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Usinger
Land: Einbahnstraßen (und deren Freigaben für den Radverkehr)
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Usinger
Land
Einbahnstraßen (und deren Freigaben für den Radverkehr)
An dieser Stelle bündeln wir Fahrradthemen
- soweit sie dem ADFC bekannt werden bzw. recherchiert werden konnten -
zum Thema Einbahnstraßen und Freigaben für den Radverkehr.
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aller Bewertungen
In
dieser Übersicht bewerten wir den Umsetzungsstand, der ja in erster
Linie für die Betroffenen relevant ist. Eine Gesamtbewertung der einzelnen Vorgänge kann
anders ausfallen, da unter Umständen noch weitere Aspekte einfließen können.
Wir möchten ausdrücklich darauf
hinweisen, dass es zahlreiche geöffnete Einbahnstraßen gibt und dies
meist gut oder sehr gut zu bewerten ist. Wir sehen uns jedoch nicht in
der Lage, an dieser Stelle ein vollständiges Verzeichnis aufzuführen.
Zudem handelt es sich um eine Pflichtmaßnahme, Einbahnstraßen wenn
möglich zu öffnen. Wir werden aber
dieses Verzeichnis beibehalten und aktualisieren. Es soll zeigen, ob
und wie schnell sich die Kommunen bemühen, diese einschränkenden
Umstände zu beseitigen.
An dieser Stelle möchten wir etwas ankündigen: Der ADFC wird weitere
neue Einbahnstraßen für Usingen vorschlagen, deren Zweck es gerade sein
soll, den Platz für sicheren Radverkehr in beiden Richtungen zu
gewinnen, indem der Kfz-Verkehr von bisher zwei auf eine Richtung
beschränkt wird. Wir hoffen, im Laufe des Jahres mehr sagen zu können.
Lassen Sie sich überraschen!
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Verweise:
- EXTERN | Unfallforschung der Versicherer
Einbahnstraßen und Fahrradstraßen
www.udv.de/...
- EXTERN | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Radverkehrsführung in Einbahnstraßen mit entgegengerichtetem Radverkehr
www.forschungsinformationssystem.de/...
- EXTERN | Privatperson (Markus Herbst)
Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung öffnen: So geht’s!
www.stvo2go.de/...
- EXTERN | Karte aus Open Street Map (soweit Angaben erfasst sind)
Einbahnstraßen/-wege als Karte (geöffnet / nicht geöffnet) im Hochtaunuskreis
overpass-turbo.eu/...
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Diese Nachricht als Dossier:
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Letzte Nachricht |
Usinger Land > Einbahnstraßen (und deren Freigaben für den Radverkehr)
Freigabe Scheunengasse (Usingen) Mitte April festgestellt
Die
Scheunengasse ist spätestens seit dem 15. April 2024 für den Radverkehr
in Gegenrichtung freigegeben. Leider fehlt noch etwas: Von der Straße Porbach aus darf man noch nicht einfahren.
Einmündung Scheunengasse in die Kreuzgasse
Bild 1: Freie Fahrt aus der Straße Porbach fehlt, ein Verbot der Einfahrt fehlt auch; Verortung in Open Street Map
Links
fehlt noch ein Verbot der Einfahrt, rechts ist alles vollständig (rote
Pfeile in Bild 01). Was auch noch fehlt: Im Vordergrund (Straße Porbach)
von Bild 1 sieht man eine vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts - das
müsste für den Radverkehr aufgehoben werden (Zusatz "Rad frei"
darunter, gelber Pfeil). Nicht zwingend klarstellen müsste man,
dass man nicht links abbiegen darf - das verhindert ja das Schild
"Verbot der Einfahrt", das im Bild 1 ganz links im Bereich zu sehen ist
(grüner Pfeil). Im Zweifel kann man vielleicht auf das noch fehlende
Zusatzschild
"Rad frei" (das gleiche, wie es unter dem Verbot der Einfahrt
angebracht ist) noch einen Pfeil geradeaus mit aufbringen. Alternativ
kann man auch das Schild des Rechtsabbiegegebots entfernen. Denn
tatsächlich gibt es für Radfahrende wie im Bild 1 kommend keinen Grund,
nicht geradeaus fahren zu dürfen.
Einmündung Scheunengasse in die Wilhelmjstraße
Bild 2: Breite Einmündung, Einbahnstraße jetzt mit Freigabe für Radverkehr; Verortung in Open Street Map
Auf der Gegenseite gibt
es nur ein Schild Einbahnstraße, da ja nur aus Richtung der
Bahnhofstraße kommend (Bild 2: von links kommend) eingefahren wird.
Damit ändert sich auch die Bewertung, was den Status der Straße angeht,
von ungenügend auf gut. Zum "sehr gut" fehlt noch die Freigabe für den
Radverkehr, aus der Straße Porbach heraus geradeaus fahren zu dürfen.
Etwas anders sieht es beim Werdegang der Umsetzung aus. Immerhin gibt
es keine Totalverweigerung, allerdings war die Regelung Teil des
Gesamtbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung für die Umgestaltung
der Scheunengasse und wurde von der Verwaltung erst gar nicht und dann
nur nach Androhung
rechtlicher Schritte umgesetzt. Das ist in einer Schulnote ausgedrückt
zwar nicht ungenügend, kann aber über ein mangelhaft auch nicht
hinausgehen.
Wie lange die Freigabe schon besteht, wissen wir nicht. Eventuell wurde das
gerade erst umgesetzt. Da darf man noch mal abwarten, ob die beteiligte
Privatperson und eventuell auch die Öffentlichkeit, etwa in einer
Neuigkeit auf der städtischen Homepage und einer Pressemitteilung, noch
informiert wird.
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ADFC-Bewertung zu dieser Einzelnachricht Für die jetzt erfolgte Freigabe können wir ein Lob aussprechen, denn es zählt vor allem die Nutzbarkeit. Die Umsetzung kann sogar noch von gut auf sehr gut steigen, wenn die Einfahrt von der Straße Porbach
noch freigegeben wird. Eine Gesamtbewertung berücksichtigt weitere
Aspekte und wird angesichts der bisherigen Umstände definitiv zu einer
Abwertung führen. Punkten kann die Stadt auch noch mit der
Kommunikation.
▌offen (eine Gesamtbewertung wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen)
...Aspekt der Umsetzung
▌gut (Problem: Beschränkung aus der Straße Porbach heraus)
...Aspekt Werdegang
▌mangelhaft (keine Totalverweigerung – jedoch Ergebnis der „schwierigen“ Umstände insgesamt)
...Aspekt Kommunikation
▌offen (eventuell noch in Arbeit)
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ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-04-26 |
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Zusammenstellung
bisheriger Nachrichten
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Usinger Land > Einbahnstraßen (und deren Freigaben für den Radverkehr)
Freigabe Scheunengasse (Usingen) seit Ende Februar angekündigt
Die Freigabe der Scheunengasse
für den Radverkehr in Gegenrichtung ist nach dem ADFC zugespielten
Informationen seit Ende Januar für die Umsetzung nach mehreren Wochen
angekündigt. Nun sind seitdem sechs Wochen vergangen, daher erlauben
wir uns in Vorfreude auf die wohl bald bevorstehende Freigabe nun die
Erwähnung in Verbindung mit einer kleinen Erläuterung. Denn bei der
Entscheidungsrevision sollen die Veröffentlichungen auf den
Internet-Seite des ADFC Usinger Land zum Thema (dieses Dossier bildet
das ab) auch eine Rolle gespielt haben. Das freut uns natürlich sehr.
Als wesentlichen Auslöser der Entscheidungsüberprüfung ist jedoch klar
die direkte Privatinitiative mit der Stadt zu nennen. Wir kommen
aufgrund unserer ehrenamtlichen Tätigkeit nur nach und nach dazu, die
noch nicht geöffneten Einbahnstraßen im Usinger Land auf
Freigabemöglichkeiten abzuprüfen und danach mit entsprechend
aufgearbeiteten Argumenten aktiv zu werden. Wir können schon mal ankündigen: Als
nächstes geht es aus unserer Sicht um die Einbanbeschränkungen in
Pfaffenwiesbach (Schillerstraße / Nauheimer Straße).
Demnach wurde für die Scheunengasse die Freigabe bei der bisherigen
Entscheidung hinsichtlich der zulässigen Fahrbahnbreite mit negativem
Ergebnis geprüft. Sie scheiterte daran, dass es Stellen unter 3,5m
Breite gab, was bei stärkerem Lkw-Verkehr zu berücksichtigen ist. Da es
aber keinen stärkeren Lkw-Verkehr gibt, ist diese Begrenzungsangabe von
3,5 Meter gar nicht zu prüfen und kann einer Freigabe also auch nicht
im Wege stehen.
Und selbst wenn es den stärkeren Lkw- oder Linienverkehr gäbe, könnte
man die Unterschreitung der 3,5m Breite, die nur die Fahrbahn, aber
nicht die baulich und optisch kaum getrennten Fußbereiche einbezieht,
dann vertreten, wenn diese Flächen zum Ausweichen zur Verfügung stehen
und/oder wenn es Ausweich- oder Warteflächen gibt. Hier gibt es
Ermessensspielräume für die Verwaltung, die aber auch keine Willkür
ermöglicht, sondern tatsächlich eine Abwägung im Sinne einer möglichst
geringen Beschränkung sein muss.
Man kann es nicht oft genug wiederholen: Eine Beschränkung ist immer
nur dann aufzuerlegen, wenn das nötig ist. Beim Autoverkehr verfolgt
man damit legitime stadtplanerische Ziele - aber nicht, um den
Autoverkehr aus Prinzip zu beschränken, sondern wahrscheinlich primär
um schädliche Wirkungen des Autoverkehrs auf die auch als
Aufenthaltsbereich für Fußgänger gedachte Gesamtfläche zu beschränken.
Auf den Radverkehr trifft diese schädliche Wirkung (Lärm,
Schadenspotential, Platzbedarf…) jedoch nicht zu (es ist ja auch keine
stark frequentierte Fußgängerzone, bei der das genauer zu prüfen wäre),
daher ist es ein sehr starkes SOLL, den Radverkehr NICHT zu beschränken
– selbst bei geringen formalen Unterschreitungen von Mindestbreiten in
Spezialfällen. Hier käme das Ermessen ins Spiel, was aber ausdrücklich
nicht dazu führt, beim geringfügigen Unterschreiten von Mindestbreiten
eine Beschränkung aussprechen zu MÜSSEN.
Unsere Bewertung ändert das noch nicht, da die Scheunengasse ja weiterhin gesperrt ist.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-03-10
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Usinger Land > Einbahnstraßen (und deren Freigaben für den Radverkehr)
ADFC unterstützt Bitte um Freigabe der Scheunengasse in Usingen
Dem ADFC Usinger Land ging eine Information über Bemühungen einer
Einzelperson um eine Freigabe der Scheunengasse für den Radverkehr in
Gegenrichtung zu. Das unterstützt der ADFC, thematisiert haben wir das
öffentlich bereits im April 2023 (siehe unten auf dieser Seite).
Einmündung Scheunengasse in die Kreuzgasse
Bild 1: Breite Einmündung, Einbahnstraße ohne Freigabe für Radverkehr; Verortung in Open Street Map
Nun gibt es eine
Soll-Bestimmung, nach der geeignete Straßen freigegeben werden müssen.
Der Begriff "soll" ist strikt auszulegen und klar zu unterscheiden von
"kann". "Soll" bedeutet im hier verwendeten Sprachgebrauch "muss", es
sei denn, es sprechen darzulegende (verkehrliche!) Gründe dagegen, was
hier nicht der Fall ist. Ein politisch bzw. ideologisch begründetes
"Nein" wäre ein "kann" und ist damit explizit ausgeschlossen, die
Einbahnstraße ist sogar als Verwaltungsakt ohne politische
Gremienbeteiligung zu öffnen. Eine Planung der Stadt aus 2020 weist
eine Fahrbahnbreite von 3,5m aus, hinzu kommt eine ausdrücklich
unterbliebene Trennung von Fahrbahn und Bürgersteig, es kommen also für
den Ausweichfall zur Kreuzgasse hin nochmal 1,8m hinzu, zur
Wilhelmjstraße 2m. Dann ist auch noch an der Kreuzgasse Platz im Bild
oben rechts neben dem Baum (laut Plan 3m) - die Stadt Usingen gibt
wesentlich schmalere Wege für den Fuß- und Radverkehr in beide
Richtungen frei, so dass der Durchlass zwischen Baum und Haus rechts im
Bild als Ausweichoption hinzukommt. Eine Sichtfeldeinschränkung kann
nicht angeführt werden, da man hier ja einfährt und alles frei ist (man
kann ja nur - im Bild 1 gesehen - von links kommen).
Einmündung Scheunengasse in die Wilhelmjstraße
Bild 2: Breite Einmündung, Einbahnstraße ohne Freigabe für Radverkehr; Verortung in Open Street Map
Auch auf der Seite der
Wilhelmjstraße, wo Radfahrer herauskämen und nur nach links (im Bild
nach rechts) zum Schlossplatz hin abbiegen könnten, ist reichlich Platz
vorhanden. Man könnte sogar an der Einmündung eine Fahrradschleuse
aufbringen, damit man sich mit dem Rad gesichert aufstellen kann. Sehr
schön zu sehen ist die Verfärbung des Pflasters durch das allzu häufige
Befahren - schön ist anders. Im Bild links vorne könnte notfalls, falls
das nicht so klappt, eine Fahrradschleuse entstehen - in die
Scheuengasse abbiegen könnte man trotzdem, auch als Lkw-Zulieferer.
Großer Schwerlastverkehr mit entsprechenden Schleppkurven fährt hier
nicht, das könnte man auch problemlos unterbinden, falls das zum
Problem wird. Als Radfahrender kann man sich problemlos im Bild 2
rechts zum Auffahren auf die Wilhelmjstraße aufstellen, da fährt gemäß
der Steinverfärbung kein Auto. Die Stadt sollte zudem konsequent
Falschparker ahnden - im Bild 2 sieht man sehr schön das rücksichtslos
im absoluten Halteverbot geparkte Fahrzeug auf der in Blickrichtung
linken Seite.
Dann gibt es noch die erwähnte Planung der Stadt Usingen aus 2020, die
ist sogar öffentlich im Ratsinformationssystem. Sie zeigt in einem der
Entwurfsvarianten genau die hier entstandene Straßengestaltung mit
allen Einbauelementen. In der Legende dazu heisst es wörtlich:
"Mischprinzip (keine Trennung Fahrbahn - Gehweg) mit Mittelrinne,
Einbahnstraßenregelung mit gegengerichteten Radverkehr, Ausweisung von
Stellplätzen". Es werden keinerlei Einschränkungen genannt.
Noch besser: Die Stadtverordnetenversammlung hat die Variante - mit
diesem Lengendtext - zur Umsetzung am 30. November 2020 beschlossen.
Eine Freigabe gibt es bis heute nicht, die Eröffnung war gemäß
Mitteilung an die städtischen Gremien am 3. Mai 2022! Es bedarf demnach
keinerlei Rücksprache mit politischen Gremien, die Ämter müssen nur
noch umsetzen.
- Ratsinformationssystem der Stadt Usingen
Thema: Umgestaltung der Scheunengasse im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)
Ratsinfosystem: Vorgang XI/73-2020
Stadtverordnetenversammlung vom 30. November 2020 beschließt Variante 3 (mit Freigabe der Einbahnstraße im Legendentext)
Unser Fazit:
Es gibt jetzt schon überhaupt kein Problem, diese Straße für den
Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben - und ohne das Erfordernis, in
irgendwelche Gremien zu gehen - als reiner Verwaltungsakt. Ganz
nebenbei hat es die Stadtverordnetenversammlung auch noch beschlossen.
Sollten sich dennoch wider erwarten Probleme ergeben, gibt es Platz für
Gegenmaßnahmen, ohne ansonsten den offensichtlich gewollten
Kfz-Durchgangsverkehr zu verhindern. Man könnte grundsätzlich sogar auf
Schrittempo im Sinne einer Spielstraße oder 20 km/h im Sinne einer
Begegnungszone reduzieren, statt wie jetzt bei 30 km/h zu bleiben, was
angesichts der Gestaltung, der damit offensichtlich beabsichtigten
Mischnutzung der gesamten Fläche und des Erscheinungsbildes der Straße
sehr viel angemessener erscheint. Das stand als Variante übrigens auch
zur Abstimmung, die Standverordneten wollten es anders und wollen mit
dem Beschluss ausdrücklich weniger auf Fußgänger abzielen (was auch dem
Radverkehr zu Gute gekommen wäre).
Worauf wartet die Stadt Usingen eigentlich noch?
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-01-22
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ADFC-Bewertung... ▌ungenügend
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Usinger
Land > Einbahnstraßen (und deren Freigabe für den Radverkehr)
Einige Beispiele aus dem Usinger Land
Wir beginnen mit ein
paar Beispielen nicht freigegebener Einbahnstraßen, die wir nach und
nach (wir bitten da um etwas Geduld) mit Details unterlegen werden.
- Neu-Anspach | Am Sportfeld | Verortung in Open Street Map
Eine der wenigen
Einbahnstraßen, die
eine relevante Rolle spielen, ist die Straße Am Sportfeld, die ab der
Hauptkreuzung in Hausen-Arnsbach Richtung Sportanlagen führt. Sie ist
nicht für den Radverkehr geöffnet, obwohl sie dafür geeignet wäre.
Damit könnte man von den Sportanlagen direkt auf die Hauptkreuzung
fahren und sich Umwege ersparen. Problem: Die Kreuzung ist
ampelgeregelt und die Ausfahrt hätte keine (eigene) Ampelphase. Eine
komplette Abschaltung der Ampel könnte helfen.
- Usingen | Scheunengasse | Verortung in Open Street Map
Die Scheunengasse wurde
2022 saniert und als Einbahnstraße ausgewiesen. Der Radverkehr darf
nicht in Gegenrichtung fahren, obwohl nach ADFC-Ansicht die
Voraussetzungen klar erfüllt sind. Noch besser: Ursprünglich war eine
Freigabe sogar mal geplant, die Einbahnrichtung wurde umgedreht und
eine Freigabe dann einfach unterlassen.
Weitere Details sind in in Vorbereitung...
- Usingen | Wirthstraße | Verortung in Open Street Map
Die
Wirthstraße dürfte einer der schwierigeren Fälle werden. Auch hier
könnten Lösungen denkbar sein. Die Sanierung ist noch nicht lange her.
Es geht damit los, dass diese Straße nicht als Fußgängerzone (ggf. nur in Abschnitten) gestaltet ist, eine Fahrspurt und
einen Parkstreifen, dafür aber sehr stark unterdimensionierte
Bürgersteige aufweist. Hier sind wahrscheinlich verschiedene
Lösungsansätze je nach Abschnitt sinnvoll, ausgeschlossen sind Freigaben für den Radverkehr
aber nicht - selbst mit dem Erhalt von Parkplätzen.
Weitere Details sind in in Vorbereitung...
- Usingen
| Zitzergasse (Kreuzgasse - Wilhelmjstraße) | Verortung in Open Street Map
Die Zitzergasse im Abschnitt Kreuzgasse - Wilhelmjstraße / Bahnhofstraße begrenzt
südlichden Teil des inneren
Ortscarrés, ist B275 und als Einbahnstraße Richtung Wilhelmjstraße /
Bahnhofstraße
ausgeführt. Sie ist überbreit, hat zudem einen Parksteifen und auf
beiden Seiten stark unterdimensionierte Bürgersteige. Hier kann völlig
problemlos eine Fahrradspur in Gegenrichtung eingerichtet werden. Im
Bereich zur Kreuzgasse hin ist wahrscheinlich eine leicht
umsetzbare bauliche Maßnahme notwendig, um Radfahrende vor abbiegenden
Fahrzeugen zu schützen.
Weitere Details sind in in Vorbereitung...
- Usingen
| Wilhelmjstraße | Verortung in
Open Street Map
Die
Wilhemjstraße im Abschnitt Obergasse (Schlossplatz) -
Scheunengasse - Zitzergasse begrenzt südlichden Teil des inneren
Ortscarrés, ist B275 und als Einbahnstraße Richtung Bad Nauheim /
Frankfurt
ausgeführt. Es gibt zwei Abbiegespuren, reichtlich Platz für parkende
Autos, auf der Südseite teils stark unterdimensionierte und auf der
Nordseite sehr breit dimensionierte Bürgersteige. Hier kann der
nördliche Bürgersteig für den Radverkehr im Mischverkehr mit Fußgängern
genutzt werden. Autos können weiter zur Straße hin geparkt werden. An
der Kreuzung Wilhelmjstraße / Zitergasse zur Bahnhofstraße hin
(geradeaus weiter) ist eine bauliche Maßnahme - eventuell mit
Fußgängerübergang - erforderlich, um eine sichere Querung zur
Bahnhofstraße hin zu gewährleisten.
Weitere Details sind in in Vorbereitung...
- Usingen
| Kreuzgasse (Obergasse - Zitzergasse) |
Verortung in Open Street Map
Die
Kreuzgasse im Abschnitt Obergasse - Scheunengasse - Zitzergasse
begrenzt nördlich den Teil des inneren Ortscarrés, ist B275 und als
Einbahnstraße Richtung Alter Marktplatz ausgeführt. Es gibt zwei
Spuren, die abwechselnd zum Parken und zum Linksabbiegen genutzt werden.
Hier kann statt der Park- und Abbiegespuren auch eine gegenläufige
Fahrradspur eingerichtet werden, es wäre dann sogar noch Platz für eine
Fahrradspur in Einbahnstraßenrichtung.
Weitere Details sind in in Vorbereitung...
- Usingen
| Schulhofstraße | Verortung in
Open Street Map
Die
Schulhofstraße führt, in der Verlängerung mit der Straße Klapperfeld,
um den Block des Alten Marktplatzes herum zur Wirthstraße. Auch hier
ist eine Freigabe möglich, jedoch wahrscheinlich nicht ohne bauliche
Eingriffe an der Ecke Schulhofstraße/Klapperfeld. Nach ADFC-Ansicht ist
das jedoch machbar.
Weitere Details sind in in Vorbereitung...
- Usingen | Klapperfeld | Verortung in
Open Street Map
Die
Straße Klapperfeld im Abschnitt Wirthstraße - Zitzergasse kann sofort
geöffnet werden, vermutlich ohne besondere Maßnahmen. Andere Straßen mit
vergleichbarem Querschnitt im gleichen Gebiet sind freigegeben. Das ist
ein typisches Beispiel für eine Straße, die als reiner
Verwaltungsakt ohne Gremienbeschlüsse gemäß StvO zu öffnen ist.
- Wehrheim
| Schillerstraße | Verortung in
Open Street Map
Die
Schillerstraße in Pfaffenwiesbach ist eine der zentralen Einbahnstraßen
für die Anbindung des zentralen Platzes in Pfaffenwiesbach zur
Kreisstraßen K728 (Linie Kransberg - Pfaffenwiesbach - Wehrheim) aus
und führt zum Platz hin. Sie eignet sich nach ADFC-Ansicht hervorragend
für eine Freigabe, es gibt nur geringen Linien- und keinen
Schwerlastverkehr, sie ist ausreichend breit und hat außerdem Platz für
Begegnungen. Das ist
ein typisches Beispiel für eine Straße, die als reiner
Verwaltungsakt ohne Gremienbeschlüsse gemäß StvO zu öffnen ist.
- Wehrheim
| Nauheimer Str. | Verortung
in Open Street Map
Die Nauheimer Straße in Pfaffenwiesbach ist
eine der zentralen Einbahnstraßen für die Anbindung des zentralen
Platzes in Pfaffenwiesbach zur Kreisstraßen K728 (Linie Kransberg -
Pfaffenwiesbach - Wehrheim) aus und führt vom Platz weg. Sie eignet sich nach ADFC-Ansicht
hervorragend für eine Freigabe, es gibt nur geringen Linien- und keinen
Schwerlastverkehr, sie ist ausreichend breit und hat außerdem Platz für
Begegnungen. Zudem ist sie von zentraler Bedeutung in
der Netzwirkung für den Radverkehr, der bisher eher über die
Kapersburgstraße und Wiesenstraße mit größeren Umwegen und unnötigen
Höhenverlusten "geführt" wird. Das ist
ein typisches Beispiel für eine Straße, die als reiner
Verwaltungsakt ohne Gremienbeschlüsse gemäß StvO zu öffnen ist.
Zahlreiche
Einbahnstraßen sind bereits freigegeben, gerade in Wehrheim, hier teils
sogar flächenhaft,
außerdem in Wehrheim-Obernhain und Usingen. Für Neu-Anspach stellt sich
mangels sehr weniger ausgewiesener Einbahnstraßen das Problem praktisch
nicht. Dies zeigt, dass es geht - sogar unter
schwierigeren Umständen wie in der Schulstraße in Wehrheim (wenn auch mit mehr Aufwand in Etappen, weil man den ADFC-Vorschlägen nicht gleich folgen wollte).
Was Einbahnstraßen in Usingen angeht, muss das noch nicht alles sein.
Es könnten Einbahnstraßen hinzukommen, um den Radverkehr auf den
wichtigsten Einfallskorridoren zu fördern und zu schützen, etwa in der
Schillerstraße für die Anbindung der nördlichen Ortsteile Eschbach und
Michelbach und Weiterführung in die Kernstadt (gleichzeitig:
Nord-Süd-Trasse für den Radverkehr in Usingen). Denkbar ist auch, im
größer gefassten Innenstadtbereich ein umfassenderes Einbahnstraßensystem zu denken, das
ganze Straßenzüge zu Einbahnstraßen für den Kfz-Verkehr macht und die
gewonnene Fläche für Fahrradspuren nutzt, die dann in beiden Richtungen
möglich wären.
Eine weitere Einbahnstraße, der Marstallweg (Verbindung Schlossplatz -
Parkplatz Am Marstall) sollte zudem in eine Fahrradstraße ohne
Kfz-Verkehr umgewandelt werden.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-04-20
Bilder vervollständigt: 2023-05-02
Ergänzt 2023-07-09
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Usinger Land > Einbahnstraßen (und deren Freigabe für den
Radverkehr)
Gute und anschauliche Thematisierung
am lokalen Beispiel
In Bad Homburg gibt es
derzeit einen gerade gestarteten Verkehrsversuch für die Öffnung der
Kisselefstraße. Das kommentiert ein Leser als Privatperson, der jedoch
auch Vorsitzender des ADFC Bad Homburg/Friedrichsdorf ist und insofern
etwas tiefer im Thema. Der Leserbrief ist sehr gelungen und erklärt
klar und gut verständlich den Sachverhalt am konkreten Beispiel. Fast
alle Inhalte sind keine Meinung, sondern eine Erläuterungen der
Tatsachen bzw. geltenden Regelungen.
Der Grundtenor entspricht der
unten stehenden Themeneinführung mit der Kernaussage (Zitat):
- "Einbahnstraßen sind bei
Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen nämlich zwingend freizugeben."
Eine Freigabe ist sehr häufig
also ein Verwaltungsakt und alleiniges Thema der Verwaltung und der
zuständigen Behörde, in aller Regel ist das zunächst das Ordnungsamt.
Es ist kein politisches Mitbetimmungsthema, sofern die Voraussetzungen
erfüllt sind.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-04-17
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Usinger Land > Einbahnstraßen (und deren
Freigabe für den Radverkehr)
Themeneinführung
Die Öffnung von
Einbahnstraßen für den
Radverkehr zum Befahren in Gegenrichtung sollte eigentlich längst kein
Thema mehr sein. 1997 wurden in einer Testphase Einbahnstraßen im
StvO-Rahmen freigegeben und evaluiert, nachdem bereits einige Städte
vorgeprescht waren. 2001 wurde die Freigabe dauerhaft in die StVO
übernommen, da sich Freigaben grundsätzlich als sicher herausgestellt
haben. Mehr noch: Einbahnstraßen MÜSSEN geöffnet werden, wenn sie
bestimmten Kriterien für eine Öffnung entsprechen. Eine Öffnung ist
also kein "Gnadenakt" oder ein Thema für politische Gremien, sondern
ein Verwaltungsakt, auf den bei Kriterienerfüllung sich ein Anspruch
auf Öffnung aus den StVO-Bestimmungen ergibt. Insbesondere ist NICHT
vorgesehen, eine Freigabe nicht zu ermöglichen, weil man Parkplätze
schaffen will oder eben politisch dagegen ist. Es sind zwei wichtige
Grundsätze aus der StVO anzuwenden:
- Beschränkungen dürfen
grundsätzlich nur erlassen werden, wenn dies nicht vermeidbar ist und
einem vorgesehenen Zweck dienen.
- Fließender Verkehr hat
Vorrang vor ruhendem Verkehr. Das gilt für ALLE Verkehrsarten.
Im Usinger Land wurden
einige Einbahnstraßen geöffnet, aber nach ADFC-Ansicht noch lange nicht
alle, bei denen das möglich ist. Selbst bei neuen Einbahnstraßen oder
Sanierungen wird mitunter auf Freigaben weiterhin verzichtet (Beispiel
Usingen: Scheunengasse).
Damit ist das
Usinger Land im Hochtaunuskreis nicht allein. Der ADFC will das Thema
aufgreifen. Nach 22 Jahren StVO-Änderung sollte das eigentlich eine
Selbstverständlichkeit sein. Deshalb hat der ADFC Usinger Land nun eine
Themenseite zu Einbahnstraßen eingerichtet. Schwerpunkt wird es sein,
das Thema grundsätzlich zu betrachten und bisher nicht geöffnete
Einbahnstraßen zu thematisieren.
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Der ADFC möchte,
- dass
alle Einbahnstraßen, die aufgrund der definierten Kriterien geöffnet
werden können, auch geöffnet werden,
- dass neue Einbahnstraßen grundsätzlich so eingerichtet werden, dass
eine Öffnung möglich ist und diese auch realisiert wird,
- dass man
sich auch bei vorher zu treffenden Maßnahmen, die zum Erfüllen der
Anforderungen notwendig sind, deutlich mehr Mühe gibt.
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ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-04-17 |
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