste es dafür geben):
Idee für eine Radverkehrsumleitung (Nord-Süd-Achse)
Grafik-1 ADFC-Umleitungsplan (Entwurf), (c) Kartengrundlagen: OpenTopoMap / Open Street Map
Erwähnt
haben wir bereits Neu-Anspach, wenn es um Umleitungen des Radverkehrs
geht. Noch etwas mehr lernen kann Usingen aber von Schmitten. Mitte
2021 wurde dort die L3025 zwischen Dorfweil und Schmitten saniert. Und
was tat die Gemeinde? Mit einer noch nie im Usinger Land wahrgenommenen
medialen Begleitung und dem Setzen auf andere Verkehrsmittel, konkret
auch dem Fahrrad, versuchte man, die kritische Zeit zu überbrücken. Die
ehemalige Kreisstadt Usingen macht hier von sich aus gar nichts, man
bekommt noch nicht einmal Umleitungen für den Radverkehr hin.
Dabei wäre es durchaus sinnvoll, angesichts der kommenden Sperrungen
mit stark eingeschänkter Durchlässigkeit statt völlig auf Autoverkehr
auch mal etwas anderes zu versuchen, um die Verkehrssituation
wenigstens ein wenig zu entspannen. Schmitten ist da ein richtig gutes
Beispiel. Ein Beitrag zum Klimaschutz wäre das auch: Der ein oder
andere entdeckt dann vielleicht das Fahrrad auch für den Alltag als
Verkehrsmittel.
Einen derart gedankenlosen Umgang mit dem Radverkehr sieht man selten.
Usingen landete beim Fahrradklima-Test 2022 völlig verdient auf dem
letzten Platz seiner Größenordnung in Hessen. Es scheint, man arbeitet
auch daran, bundesweit den letzten Platz zu erobern. Und das will ein
Mittelzentrum im Usinger Land sein, das etwas Positives ausstrahlt?
ADFC-Zwischenbewertung (nur Aspekt Radverkehrsumleitung Bahnhofstraße):
▌ungenügend
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-04-29
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Usingen
> Bahnhofstraße
Die neue Bahnhofstraße: Alles kommt unter die Räder
Bei der gesamten Planung der Bahnhofstraße, die jetzt im Internet veröffentlicht ist, ist
die früher geplante Radspur verschwunden, die einmal ab dem Riedborn
vorgesehen war. Damit wird man den Radverkehr nicht fördern.
Auf Seite 8 werden die
"Planungen Straßenbau" genannt, u.a. "Breite für Pkw-Stellplätze gemäß
Satzung" und "Breiten Gehwege ergeben sich, jedoch mind. 1,50 m, i. d.
R. ~2,50 m".
Ganz besonders kritisch
aus Radverkehrssicht ist das für radfahrende Kinder bis
8 bzw. 10 Jahren und deren erwachsene Begleitung auf dem Bürgersteig
(was zulässig bzw. geboten ist). Darüber hinaus ist die Planung auch
für den Fußverkehr stark unterdimensioniert gegenüber den bundesweiten
Soll-Vorgaben, insbesondere vor dem Hintergrund der Bedeutung des
Gehwegs (zentraler Schulweg zur Christian-Wirth-Schule!).
Die bundesweiten Soll-Vorgaben für eine durchgängige Gehwegbreite von
mindetstens 2,5m können bei gesetzteskonformen Planungen nicht einfach durch eine Satzung, die noch
nicht einmal genannt wird, ausgehebelt werden. Die Gehwegbreiten wurden
zu Lasten des ruhenden Verkehrs und mehrerer Fahrspuren (konkret
Abbiegespur zur Straße Neuer Marktplatz) unter 2,5m reduziert. Die 2,5m
Mindestmaß, die als Soll-Vorgabe azuwenden ist, gilt zudem nur für den Normalfall. Hier haben wir es mit einer im
Fußgängerverkehr hoch belasteten Strecke und noch dazu mit einem
Schulweg zu tun. Die 2,5m Sollvorgaben dürften daher nicht zu Lasten des
ruhenden Verkehrs und vermeidbarer mehrspuriger Straßenabschnitte (das
ist hier der Fall) verringert werden. Eine häufiger vorkommende
Verringerung auf 1,5m bedeutet eine Unterschreitung von 20%, das ist
als sehr erheblich einzustufen. Die Planung verstößt damit gegen die
bundensweiten Soll-Vorgaben für Gehwegbreiten. Es ist eine klar
autozentrierte Planung und Umsetung zu Gunsten des Kfz-Verkehrs
(insbesondere auch des ruhenden) und zu Lasten des Fußgängerverkehrs.
Das Ganze steht unter der Überschrift "Usingen wird schöner.". Das mag
gegenüber dem derzeit eher schäbigen Zustand der Bahnhofstraße schon so sein, aber es wird vor
allem für sehr viel Geld nicht besser für den innerörtlichen Fuß- und
Radverkehr auf dieser Hauptachse. Ein
früher einmal angekündigtes, schönes, großzügiges Entrée wird das für Fußgänger nicht. Das ist für die die Planung vorgebende Politik ein stadtplanerisches und klimapolitisches Armutszeugnis gleichermaßen.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-04-28
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Zusammenstellung
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Usingen
> Bahnhofstraße
ADFC ruft zur Beteiligung der Bürger auf
Der
ADFC Usinger Land appelliert an die Usinger Stadtverordnetenversammlung
am 4. Juli 2022, den Kreisel Bahnhofstraße / Westerfelder Weg weder zu
beschließen noch abzulehnen, sondern ganz im Sinne des ISEK-Prozesses
eine Bürgerbeteiligung für die Bahnhofstraße insgesamt mit
Planungsvorschlägen aus einem Guss - natürlich inklusive des
Knotenbereichs Bahnhofstraße / Westerfelder Weg - durchzuführen.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-01
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Usingen
> Bahnhofstraße
Termin mit der Stadt Usingen zum Umbau der Bahnhofstraße
Termin
zwischen der Stadt Usingen und dem ADFC Usinger Land zur erstmaligen
Vorstellung der städtischen Planung für die Bahnhofstraße in Usingen
Das Gespräch fand auf Initiative der Stadt Usingen statt. Die
Ankündigung eines Gesprächs durch die Stadt gab es bereits am 24. März
2022. Ausgangspunkt ist das ADFC-Dossier vom 11. März 2022 und eine
entsprechende Veröffentlichung im Internet zu dem Thema sowie eine Mail
darüber an die Stadt Usingen sowie separat an Parteien in Usingen vom
20. März 2022. Anlass der Erstellung des ADFC-Dossiers war ein durch
eine zufällige Routinerecherche aufgefallener Haushaltsansatz der Stadt
Usingen für die Bahnhofstraße.
Das Gesamtfazit:
Die Stadtverwaltung hat durch die Aufforderung an den ADFC zur
Bestätigung einer verwaltungsinternen Aktennotiz versucht, ein Gespräch
über eine erstmals vorgestellte, komplexe Planung mit dem ADFC zu
missbrauchen, um willkürliche, unvollständige und teils sogar im
Sinnzusammenhang regelrecht falsch formulierte Aussagen, die zudem ohne
jeglichen Vorlauf und ohne eine der Stadt tatsächlich mögliche
Vorabinformationen an den ADFC zur Vorbereitung und in der
Gegenüberstellung mehrerer gelernter Fachleute einem einzelnen Laien
gegenüber zustande kamen, als eine Vereinbarung mit dem ADFC
hinzustellen, der von der Stadt noch nicht einmal als Träger
öffentlicher Belange anerkannt oder gleichgestellt behandelt wird.
Insbesondere die Behauptung in dem Aktenvermerk, es habe mit dem ADFC
Vereinbarungen gegeben, ist dabei sogar vollständig falsch.
Der ADFC bleibt bei den
Aussagen aus dem Dossier vom 11. März 2022, Aussagen daraus können
problemlos auf die vorgelegte Planung angewendet werden.
Forderung: Planung durch ein spezialisiertes Planungsbüro
Besonders hervorheben und sogar noch verstärken möchte der ADFC die
Forderung, dass diese Planung durch ein Büro vorgenommen wird, dass
ausgewiesene Expertise zu Radverkehrsplanungen in komplexen Situationen
nachweisen kann. Hierzu möchten wir ein Beispiel aus der von der Stadt
vorgestellten Planung aufführen, das aufzeigt, dass grundlegendes
Planungswissen in die städtische Planung gar nicht einfloss: Im Bereich
zwischen Kreisel und der Straße Am Riedborn wurde eine
Radverkehrsanlage, offensichtlich ein Schutzstreifen, vollständig über
den Bereich der Bushaltestelle unterbrechungsfrei hinweggeführt. Erst
der ADFC hat die städtischen Vertreter darauf in der ja bereits für die
HFA-Sitzung (Haupt- und Finanzausschuss) veröffentlichten Planung
aufmerksam machen müssen. Das spricht als Beispiel nicht nur für sich,
sondern ausdrücklich für die Vergabe der Planung von Grund auf an ein
spezialisiertes Planungsbüro.
Unser grundsätzlicher Standpunkt:
Es soll keine Fördermittel für Planungen und Umsetzungen geben, wenn
die Grundprinzipien wie Mindestbreiten für Bürgersteige, Mindestbreiten
für Radverkehrsanlagen und Mindestabstände etwa zu parkenden Fahrzeugen
nicht Vorgabe sind bzw. nicht eingehalten werden.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-06-30
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Usingen
> Bahnhofstraße
Planung in Arbeit, ADFC-Vorschläge sollen einfließen können
Am
24. März hat der ADFC die Rückmeldung erhalten, dass zum einen die
Üerlegungen des ADFC einfließen können, zum anderen möglichst bald eine
Planung als Vorlage für die politische Entscheidung erarbeitet sein
soll, die Details zum Kreisel und zur Zufahrt zum LIDL-Gelände
beinhalten soll. Der Rückmeldung nach soll es auch in Kürze weiter
gehen.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-03-27
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Usingen
> Bahnhofstraße
ADFC-Ausarbeitung als Diskussionsgrundlage
Angesichts
inzwischen zahlreicher vorliegender Konzepte und immer drängenderen
Handlungsbedarf in Usingen legt der ADFC Usinger Land nun mit einer
ersten Ausarbeitung eine Diskussionsgrundlage, indem Leitgedanken für
die Bahnhofstraße formuliert werden und sinnvolle Lösungsmöglichkeiten
aufgezeigt werden. Es muss vor allem eine Gesamtlösung gefunden werden,
die auch alle Anschlüsse umfasst.
Als Optimallösung sieht der ADFC einen durchgehenden, baulich
separierten Zweirichtungsradweg vom Bahnhof bis zum Ende an der
Wilhelmjstraße / Zitzergasse:
Grafik-2a
Radverkehrsfürhungsformen (Zweirichtungsradweg)
Eher realisierbar ist nach Einschätzung des ADFC aufgrund der
vorhandenen Straßenbreiten im Verlauf eine Mischvariante von
Führungsformen:
Grafik-2b
Radverkehrsfürhungsformen (Mischform)
Viele weitere Details finden Sie in unserem Dossier zum Thema, das wir
hier auch zum PDF-Download anbieten (siehe oben).
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-03-11
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Usingen
> Bahnhofstraße
Themeneinführung und
ADFC-Diskussionsgrundlage
Die
Bahnhofstraße in Usingen ist eine innerörtliche Hauptverkehrsachse in
Nord-Süd-Richtung für alle Verkehrsarten. Sie verbindet den Bahnhof
(Schienenanbindung Richtung Rhein/Main bzw. Grävenwiesbach/Solmstal zur
Lahn) mit der Kernstadt.
Entlang der Bahnhofstraße liegen im mittleren Bereich (Stockheimer
Bach) mehrere Vollsortiment-Einkaufsmärkte, über die Richtung Westen
abzweigende Straße Am Riedborn erreicht man weitere
Vollsortiment-Einkaufsmärkte, zahlreiche kleiner Einkaufsgeschäfte, ein
größeres Gewerbegebiet unter anderem mit einem Ärztehaus. Alle
wichtigen Einkaufs-/Versorgungsziele liegen auf der Westseite der
Bahnhofstraße.
Über die Straße Neuer Marktplatz wird zudem ein Gelände für
Großveranstaltungen (Festplatz) erreicht.
In der Bahnhofstraße sind keinerlei Radverkehrsanlagen vorhanden. Der
Radverkehr wird komplett im Mischverkehr bei Tempo 30 geführt.
Die Belastung durch den Kraftfahrzeugverkehr ist sehr hoch, eine
Reduzierung ist aufgrund der wichtigen anliegenden Ziele (Bahnhofstraße
/ Neuer Marktplatz / Am Riedborn) nicht abzusehen, insbesondere auch
nicht durch den Bau einer Umfahrungsstraße (unabhängig von der
Ausführung).
Die Bahnhofstraße ist für den Fußgängerverkehr von und zum Bahnhof,
darunter ein sehr hoher Anteil Schüler, die Hauptverkehrsachse und auch
mit Fußgängerverkehr hoch belastet.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-03-11
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